Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonales Institut für Pathologie in Liestal; Baukreditvorlage | |
| vom: | 15. Juli 2003 | |
| Nr.: | 2003-170 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Kosten und Finanzierung
7.1. Investitionskosten
Gemäss detaillierter Kostenberechnung für Umbau und Erweiterung des Personalhauses des Kantonsspitals Liestal zur Integration des Institutes für Pathologie wird folgendes Budget kalkuliert (Kostengenauigkeit ± 10 %):
Kantonales Institut für Pathologie
| BKP 1 | Vorbereitungsarbeiten | Fr. 165 000.-- |
| BKP 2 | Gebäude | Fr. 8 166 000.-- |
| BKP 4 | Umgebung | Fr. 145 000.-- |
| BKP 5 | Baunebenkosten | Fr. 451 000.-- |
| Reserve | Fr. 700 000.-- | |
| BKP 8 | Laboreinrichtungen | Fr. 602 000.-- |
| BKP 9 | Ausstattung | Fr. 180 000.-- |
| Mehrwertsteuer (7,6 %) | Fr. 791 000.-- | |
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| Total Institut für Pathologie | Fr. 11 200 000.-- | |
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Ergänzende Projektteile
Assistenzärzte KSL, inkl. Anpassung 3.OG
| BKP 1 | Vorbereitungsarbeiten | Fr. 50 000.-- |
| BKP 2 | Gebäude | Fr. 551 000.-- |
| BKP 5 | Baunebenkosten | Fr. 63 000.-- |
| Reserve | Fr. 75 000.-- | |
| Mehrwertsteuer (7,6 %) | Fr. 56 000.-- | |
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| Total ergänzende Projektteile | Fr. 795 000.-- | |
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| Total Investitionskosten | Fr. 11 995 000.-- | |
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Preisbasis für den Kostenvoranschlag: Zürcher Baukostenindex April 2003.
Im Investitionsplan 2002-2011 sind die notwendigen Mittel für die Verwirklichung dieses Projektes vorgesehen.
7.2. Beiträge Dritter
Es sind keine Beiträge Dritter zu erwarten. Planung, Bereitstellung von räumlichen Ressourcen und Fazilitäten für das Gesundheitswesen ist Sache der Kantone.
7.3. Folgekosten
Betriebliche Folgekosten (Personalkosten, Erträge, Einsparungen)
Mit dem Umbauprojekt ergibt sich weder eine Änderung des Leistungsauftrages noch der Aufgaben für das Kantonale Institut für Pathologie. Trotz Wachstum der Nutzflächen ist nicht mit einer Veränderung des betrieblich notwendigen Personalbestand zu rechnen. Hingegen sind Änderungen beim Betriebsaufwand und Ertrag durch Wachstum möglich, beispielsweise durch einen Ausbau privater Kunden, Wachstum in den Spitälern, Änderungen in der medizinischen Diagnostik. Verschiedene Einsparungen durch Synergien wurden unter Punkt 3.3 genannt.
Die direkte bauliche Anbindung an das KSL lässt eine marginal kostengünstigere Betriebsabwicklung erwarten, ohne dass die Verbindung zu den anderen Spitälern negativ beeinträchtigt wird.
Überdies sind durch Anpassung der Betriebsverhältnisse an die Vorschriften und den aktuellen Stand der Technik Zeit- und Qualitätsgewinne zu erwarten, die sich auch kostenreduzierend niederschlagen. Eine Quantifizierung ist mangels zuverlässigem Zahlenmaterial schwierig belegbar.
Bauliche Folgekosten (Energie, Wartung, Unterhalt)
Durch die Verlegung des KIP ins Personalhaus des Kantonsspitals wird an beiden Orten eine bestehende Nutzung aufgehoben bzw. eliminiert. Der Mehraufwand für Instandhaltung, Wartung und Energie nach Verwirklichung des Umbauprojektes Institut für Pathologie am neuen Standort wird sich mindestens neutralisieren durch den Wegfall der Folgekosten am alten Standort sowie der bisherigen Nutzung im Umbauteil des Personalhauses.
Wie dargelegt ist eine Kalkulation kaum machbar, durch Plausibilitätsüberlegungen ist jedoch nachvollziehbar, dass keine zusätzlichen Kosten für Wartung und baulichen Unterhalt anfallen werden.
Ohne eine Verlegung des Institutes ist am alten Standort mit unverhältnismässig grossen Anpassungskosten zur Einhaltung des geforderten Sicherheitsstandards und der Arbeitshygiene zu rechnen. Dies hat aber weder betriebliche noch qualitative Verbesserungen des heutigen Zustands zur Folge. Nach Auszug der Berufsschule für Pflege (Nutzung des Erdgeschosses) ist vorgesehen das ehemalige Krankenhaus an der Rheinstrasse 37 abzubrechen.
Kalkulationsschema der jährlich wiederkehrenden Folgekosten (laufende Rechnung)
| - | Kalkulatorische Abschreibungen | Fr. 299 875.-- |
| bei einer Lebensdauer von 40 Jahren | ||
| - | Kalkulatorische Zinskosten | Fr. 299 875.-- |
| - | Unterhalts- und Gebäudenebenkosten | |
| (keine Veränderung gegenüber heute pro Jahr) | Fr. - | |
| - | Betriebskosten | Fr. - |
| (gleiche Personal- und Sachressourcen wie heute) | ||
| Total jährliche Folgekosten | Fr. 599 750.-- | |
Abschreibungen nach Finanzhaushaltsgesetz (FHG)
Nach FHG Art. 16 "Abschreibungen" ist das Verwaltungsvermögen jährlich mit 10% des Restbuchwertes des Vorjahres abzuschreiben. Auf diese Weise erhält man die budgetrelevanten Abschreibungen:
| Jahr | Investition | Restbuchwert Anfang Jahr |
Abschreibung nach FHG |
Restbuchwert Ende Jahr |
| Anschaffungsjahr 0 | 11'995'000 | |||
| Jahr 1 | 11'995'000 | 1'199'500 | 10'795'500 | |
| Jahr 2 | 10'795'500 | 1'079'550 | 9'715'950 | |
| Jahr 3 | 9'715'950 | 971'595 | 8'744'355 | |
| Jahr 4 | 8'715'950 | 874'435 | 7'869'919 | |
| Jahr 5 | 7'869'919 | 786'992 | 7'082'927 |
Finanzierungszahlen zum Projekt Institut für Pathologie (KIP)
Grafik
Planung der Netto-Investitionen 2001-2011
Grafik
Finanzierungssaldo nach Finanzplan 2001-2006
Gegenüberstellung der Abschreibungen
Für die jährlich wiederkehrenden Folgekosten sind die gleichmässigen kalkulatorischen Ab-schreibungen von Interesse; für die effektive Wirksamkeit auf den Finanzhaushalt sind jedoch die Abschreibungen nach FHG § 16 massgebend.
| Abschreibungsmodus/Jahr alle Angaben in tausend Franken |
200X | 200X+1 | 200X+2 | 200X+3 | 200X+4 |
| Abschreibung nach FHG § 16 | 1'199 | 1'079 | 971 | 874 | 786 |
| Kalkulatorische Abschreibung | 299 | 299 | 299 | 299 | 299 |
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Ent-wurf zu beschliessen.
Liestal, 15. Juli 2003
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin
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