Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Kantonsspital Bruderholz: Sicherheitsrelevante Massnahmen Haustechnik/Brandschutz 1. Etappe; Baukreditvorlage | |
| vom: | 8. Juli 2003 | |
| Nr.: | 2003-168 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss über Kantonsspital Bruderholz Sicherheitsrelevante Massnahmen - 1. Etappe; Baukreditvorlage - ENTWURF
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Dem Projekt für eine 1. Etappe von sicherheitsrelevanten Massnahmen im Kantonsspital Bruderholz wird zugestimmt, und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 15'200'000.-- (inkl. Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.6 %) mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10% als gebundene Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30-236 wird bewilligt. |
| 2. | Um eine koordinierte Projektentwicklung zu gewährleisten und die dringend notwendige Umsetzung des Projektes nach erfolgtem Landratsbeschluss unverzüglich angehen zu können, hat der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion, gestützt auf zeitliche Dringlichkeit gemäss § 25a des Finanzhaushaltsgesetzes, ermächtigt, Planungsleistungen im Betrag von Fr. 400'000.- sofort auszulösen. Dieser Betrag ist Bestandteil des anbegehrten Verpflichtungskredits. |
| 3. | Der Regierungsrat wird beauftragt, in rund 2 Jahren dem Landrat eine Baukreditvorlage für die 2. Etappe vorzulegen, welche auf den Resultaten der Regionalen Spitalplanung sowie auf einer erneuten Sicherheits- und Risikobeurteilung basiert. |
| 4. | Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 2002 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber
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