Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss betreffend "Konzept Räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft" (KORE) - ENTWURF

vom


Gemäss § 8 und § 11 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) beschliesst der Landrat folgendes:


Die Leitsätze des "Konzeptes Räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft" (KORE) werden genehmigt. Sie sind verbindlich für die Ausarbeitung des kantonalen Richtplans.



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