Vorlage an den Landrat


6. Kosten

6.1 Teilprojekte Etappe 1


Die Kosten der Massnahmen sind detailliert ermittelt worden.
Die ausgewiesenen Summen beinhalten alle Honorare.
Die Mehrwertsteuer mit 7,6 % ist eingerechnet.
Die Kostengenauigkeit beträgt nach SIA +/- 10%






6.2 Teilprojekte Etappe 2


Die Teilprojekte der Etappe 2 sind in Vorprojektreife bearbeitet. Sie bilden die Grundlage für die Baukreditvorlage Etappe 2, welche aufgrund der Resultate der Spitalplanung und einer weiteren Risikobeurteilung in zirka zwei Jahren ausgearbeitet werden soll. Infolge der geringen Planungstiefe für die Massnahmen der 2. Etappe wird im heutigen Zeitpunkt eine Reserve von 20% eingerechnet.


Die ausgewiesenen Summen beinhalten alle Honorare.


Die Mehrwertsteuer mit 7,6 % ist eingerechnet.


Die Kostengenauigkeit beträgt nach SIA +/- 20%.






6.3 Kostenzusammenstellung Gesamtprojekt Etappe 1 und 2




6.4 Besonderes


Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre Planung hat gezeigt, dass ständig mit neuen Ausfällen von Anlagen und/oder Anlageteilen zu rechnen ist. So mussten in den letzten zwei Jahren über das ordentliche Budget des HBA bereits sicherheitsrelevante Sofortmassnahmen in der Grössenordnung von Fr. 1.5 Mio. ausgeführt werden.


Eine Gesamtsanierung und Erweiterung des Kantonsspitals Bruderholz kann frühestens in 10 bis 15 Jahren abgeschlossen sein. Das vorliegende Massnahmenpaket umfasst sämtliche heute bekannten dringenden Sanierungsmassnahmen mit Sicherheitsrelevanz. Gleichzeitig wurde im Hinblick auf diese Zeitspanne noch ein mögliches Risikopotential eingeschlossen. Es kann aber zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere, nicht im vorliegenden Massnahmenpaket eingeschlossene Anlageteile ausfallen, welche infolge Sicherheitsrelevanz ersetzt oder saniert werden müssen.


Es wird so einerseits dringend notwendig sein, dass dem Kantonsspital Bruderholz für die nicht von den beantragten Massnahmen betroffenen Haustechnik-Einrichtungen (immerhin rund


80 %) über das jährliche Unterhaltskonto gemäss Punkt 6.6 die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die erforderliche Wartung weiterhin wahrgenommen werden kann.


Zum zweiten können eventuell an diesen nicht betroffenen Haustechnikanlagen grössere Schäden und Ausfälle auftreten, auf welche kurzfristig reagiert werden muss. Eine transparente und rechtzeitige Information ist durch das Projektteam sicherzustellen.




6.5 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Für Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen sind keine Beiträge Dritter zu erwarten.




6.6 Folgekosten Etappe 1


Mit dem Abschluss der sicherheitsrelevanten Massnahmen ist weder eine Erhöhung noch eine Verminderung des Personalbestandes verknüpft. Ein erhöhter Aufwand beim Technischen Dienst infolge Erweiterung diverser Anlagen (z.B. Brandmeldeanlage) kann mit einem geringeren Unterhaltsaufwand bei neuen Anlagen (z.B. Kälteanlage) kompensiert werden.


Im Zeitraum der Realisierung ist aber zwangsläufig beim Technischen Dienst mit grösseren Umtrieben zu rechnen (z.B. zeitweise vermehrte Präsenz bei kritischen Eingriffen, Umschaltungen, Reinigung etc.). Die Erfahrung bei anderen ähnlichen Projekten zeigt, dass dies wohl ohne Erhöhung des Personalbestandes bewerkstelligt werden kann, aber nicht ohne entsprechenden Mehraufwand in Form von Überzeit, Nachtarbeit usw.


Einige Massnahmen bewirken als Nebeneffekt eine Reduktion des Energieverbrauches (z.B. Erneuerung der Kälteanlage). Aufgrund der aktuellen Verbrauchswerte kann mit einer jährlichen Energieeinsparung von 320 MWh Elektroenergie gerechnet werden, was pro Jahr mit zirka Fr. 35'000.-- eingesetzt werden kann. Alle übrigen Massnahmen haben keine Auswirkungen auf den Energieverbrauch.


Kalkulationsschema Berechnung der jährlich wiederkehrenden Folgekosten




Finanzplan


Die ermittelten wiederkehrenden Folgekosten sind im aktuellen Voranschlag und im gültigen Finanzplan noch nicht enthalten.


Abschreibungen




6.7 Finanzierungszahlen zum Projekt KSB, Sicherheitsrel. Massn. nach FHG § 35 5


Grafik: Auswirkungen auf die Nettoinvestitionen


Grafik: Auswirkungen auf den Finanzplan




7. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 8. Juli 2003


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin



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