Vorlage an den Landrat


E. Finanzielle Auswirkungen (siehe auch Beilagen 3 und 4)

1. Vorbemerkungen


Die finanziellen Auswirkungen sind aus den Beilagen 3 und 4 detailliert ersichtlich.


a. Beilage 3 gibt Auskunft über die Berechnung der voraussichtlichen Kostenentwicklung pro Vergütungsart (wie Monatsfixum, Sitzungsgeld, Aktenstudium, Referat) ausgehend von den mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderungen der Vergütungsansätze (Referat Durchschnitt: 2. Instanz Fr. 200, 1. Instanz Fr. 125) und dem auf der Basis des Jahres 2000 erstellten Mengengerüst (wie Sitzungen, Fälle). Sie enthält die Gegenüberstellungen von "alt" und "neu" in Bezug auf die Gesamtvergütung pro Jahr, die Änderung der Anzahl Richter/innen aufgrund des am 1. April 2002 in Kraft getretenen Gerichtsorganisationsgesetzes und die darauf beruhende durchschnittliche Vergütung pro Richter/in und Jahr. Abschliessend ist die Veränderung der Kosten in Prozent angeführt. Für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter beruhen die Berechnungen auf den für das Jahr 2000 von den Gerichtskanzleien erhobenen Angaben. Die jährlichen Mehrausgaben für die Präsidien berechnen sich aus dem monatlichen Zuschlag (Kantonsgerichtspräsidium Fr. 800, Kantonsgerichtsvizepräsidium Fr. 400 pro Monat) zum bisherigen Lohn eines Abteilungspräsidiums. Die Aufstellungen beinhalten keine Sozialversicherungsabgaben.


b. Beilage 4 umfasst einen Zusammenzug der Kosten bzw. Mehrkosten unterteilt in die beiden Instanzen, die einzelnen Gerichte bzw. Abteilungen (ohne Sozialversicherungsabgaben).




2. Zweitinstanzliche Gerichtsbarkeit (Kantonsgericht)


Die in den Beilagen 3 und 4 aufgeschlüsselten Kostenveränderungen ergeben beim Kantonsgericht Mehrausgaben von voraussichtlich zirka Fr. 351'400.- .




3. Erstinstanzliche Gerichtsbarkeit (Bezirksgerichte, Strafgericht, Verfahrensgericht in Strafsachen, Steuer- und Enteignungsgericht)


Für die erstinanzlichen Gerichte insgesamt ist gemäss den Aufstellungen in den Beilagen 3 und 4 mit Mehrausgaben von zirka Fr. 78'305.- zu rechnen.




4. Jährliche Mehrausgaben


Gemäss den sich aus den Beilagen 3 und 4 ergebenden Berechnungen, die anhand der Angaben der Gerichte erstellt wurden, ist in Folge der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderungen mit Mehrausgaben von insgesamt rund Fr. 429'705.- pro Jahr zu rechnen. Hiervon entfallen rund 14'400 Franken nicht auf die nebenamtlichen Richterinnen und Richter, sondern stellen eine Zusatzabgeltung für die Wahrnehmung des mit dem am 1. April 2002 in Kraft gesetzten Gerichtsorganisationsgesetzes neu geschaffenen Präsidiums und des ebenfalls neu geschaffenen Vizepräsidiums des Gesamt-Kantonsgerichts dar.



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