Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1999-2003 | |
| vom: | 25. Februar 2003 | |
| Nr.: | 2003-070 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Einleitung
1.1 Auftrag
Gemäss § 44 des Landratsgesetzes berichtet der Regierungsrat dem Landrat am Ende der Amtsperiode über die Umsetzung des Regierungsprogramms.
Der Landrat nimmt vom Rechenschaftsbericht über den Vollzug des Regierungsprogramms und des Finanzplanes Kenntnis (§ 61 der Geschäftsordnung des Landrates).
1.2 Vorgehen
Neukonzeption des Berichtswesens
Auf Initiative der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission hatte der Regierungsrat anfangs 1999 das Berichtswesen neu konzipiert.
Mit der Neuordnung wurden die materielle und formelle Harmonisierung der regierungsrätlichen Planungsberichte (Regierungsprogramm und Jahresprogramme) mit den Rechenschaftsberichten (Amtsberichte und Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm), die Systematisierung in der Gliederung der Berichte und schliesslich die Verwesentlichung der Berichte angestrebt, insbesondere des Amtsberichtes des Regierungsrates.
Harmonisierung bedeutete, dass alle Berichte formal und inhaltlich aufeinander abgestimmt wurden. Die im Regierungsprogramm enthaltenen Programmpunkte wurden in den Jahresprogrammen konkretisiert und detailliert (sofern die Realisierung im betreffenden Jahr vorgesehen war). In den Amtsberichten wurde über die einzelnen Programmpunkte im Sinne einer Erfolgs- oder Wirkungskontrolle Rechenschaft abgelegt.
Systematisierung hiess, dass alle Berichte einheitlich gegliedert wurden. Aus verschiedenen Gründen erfolgte die Gliederung nicht nach Sachgebieten, sondern nach den Direktionen. Um die Vergleichbarkeit der einzelnen Berichte und die Kontrolle zu erleichtern, wurden sämtliche Programmpunkte nummeriert.
Verwesentlichung bedeutete, dass die Berichte die aktuellen Informationen enthalten sollten, welche für den Landrat im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung relevant waren. Dies führte dazu, dass vor allem die Amtsberichte des Regierungsrates eine radikale Neugestaltung erfuhren.
Das Regierungsprogramm 1999 - 2003 enthielt, ausgehend von den übergeordneten Zielen des Staates (§§ 90 - 128 der Kantonsverfassung), die wichtigsten Anliegen und Vorhaben des Regierungsrates und des Landrates für die neue Legislaturperiode. Ins Regierungsprogramm aufgenommen wurden in der Regel nur neue Vorhaben, welche einer parlamentarische Beratung bedurften oder die sonst von besonderer Bedeutung waren.
Nicht Bestandteil des Regierungsprogramms war der sehr grosse Block an staatlichen Leistungen, welche die Direktionen und Dienststellen der kantonalen Verwaltung jahrein jahraus aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und Leistungsaufträgen erbrachten.
Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 1999 - 2003
Der vorliegende Bericht legt nur über diejenigen Ziele und Massnahmen Rechenschaft ab, die 1999 bzw. 2000 von Regierungsrat und Landrat im Rahmen des Regierungsprogramms 1999 - 2003 beschlossen bzw. genehmigt worden sind.
Zu verschiedenen weiteren Zielen und Massnahmen, die in den Jahresprogrammen 1999, 2000, 2001 und 2002, nicht aber im Regierungsprogramm enthalten waren, wurde jeweils in den entsprechenden Amtsberichten des Regierungsrates Rechenschaft abgelegt.
1.3 Übersicht
Der Regierungsrat stellte das Regierungsprogramm 1999 - 2003 unter das Motto "Ausbau der Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft". Übergeordnetes Ziel für die ablaufende Legislaturperiode war die Erhaltung und Verbesserung der guten Standortqualität als Grundlage für eine weitere günstige und zukunftbeständige gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltverträgliche Entwicklung unseres Kantons.
Als mittel- und langfristig besonders wichtig und als aktiv beeinflussbar für die Erhaltung und Verbesserung der bestehenden Standortgunst erachtete der Regierungsrat die Bereiche Bildungspolitik, Finanz- und Steuerpolitik, Verkehrspolitik, Sicherheitspolitik und Kundenfreundlichkeit der kantonalen Verwaltung.
Wie die nachfolgenden umfassenden und detaillierten Rechenschaftsberichte zum Regierungsprogramm 1999 - 2003 zeigen, konnten die anvisierten Ziele weitgehend erreicht werden.
So wurde das anspruchsvolle Projekt Neues Bildungsgesetz erfolgreich abgeschlossen und damit die neue gesetzliche Basis für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung unseres gut ausgebauten Bildungswesens gelegt.
In der Finanz- und Steuerpolitik konnte das vom Parlament gesetzte Ziel eines Selbstfinanzierungsgrades von 100% bei auf relativ hohem Niveau stabilisierten Nettoinvestitionen aus verschiedenen Gründen (Mehrbelastungen durch neue Aufgaben oder Gerichtsurteile, Mindereinnahmen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung usw.) nicht erreicht werden. Trotzdem darf die von Regierungsrat und Landrat verfolgte Finanz- und Steuerpolitik dennoch als verlässlich und berechenbar bezeichnet und die Kantonsfinanzen zwar als nicht im Gleichgewicht, aber immer noch als solid beurteilt werden.
Die Projekte zur Erhaltung und zum Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur konnten mit ganz wenigen Ausnahmen plangemäss vorangetrieben oder abgeschlossen werden.
Sicherheitspolitisch wurde der bereits vorhandene gute Standard mit gezielten Massnahmen vor allem in den Bereichen Gewaltsprävention, Kriminalitätsbekämpfung und Bevölkerungsschutz weiter verbessert.
Mit der 2002 vorgenommenen Standortbestimmung und Neuausrichtung wurde das Projekt Wirkungsorientierte Verwaltungsführung neu lanciert, mit dem die Zielsetzung einer noch effizienteren und kundenfreundlicheren kantonalen Verwaltung umgesetzt werden soll.
Ein Blick auf die "Weiteren Schwerpunkte der Regierungstätigkeit" (Kapitel 1.2 des Regierungsprogrammes) zeigt, dass die meisten der damals gemachten Aussagen nach wie vor gültig sind und dass die geplanten konkreten Vorhaben mit wenigen Ausnahmen realisiert worden sind. Darüber hinaus sind in der Legislaturperiode 1999 - 2003 weitere Massnahmen ergriffen bzw. abgeschlossen worden, über die im Rahmen der jährlichen Jahresprogramme des Regierungsrates bzw. der Amtsberichte informiert worden ist.
Als bestätigt erachtet der Regierungsrat seine Aussage, dass die Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft und das Wohlergehen seiner Einwohnerinnen und Einwohnern nicht von allfälligen "grossen Würfen" abhängig ist, sondern auf hartnäckiger Detailarbeit und der Realisierung einer Vielzahl grösserer und kleinerer Veränderungen und Verbesserungen in den verschiedensten Bereichen der staatlichen Tätigkeit beruhen.
Hinweis
Gegenüber der Vorlage des Regierungsrats (1999-211) vorgenommene Änderungen sind wie folgt gekennzeichnet:
| Fett/Kursiv | = | Ergänzungen und Modifikationen, die von den zuständigen Sachkommissionen und der Geschäftsprüfungskommission vorgeschlagen und vom Landrat genehmigt worden sind. [in eckigen Klammern: Anmerkungen; Hinweise auf den Ursprung des Änderungsvorschlags, wo offenkundig Hinweis auf Rückwirkung ins Jahresprogramm (- JP 2000)] |
| Fett/Unterstrichen | = | Ergänzungen und Modifikationen, die vom Landrat vorgenommen worden sind (13. April 2000) |
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