Vorlage an den Landrat


7. Kosten und Finanzierung

7.1. Investitionskosten


Für das neue Staatsarchiv wurden folgende Kosten als Kostendach kalkuliert:




Im Investitionsprogramm 2000-2009 sind die notwendigen Mittel für die Realisierung dieses Projektes vorgesehen.




7.2. Mehrkosten gegenüber Vorprojektvorlage


Gegenüber der Kostenschätzung in der Vorprojektvorlage zum Projektierungskredit sind Mehrkosten zu verzeichnen. Diese Mehrkosten setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:




Entsprechende Anpassung von Honoraren, Mehrwertsteuer, Reserven, Gebühren, und Nebenkosten sind in den einzelnen Positionen enthalten.





7.3. Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Für die Bereitstellung des Kulturgüterschutzraumes übernimmt das Bundesamt für Zivilschutz 30% und das Amt für Zivilschutz des Kantons Basel-Landschaft 20% der Erstellungskosten. Die anteiligen Kosten des Kulturgüterschutzraumes betragen CHF 1'670'000.- Es ist mit einem Bau- und Einrichtungsbetrag durch den Bund von ca. CHF. 500'000.- zu rechnen.




7.4. Folgekosten


Mit der Inbetriebnahme des neuen Staatsarchivs ist keine Erhöhung des Personalbestandes verknüpft. Wohl ist vorauszusehen, wie unter 3.2. dargestellt, dass das Staatsarchiv in nächster Zeit mehr Personal benötigen wird. Dieser Zuwachs ist jedoch unabhängig vom Bauvorhaben und wird schrittweise und aufgrund eines konkreten Bedürfnisnachweises vor sich gehen. Ohne neues Gebäude würden sich die räumlichen Verhältnisse noch verschlimmern, die Arbeitsabläufe würden zunehmend komplizierter und entsprechend personalintensiver.


Mit dem neuen Gebäude können die Dienstleistungen des Staatsarchivs wesentlich intensiviert werden. Obwohl das Gebäude grösser und komplexer als das bisherige sein wird, wurde konsequent darauf geachtet, dass es mit möglichst wenig Personal optimal betrieben werden kann. Die neue Infrastruktur ermöglicht aber gleichzeitig eine grosse Effizienzsteigerung, so dass die betrieblichen Mehrkosten deutlich kleiner als die Leistungsverbesserung bleiben werden. Neue Möglichkeiten, wie die Selbstbedienung bei Mikrofilmen und Findmitteln, werden den Personalbedarf in Grenzen halten. Der Unterhaltsbedarf der neuen Infrastruktur sollte nicht bedeutend höher sein als bisher, da heute unterhaltsintensive Einrichtungen (z.B. veraltete Gleitregalanlagen und Lesegeräte) durch neue ersetzt werden.


Die Investitionen in moderne Archivtechnologie, insbesondere in einfach bedienbare Mikrofilmscangeräte in ausreichender Anzahl, zahlen sich aus durch einen wesentlich tieferen Betreuungsaufwand im Lesesaal. Benötigt werden langfristig 5 derartige Geräte. Zwei davon sollen kurzfristig angeschafft und in Betrieb genommen werden. Die weiteren drei werden zeitlich gestaffelt nach Bedarf angeschafft. Erst dann können die bereits vorhandenen Mikrofilme auch im gewünschten Ausmass anstelle der Originale benutzt werden.


Der Ausbau der Findmitteldatenbank ist in vollem Gang und zahlt sich bereits aus durch wesentlich effizientere und ergiebigere Suchabläufe. Schrittweise wird diese Datenbank auch on-line zur Verfügung gestellt, so dass die Besucherinnen der Staatsarchivs bereits informiert und gezielt ins Staatsarchiv kommen. Dies wird den Betreuungsaufwand ganz erheblich vermindern aber nie völlig überflüssig machen, da detailliertere Suchabläufe eine vertiefte Kenntnis der Archivbestände und der Geschichte des Kantons benötigen.


Die Entwicklung des Personalbestandes aufgrund zunehmender Archivalien und der gesetzlich verankerten Aufgaben präsentiert sich folgendermassen: Bis ins Jahr 2005 wird von einem Bedarf von 2 Personen, eine für die Vermittlung und eine für die Sicherung (je Fr. 110'000.- weiterverrechenbare Kosten p. A.) ausgegangen. Bis ins Jahr 2015 wird maximal mit weiteren 2 Stellen für die Kanzlei und den Lesesaal (je Fr. 110'000.- weiterverrechenbare Kosten p. A.) sowie 3 Stellen für wissenschaftliche Archivarinnen und Archivare (je Fr. 150'000.- weiterverrechenbare Kosten p. A.) gerechnet. Die maximalen zusätzlichen Personalkosten belaufen sich somit im Jahre 2015 auf Fr. 890'000.-. Diese Kosten sind jedoch aufgabenbezogen und stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem Bauprojekt.


Eigenleistungen
Die Personalkosten für die Gebäudereinigung werden sich erhöhen. Es ist mit einer zusätzlichen Reinigung von jährlich 1200 Stunden und einer Zunahme der Hauswartung um 20% zu rechnen. Dies ergibt eine Aufwendung von CHF 65'000.-/J.


Erträge
Mit Erträgen ist nicht zu rechnen.


Kalkulationsschema Berechnung der jährlich wiederkehrenden Folgekosten

Finanzplan
Die ermittelten wiederkehrenden Folgekosten sind im aktuellen Voranschlag und im gültigen Finanzplan noch nicht enthalten.


Abschreibungen




7.5. Finanzierungszahlen zum Projekt Staatsarchiv Liestal nach FHG § 35 5


Grafik: Auswirkungen auf die Nettoinvestitionen


Grafik: Auswirkungen auf den Finanzplan


Kommentar zu den Finanzierungszahlen
Das Staatsarchiv ist in der Tabelle zur Planung der Netto- Investitionen 2001 -2011 (S. 30) als 'noch nicht bewilligt; Bau' enthalten. Im Budget 2004 ist es nicht enthalten. Aufgrund der Budgettendenz, die tiefere Ausgaben prognostiziert, zeigt es sich aber, dass es Sinn macht, der Vorlage zuzustimmen. Die Baureife dieses Projektes ist weit fortgeschritten und es kann mit einer kurzen Bauzeit gerechnet werden. Somit würden die kommenden grossen Bauvorhaben nicht vom Staatsarchiv tangiert. Eine Verzögerung hätte für das Staatsarchiv einschneidende Konsequenzen. Es müsste damit gerechnet werden, dass für das Staatsarchiv, in Folge der im Gesundheits- und Schulwesen mit dem Kanton Basel eingegangenen Verpflichtungen, auf längere Sicht nicht gebaut werden könnte. Die in der Vorlage ausreichend geschilderte unzureichende räumliche Situation würde sich noch verschlimmern. Das Statasarchiv könnte seine rechtlich verankerte Aufgabe nicht mehr in vollem Umfang erfüllen. Die bisher getätigten Planungsleistungen von rund CHF 800'000.- müssten später teilweise noch einmal erbracht werden.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 8. Juli 2003


Im Namen des Regierungsrates
die Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin



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