Vorlage an den Landrat


Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - ENTWURF

Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst


I.


Das Gesetz vom 30. Oktober 1941 (1) betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:


§ 26 Sachverständiger bei Unterbrechung der Schwangerschaft, Anzeige einer Schwangerschaftsunterbrechung (Art. 120 StGB)


aufgehoben




II.


Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Änderung.



Back to Top

Fussnote:


1 GS 18.592; SGS 241