Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Mutation 2003/1 des Koordinationsplanes Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)) Festsetzung des Standortes der Inertstoffdeponie "Strickrain" in Sissach | |
| vom: | 15. Juli 2003 | |
| Nr.: | 2003-171 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Begründung / Bedarf
4.1. Heutige und zukünftige Situation
Im Jahr 1964 erteilte der Regierungsrat erstmals die Bewilligung zur Deponierung von Sperrgut, Bauschutt und Aushubmaterial im Gebiet "Strickrain". Da bis 1971 kein Gebrauch von der Bewilligung gemacht wurde, schränkte die damalige Baudirektion die Ablagerungsbewilligung auf Aushub und Bauschutt ein. Aufgrund der Übergangsbestimmungen für bestehende Deponien der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990 reichte die Gemeinde Sissach 1995 das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für den Weiterbetrieb der Deponie "Strickrain" als Inertstoffdeponie ein, welcher noch im selben Jahr statt gegeben wurde.
Die Deponie "Strickrain" wird regelmässig genutzt, ein Spitzenjahr bildete 1996, wo 128'000 m 3 Material angeliefert und deponiert wurde. Diese ausserordentlich grosse Menge war mit der Schliessung der Deponie in Allschwil zu begründen. Aufgrund der Eröffnung weiterer Deponien in der näheren und weiteren Umgebung, neuer Recyclingtechnologien sowie einer Preiskorrektur durch die Gemeinde ging diese Menge in den letzten Jahren bis auf die Hälfte zurück. Dennoch können die verbleibenden Deponiereserven (Stand Dezember 2001: ca. 170'000 m 3 ) den Bedarf der nächsten 10-15 Jahre nicht decken.
Die Deponie "Strickrain" hat regionale Bedeutung und ist im Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft enthalten. Eine Regelung auf Stufe Richtplan (resp. Koordinationsplan) wie auch eine grundeigentumsverbindliche zonenrechtliche Festlegung auf kommunaler Ebene fehlen. Im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Sissach ist die Inertstoffdeponie nur im orientierenden Inhalt als Symbol dargestellt.
4.2. Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte
Die Gemeinde Sissach hat eine Projekt ausgearbeitet, das eine Erweiterung der Deponie in drei Etappen um insgesamt rund 700'000 m3 vorsieht. Beträgt die deponierte Menge wie in den letzten zwei Jahren ca. 60'000 m3 pro Jahr, kann die Deponie "Strickrain" mit den beschriebenen Reserven und Erweiterungen für ca. 15 Jahre weiterbetrieben werden. Die Fläche der Deponie würde sich um ca. ein Drittel von heute 6 ha auf 9 ha vergrössern.
Für die geplante Erweiterung der Deponie "Strickrain" ist eine Festsetzung im Koordinationsplan (kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung) und anschliessend die Ausscheidung einer Spezialzone mittels einer Mutation zu den Zonenvorschriften Landschaft nötig.
Der Gemeinderat Sissach ersucht deshalb mit Schreiben vom 12. Dezember 2002 an das Amt für Raumplanung den Landrat, das Gebiet "Strickrain" als Inertstoffdeponie-Standort in den Koordinationsplan aufzunehmen.
Die grundsätzliche Eignung des Gebietes "Strickrain" als Inertstoffdeponie-Standort wurde bereits im Zuge des Evaluationsverfahrens zur Festlegung eines Deponiestandortes für die Region Liestal überprüft. Der Standort "Strickrain" kam schliesslich als drittplatzierter Standort in die engere Wahl. Das Evaluationsverfahren berücksichtigte neben der Teilregion 3 auch Teile der angrenzenden Teilregionen 4, 5 und 8. Aufgrund der peripheren Lage in der Region Liestal wurde aber empfohlen, "den Standortvorschlag allenfalls im Rahmen einer ähnlichen Evaluation im Raume Sissach weiterzuverfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt für die entsprechende Region einen Standortentscheid vorzunehmen" (Zitat: Landratsvorlage 2000/148 vom 27.6.2000).
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