Vorlage an den Landrat


7. Kosten und Finanzierung

7.1. Investitionskosten


Gemäss detaillierter Kostenberechnung für Umbau und Erweiterung des Personalhauses des Kantonsspitals Liestal zur Integration des Institutes für Pathologie wird folgendes Budget kalkuliert (Kostengenauigkeit ± 10 %):


Kantonales Institut für Pathologie




Ergänzende Projektteile


Assistenzärzte KSL, inkl. Anpassung 3.OG


Preisbasis für den Kostenvoranschlag: Zürcher Baukostenindex April 2003.


Im Investitionsplan 2002-2011 sind die notwendigen Mittel für die Verwirklichung dieses Projektes vorgesehen.




7.2. Beiträge Dritter


Es sind keine Beiträge Dritter zu erwarten. Planung, Bereitstellung von räumlichen Ressourcen und Fazilitäten für das Gesundheitswesen ist Sache der Kantone.




7.3. Folgekosten


Betriebliche Folgekosten (Personalkosten, Erträge, Einsparungen)


Mit dem Umbauprojekt ergibt sich weder eine Änderung des Leistungsauftrages noch der Aufgaben für das Kantonale Institut für Pathologie. Trotz Wachstum der Nutzflächen ist nicht mit einer Veränderung des betrieblich notwendigen Personalbestand zu rechnen. Hingegen sind Änderungen beim Betriebsaufwand und Ertrag durch Wachstum möglich, beispielsweise durch einen Ausbau privater Kunden, Wachstum in den Spitälern, Änderungen in der medizinischen Diagnostik. Verschiedene Einsparungen durch Synergien wurden unter Punkt 3.3 genannt.


Die direkte bauliche Anbindung an das KSL lässt eine marginal kostengünstigere Betriebsabwicklung erwarten, ohne dass die Verbindung zu den anderen Spitälern negativ beeinträchtigt wird.


Überdies sind durch Anpassung der Betriebsverhältnisse an die Vorschriften und den aktuellen Stand der Technik Zeit- und Qualitätsgewinne zu erwarten, die sich auch kostenreduzierend niederschlagen. Eine Quantifizierung ist mangels zuverlässigem Zahlenmaterial schwierig belegbar.


Bauliche Folgekosten (Energie, Wartung, Unterhalt)


Durch die Verlegung des KIP ins Personalhaus des Kantonsspitals wird an beiden Orten eine bestehende Nutzung aufgehoben bzw. eliminiert. Der Mehraufwand für Instandhaltung, Wartung und Energie nach Verwirklichung des Umbauprojektes Institut für Pathologie am neuen Standort wird sich mindestens neutralisieren durch den Wegfall der Folgekosten am alten Standort sowie der bisherigen Nutzung im Umbauteil des Personalhauses.


Wie dargelegt ist eine Kalkulation kaum machbar, durch Plausibilitätsüberlegungen ist jedoch nachvollziehbar, dass keine zusätzlichen Kosten für Wartung und baulichen Unterhalt anfallen werden.


Ohne eine Verlegung des Institutes ist am alten Standort mit unverhältnismässig grossen Anpassungskosten zur Einhaltung des geforderten Sicherheitsstandards und der Arbeitshygiene zu rechnen. Dies hat aber weder betriebliche noch qualitative Verbesserungen des heutigen Zustands zur Folge. Nach Auszug der Berufsschule für Pflege (Nutzung des Erdgeschosses) ist vorgesehen das ehemalige Krankenhaus an der Rheinstrasse 37 abzubrechen.


Kalkulationsschema der jährlich wiederkehrenden Folgekosten (laufende Rechnung)


Abschreibungen nach Finanzhaushaltsgesetz (FHG)


Nach FHG Art. 16 "Abschreibungen" ist das Verwaltungsvermögen jährlich mit 10% des Restbuchwertes des Vorjahres abzuschreiben. Auf diese Weise erhält man die budgetrelevanten Abschreibungen:


Finanzierungszahlen zum Projekt Institut für Pathologie (KIP)


Grafik
Planung der Netto-Investitionen 2001-2011


Grafik
Finanzierungssaldo nach Finanzplan 2001-2006


Gegenüberstellung der Abschreibungen


Für die jährlich wiederkehrenden Folgekosten sind die gleichmässigen kalkulatorischen Ab-schreibungen von Interesse; für die effektive Wirksamkeit auf den Finanzhaushalt sind jedoch die Abschreibungen nach FHG § 16 massgebend.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Ent-wurf zu beschliessen.


Liestal, 15. Juli 2003


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin



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