Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft (KORE) | |
| vom: | 22. Oktober 2002 | |
| Nr.: | 2002-265 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Kosten
Das Konzept als Vorstufe zum kantonalen Richtplan ist ein Instrument der strategischen Planung, das einen hohen Abstraktionsgrad aufweist, sodass eine Kostenschätzung nicht möglich ist.
Zu den Kosten noch folgende allgemeine Bemerkungen. Das Konzept definiert keine neuen öffentliche Aufgaben Denn öffentliche Aufgaben benötigen im allgemeinen eine rechtliche Grundlage und als Planungsinstrument kann das Konzept weder die Rechtsordnung, die Kompetenzordnung noch die Verfahren ändern. Die im Konzept aufgeführten raumwirksamen Vorhaben und Projekte fallen in der Regel ohnehin an; die Richtplanung hat die Aufgabe diese im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abzustimmen. Durch diese Abstimmung können Synergien genutzt oder Doppelspurigkeiten vermieden werden, was auch zu Kosteneinsparungen führen kann. Bei der späteren Umsetzung der Leitsätze sind die dafür vorgesehenen raumwirksamen Vorhaben und Projekte vor dem Hintergrund der dannzumal herrschenden finanziellen Situation zu beurteilen.
Bei Genehmigung des Konzept durch den Landrat, dient es anschliessend als politisch gewertete Grundlage für die Ausarbeitung des kantonalen Richtplans. Das genehmigte "Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft" und der Bericht "Materialien zum Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft - Aktuelle Situation und Entwicklungstendenzen" sollen dazumal gleich attraktiv gestaltet werden wie der Vernehmlassungsentwurf.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 22. Oktober 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider - Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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