Vorlage an den Landrat


8. Beurteilung der Gesetzesinitiative insgesamt

Viele Forderungen der Gesetzesinitiative sind bereits erfüllt. Verschiedene Massnahmen sind bereits vor Lancierung der Initiative geplant oder gar realisiert worden. Die Gesetzesinitiative stösst eine bereits offene Tür noch etwas weiter auf. Die Initiative weist in die richtige Richtung und ihre Forderungen sind sinnvoll und realisierbar. Es besteht kein Grund, einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative auszuarbeiten.


Im Zentrum der noch nicht erfüllten Punkte steht die Forderung nach einer "Stau-Fachstelle". Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und die Polizei Basel-Landschaft wollen seit einiger Zeit die bestehende Unfallanalyse zu einer eigentlichen Verkehrsanalyse erweitern. Für diese Aufgabe soll ein/e Verkehrsingenieur/in angestellt werden. Dieser Person wird schwerpunktmässig auch der Bereich "Stau-Fachstelle" übertragen. Sie hat die folgenden Hauptaufgaben wahrzunehmen: a) Erfassen und analysieren der Stausituationen auf dem kantonalen Strassennetz; b) Ausarbeitung von Vorschlägen für Strategien/Massnahmen zur Verhinderung bzw. Eindämmung von Verkehrsstaus; c) Beratung der Behörden und Amtsstellen, die von der Stauproblematik betroffen sind (z.B. Tiefbauamt und Abteilung öffentlicher Verkehr, Amt für Raumplanung); d) Zusammenarbeit/Vernetzung mit anderen involvierten Fachstellen; e) Anlaufstelle für die Oeffentlichkeit und für die Verbände in Fragen des Verkehrsstaus.


Damit die Forderung der Initiative nach ausreichendem Fachpersonal zur Verhinderung bzw. zum Abbau von Verkehrsstau erfüllt werden kann, ist beim Tiefbaumt (BUD) eine zusätzliche Stelle erforderlich.


Vor unrealistischen Erwartungen, zu denen die Zustimmung zur Initiative Anlass geben könnte, ist zu warnen. Wesentliche Parameter (Gütertransporte, Ferienverkehr, Unfallgeschehen etc.), welche die Stauproblematik bestimmen, können von uns (Kanton) kaum gesteuert werden. Auf massgebende Entwicklungen, wie zum Beispiel auf die Entwicklung des Motorfahrzeugverkehrs, können wir keinen oder nur sehr beschränkt Einfluss nehmen. Nationale oder internationale Lösungen können wir nicht erzwingen, sondern höchstens zu ihrem Zustandekommen beitragen.


Trotzdem ist der Kanton in der Lage, aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln zur nachhaltigen Entschärfung des Stauproblems beizutragen. Mit den bereits realisierten und geplanten Massnahmen (insbesondere Umfahrungen Sissach und Liestal, Ausbau des Verkehrsleitsystems, Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs, Einrichtung einer kantonalen Stau-Fachstelle, Anstellung von zusätzlichem Fachpersonal beim Tiefbauamt) kann diese Zielsetzung erreicht werden.




9. Antrag


Gestützt auf diese Ausführungen wird dem Landrat beantragt, der Gesetzesinitiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative)" zuzustimmen.


Liestal, 15. Oktober 2002


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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