Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Formulierte Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen; Antrag auf Zustimmung | |
| vom: | 15. Oktober 2002 | |
| Nr.: | 2002-242 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Ausgangslage
Am 18. März 2002 wurde die am 22. November 2001 im Amtsblatt publizierte formulierte Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen ("Belchentunnelinitiative") durch das überparteiliche Komitee für Stauabbau im Baselbiet eingereicht. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:
I. Das Strassengesetz vom 24. März 1986 wird wie folgt geändert:
Nach H. Schlussbestimmungen
"§ 43a Tunnelbau
1 Zur langfristigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Nord-Süd-Autobahnverbindung (A2) durch den Jura leiten die kantonalen Behörden beim Belchentunnel unter der Federführung des Regierungsrates unverzüglich alle rechtlich und sachlich notwendigen Schritte zur Bewilligung und unverzüglichen Umsetzung folgender Massnahmen ein:
a) Für die periodisch notwendigen Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an den beiden bestehenden Tunnelröhren ist eine vollwertige 3. Tunnelröhre zu bauen.
b) Bei allen drei Röhren sind die Einrichtungen für Verkehrssicherheit, Brandschutz und Flucht zur Erreichung eines optimalen Wirkungsgrades laufend dem neuesten technologischen Stand anzupassen.
2 Der Regierungsrat erstattet der Öffentlichkeit über die eingeleiteten Schritte und über den Sachstand mindestens halbjährlichen Bericht.
II. Diese Änderung tritt am Tage nach der Volksabstimmung in Kraft."
Nachdem der Regierungsrat bereits mit der Landratsvorlage 2002/172 dem Landrat einen Antrag über die Rechtsgültigkeit der Belcheninitiative unterbreitete, hat er gestützt auf § 78a des Gesetzes über die politischen Rechte dem Landrat eine weitere Vorlage über die Zustimmung oder die Ablehnung der Gesetzesinitiative zu unterbreiten.
Bereits im Januar 1997 wurde durch die Belchenkommission eine Zweckmässigkeitsstudie für die Varianten mit und ohne einen Sanierungstunnel Belchen (STB) in Auftrag gegeben. Im März 1998 lag das Resultat der Studie vor. Danach ist ein STB die volkswirtschaftlich zweckmässigste Lösung. Mit der Realisierung eines STB werden im Falle der künftig anstehenden, grossen Sanierung der Belchentunnelröhren immer zwei Spuren pro Fahrrichtung zur Verfügung stehen. Im September 2000 beantragte die Belchenkommission beim Bund die Freigabe für die Erstellung eines Generellen Projektes STB. Am 20. Dezember 2002 gab der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) grünes Licht für die Ausarbeitung eines integralen Betriebskonzeptes Belchen auf Stufe Generelles Projekt. Mit Datum vom 12. Juli 2002 konnten die Regierungen der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft beim UVEK zuhanden des Bundesrats das Generelle Projekt Sanierungstunnel Belchen zur Genehmigung einreichen. Bereits am 22. August 2002 stimmte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) einem beschleunigten Projektierungsprogramm für ein Ausführungsprojekt Sanierungstunnel Belchen zu. Der letzte Schritt ist, soweit bekannt, einmalig in der Geschichte des Nationalstrassenbaus, zumal das Projektierungsprogramm normalerweise erst nach der Genehmigung des Generellen Projekts in Angriff genommen werden kann.
3. Aktuelle Situation am Belchen
Zwischen dem 30. September 2002 und dem 27. Juni 2003 findet die Instandsetzung der zweiten Tunnelröhre am Belchen statt. In dieser Phase wird der Verkehr im Gegenverkehrsregime durch die bereits sanierte Tunnelröhre geleitet. Aus naheliegenden Gründen hat die Belchentunnel-Initiative auf diese Sanierungsetappe keinen Einfluss.
Die erste, gegenwärtig vorgenommene Instandsetzung der Belchentunnelröhren ist so konzipiert, dass eine Sanierung der eigentlichen Bauwerksubstanz nach heutigen Erkenntnissen erst in zirka 15 Jahren erforderlich sein wird. Ein Sanierungstunnel Belchen muss demnach Ende 2014 funktionsfähig sein. Bei einer geschätzten Bauzeit von fünf bis sechs Jahren für eine neue zweispurige Tunnelröhre bedeutet dies, dass mit dem Bau spätestens im Jahr 2009 begonnen werden muss. Unter Berücksichtigung der öffentlichen Auflage des Projekts, inkl. etwaiger Rechtsmittelverfahren, gehen die kantonalen Behörden davon aus, dass ungefähr in der Mitte des Jahres 2008 alle planungstechnischen, die rechtlichen sowie die Fragen der Finanzierung beantwortet sein werden. Der Baubeginn sollte aus heutiger Sicht ohne Weiteres termingerecht stattfinden können.
5. Zur Belchentunnel-Initiative
Materiell verlangt die Belcheninitiative im Wesentlichen das, was durch die kantonalen Behörden und den Regierungsrat bereits 1997 vorausschauend in Angriff genommen wurde. Im Bewusstsein, dass ein so komplexes Projekt wie der STB erhebliche Zeit-, Personal- und Finanzressourcen beansprucht, dass eine Totalsanierung der Bausubstanz der bestehenden zwei Belchentunnelröhren in Zukunft unumgänglich sein wird, und dass der Belchentunnel ein Nadelöhr in der Nord-Süd Autobahnverbindung durch den Jura darstellt, wurden vom Kanton frühzeitig die Weichen für die Realisierung eines Sanierungstunnels durch den Belchen gestellt. Entsprechend sind heute die Planungsarbeiten weit fortgeschritten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auch im besten Fall, d. h., wenn die Planungsphase des Tunnelprojekts ohne wesentliche Beeinträchtigung abgewickelt werden kann, bis zur Realisierung des Sanierungstunnels mehrere Jahre vergehen werden. Insofern weckt der Titel zur Belchentunnel-Initiative "für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen" falsche Hoffnungen.
Angesichts dieses Sachverhalts und weil im Grunde der mit der Initiative angestrebte Zweck im Prinzip erfüllt ist, stellt sich die Frage, ob die formulierte Gesetzesinitiative überhaupt noch Sinn macht. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass politische Erwägungen den Schluss zulassen, der Initiative dennoch zuzustimmen, auch wenn dies zu einer nicht zwingend erforderlichen Ergänzung des Strassengesetzes führt. Mit der Zustimmung zur Initiative durch den Landrat kann gegenüber den Bundesbehörden dokumentiert werden, dass jedenfalls das oberste politische Gremium des Kantons das Vorgehen der kantonalen Behörden und des Regierungsrats unterstützt. Aus diesem Grund empfiehlt der Regierungsrat dem Landrat, der Initiative zuzustimmen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat der formulierten Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen (Belchentunnel-Initiative) zuzustimmen.
Liestal, 15. Oktober 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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