Vorlage an den Landrat


6. Antrag für die Festsetzung des Inertstoffdeponie-Standortes "Strickrain", Sissach

Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, der Ausführungen des Gemeinderates Sissach sowie der bereits im Rahmen des Evaluationsverfahrens für die Region Liestal durchgeführten Abklärungen ist der Regierungsrat der Meinung, dass das Gebiet "Strickrain", Gemeinde Sissach, die Standortanforderungen für eine Inertstoffdeponie grundsätzlich erfüllt und daher als Standort für eine Inertstoffdeponie im Koordinationsplan festzusetzen ist.


Im Koordinationsplan (Massstab 1: 25'000) wird der festzusetzende Standort lediglich mit einer Punktsignatur dargestellt. Welche Teile der Waldparzellen schliesslich von der Deponie betroffen sein werden, muss in der Nutzungsplanung und im Rodungsverfahren festgelegt werden.




7. Das Projekt / Der Erlass


Gemäss Art. 17 TVA weisen die Kantone die Standorte der Abfallanlagen im kantonalen Richtplan aus.


Gemäss Art. 9 RPG bedarf die Festsetzung eines Standortes für eine Inertstoffdeponie einer Anpassung des Richtplanes. Im Kanton Basel-Landschaft entspricht der Koordinationsplan dem Richtplan gemäss RPG. Die notwendige Anpassung soll mit der vorliegenden Mutation 2003/1 erfolgen.


Die Mutation 2003/1 des Koordinationsplanes 1987 beinhaltet:
Inertstoffdeponie "Strickrain", Gemeinde Sissach
Festsetzung im Koordinationsplan (Richtplan gemäss RPG) und Ergänzung des Koordinationsplanes mit dem neuen Objektblatt VE. 4.7




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 15. Juli 2003


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin



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