Bericht Nr. 2002/216 und 2002/216_01-06 an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Bericht Nr. 2002/216 und 2002/216_01-06 an den Landrat |
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| Bericht der: | Finanzkommission | |
| vom: | 2. Dezember 2002 | |
| zur Vorlage Nr.: | 2002-216 || 2002-216-01-06 | |
| Titel des Berichts: | Voranschlag 2003 (Vorlage 2002/216) Budgetanträge zum Voranschlag 2003 (Vorlagen 2002/216-01-06) |
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| Bemerkungen: | Landratsbeschluss (Fassung der Kommission) | |
| Verlauf des Geschäfts 2002/216 || Verlauf des Geschäfts 2002/216-01-06 |
3. Anträge zum Budget
Vorbemerkung zu den Budgetanträgen
2002/216-01-06 (vgl. Vorlage 216-01-06, S. 3) sowie zum Antrag EKD:
Die Budgetanträge hätten im Falle ihrer Annahme gesamthaft zur Folge:
| in Mio CHF | |
| Aufwandvermehrung parl. Anträge | 7.981 |
| Aufwandvermehrung Antrag EKD | 0.137 |
| Aufwandminderung parl. Antrag | 0.305 |
| Netto-Verschlechterung der Laufenden Rechnung (Mehraufwand) | 7.813 |
Anträge
:
Bei
Übernahme des alle Budgetanträge ablehnenden Antrags der Regierung
würde keine Saldoveränderung resultieren.
Die Finanzkommission beantragt
(im Einklang mit der Würdigung durch die Subkommissionen)
die Ablehnung aller Budgetanträge und die Annahme des Antrags EKD
(vgl. unten Ziffer 3.7).
3.1 Budgetantrag 202-01 zu Konto 2527.352.10
Budgetantrag Urs Wüthrich-Pelloli, SP Fraktion: Faire Abgeltung der Unterhaltskosten für die Sekundarschulbauten an die Gemeinden
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Budgetantrag
abzulehnen
.
Begründung:
Die Kommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrates an. In Würdigung des Umstands, dass die Abgeltung in der antragsgemäss reklamierten Grössenordnung vermutlich unbestritten ist und erhebliches Interesse an einem angemessenen Unterhalt der Sekundarschulbauten besteht, wird mehrheitlich die Schaffung einer klaren Schnittstelle für die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags befürwortet.
3.2 Budgetantrag 202-02
Budgetantrag Eric Nussbaumer, SP Fraktion:
Planungskredit für Neubau Berufsschule für Pflege
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Budgetantrag
abzulehnen
.
Begründung:
Die regierungsrätlichen Überlegungen scheinen einer Mehrheit plausibel und lassen aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen (Verbindlichkeit der Ausgabe) den Antrag als verfrüht erscheinen.
Ein zügiges und konsequentes, nicht aber übereiltes Vorantreiben des Projektes im Sinne des Jahresprogrammes 2003 der Regierung wird begrüsst.
3.3 Budgetantrag 202-03 zu Konto 2330.318.20
Budgetantrag Olivier Rüegsegger, Grüne Fraktion
Erhöhung Konto (Berater, Gutachter, Experten) um
Fr. 150'000 auf Fr. 1'556'500 zugunsten der Fachstelle für Altlasten
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig bei einer Enthaltung, den Budgetantrag
abzulehnen
.
Begründung:
Die Kommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrates betreffend Kreditübertragung an. Vorgehen und allfällige Versäumnisse im Bereich Altlasten werden im Rahmen der Diskussion um den angekündigten Verpflichtungskredit Altlasten zu diskutieren sein.
3.4 Budgetantrag 202-04 zu Konto 2357.364.00
Budgetantrag Hildy Haas, SVP Fraktion: Öffentlicher Verkehr: Erhöhung von Fr. 36'200'000 um Fr. 30'000 auf Fr. 36'230'000
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Budgetantrag
abzulehnen
.
Begründung:
Die Kommission schliesst sich mehrheitlich der Begründung des Regierungsrates an. Auch erachtet sie grundsätzlich die politische Diskussion als hinfällig, nachdem diese im Rahmen der Postulatsbehandlung am 21.11.02 im Landrat hinlänglich geführt worden ist.
3.5 Budgetantrag 202-05 zu Konto 2581.365.90
Budgetantrag Bruno Steiger, SD Fraktion: Kürzung des budgetierten Betrags um 305'000 Franken (Basel Sinfonietta)
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, den Budgetantrag
abzulehnen
.
Begründung:
Die Finanzkommission schliesst sich der Begründung des Regierungsrates an. Die politische Diskussion wird anlässlich der im 1. Semester 2003 geplanten Beratung der einschlägigen Vorlage im Landrat zu führen sei
3.6 Budgetantrag 202-06 zu Konto .318.52
Budgetantrag Esther Maag, Grüne Fraktion: Einmalige Aufstockung Konto (Porti) um Franken 101'486 für das Wahljahr 2003
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Budgetantrag
abzulehnen
.
Begründung:
Die Kommission legt ihrem Entscheid das in der seinerzeitigen Volksabstimmung abgelehnte Parteienförderungsgesetz zu Grunde. Diesen Entscheid gilt es zu respektieren. Sie nimmt zur Kenntnis, dass dem Parlament nach den Wahlen 2003 eine neue Vorlage unterbreitet werden soll, welche eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge vorsehe.
3.7 Antrag EKD zu Konto 2538.361.30
Sonderkredit zu Gunsten der Fachhochschule beider Basel (FHBB) für das Jahr 2003 im Umfang von 200'000 [recte: 137'000] Franken
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9 zu 2 Stimmen, den Antrag
anzunehmen
.
Begründung:
Für die Kommission ist in der Eingabe der EKD (Beilage E) glaubhaft dargelegt, dass der beantragte Sonderkredit nur deshalb nicht in das Budget aufgenommen wurde, weil eine Zusage des Partners nicht vorgelegen hat. Anderseits hat der Betrag von CHF 137'000 (Anteil BL am benötigten Betrag von CHF 200'000) innerhalb des der Direktion vorgegebenen Budgetsaldos noch Platz und - was noch wichtiger ist - wird dieser Sonderkredit im überaus dynamischen Strategieentwicklungsprozess für eine wichtige Aufgabe im Bereich F&E (Forschung und Entwicklung) benötigt. Der zur Anwendung gelangende Verteiler wird nicht beanstandet.
Eine Minderheit der Finanzkommission stellt sich auf den Standpunkt, dass mit einer Zustimmung zu diesem Sonderkredit der Beschluss betreffend Erhöhung des Globalkredites auf CHF 1.6 Mio unterlaufen würde.
Seitens der Finanzkontrolle wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Rechnungslegungsgrundsätze für die FHBB noch eine Pendenz bestehe. Diese ist nach Auffassung der Finanzkommission im Landrat noch zu erledigen.
4. Interkantonale Zusammenarbeit
Diverse Aufgabenstellungen werden in Erfüllung des in beiden Kantonen geltenden verfassungsmässigen Auftrages in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt erfüllt. § 3 Kantonsverfassung lautet wie folgt:
1 Die Behörden arbeiten zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, mit anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammen.
2 Sie sind insbesondere bestrebt, mit den Behörden des Kantons Basel-Stadt Vereinbarungen abzuschliessen, gemeinsam Institutionen zu schaffen, den gegenseitigen Lastenausgleich zu ordnen und die Gesetzgebung anzugleichen.
3 Es sind Regeln für die wirksame Zusammenarbeit der Behörden aufzustellen.
Entsprechend ihrer Absicht, die Kontakte mit ihrer Partnerin im Stadt-Kanton zu intensivieren und im Bereich ihrer Zuständigkeiten die gemeinsamen Geschäfte inskünftig vermehrt in koordinierter Weise zu begleiten, haben sich die Finanzkommissionen auch im Rahmen der Budgetberatung wieder getroffen. Dabei wurden insbesondere drei thematische Aspekte besonders erörtert, nämlich
| - | auf Basis der von beiden Kantonsregierungen ratifizierten interkantonalen Rahmenvereinbarung die Schaffung von interparlamentarischen Aufsichtskommissionen bei kantonsübergreifenden Trägerschaften (vgl. Motion Finanzkommission 2002/269 vom 31.10.02) |
| - | aufgrund von Erfahrungen aus vergangenen und mit Blick auf zukünftige Geschäfte (bspw. Rheinhäfen beider Basel) konkrete Forderungen an ein koordiniertes Projektmanagement (Konzept liegt vor, Vorstoss folgt). |
| - | im Sinne der Prävention die Organisation eines integrierten Riskmanagements für interkantonale Institutionen (in Vorbereitung). |
Daneben wurden Probleme bei diversen bestehenden Trägerschaften und hängigen partnerschaftlichen Geschäften diskutiert, allerdings wurde mangels Bedarf auf eine koordinierte Berichterstattung verzichtet.
Wie mit der Finanz- und Kirchendirektion vereinbart, widmet das vorliegende Budget der interkantonalen Zusammenarbeit eine neue Ziffer 5, in welcher Budget und Entwicklung des UKBB, der FHBB und der Universität Basel thematisiert werden.
Die Finanzkommission begrüsst diesen Schritt im Rahmen eines um diese drei wichtigen und kostenintensiven Institutionen erweitertes Reporting. Inhaltlich hat sie den Ausführungen des Regierungsrates nichts anzufügen. Unverändert gilt allgemein was folgt:
Primäres Ziel der Zusammenarbeit muss es sein, gemeinsame Aufgaben nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit sozial- und umweltverträglich sowie mit einem Effizienz- und Effektivitätsgewinn zu lösen. Dies kann sowohl in Vergünstigungen als auch Qualitätssteigerungen bei gleichbleibenden Kosten liegen. Die Prozesse sind massvoll durch externen Sachverstand begleiten zu lassen. Der Fusion von Institutionen sind inskünftig (vgl. aktuell HPSA BB) transparente "Due diligence"-Prüfungen (Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit) und ein adäquater Business-Plan zu Grunde zu legen.
5. Korrekturen und Antrag
5.1 Korrekturen
Verschiedene Gründe führen dazu, dass der Voranschlag nicht in der vorliegenden Fassung genehmigt werden kann, sondern Korrekturen vorzunehmen sind.
Im Einzelnen besteht folgender Korrekturbedarf:
| Konto | Bezeichnung | Differenz
in CHF |
| 2115 | Kantonale Steuern | 9'000'000 |
| Ablehnung Steuergesetzrevision | ||
| 2115 | Kantonale Steuern | 23'100'000 |
| Finanzausgleich per 01.08.03 | ||
| 2160 | AHV/IV | - 24'200'000 |
| Finanzausgleich per 01.08.03 | ||
| 2163 | Ergänzungsleistungen | 13'439'200 |
| Finanzausgleich per 01.08.03 | ||
| 2165 | KVG-Prämienverbilligung | 2'210'000 |
| Festlegung Richtprämien 2003 | ||
| 2521 | Kindergärten | - 4'083'500 |
| Finanzausgleich per 01.08.03 | ||
| 2522 | Primarschulen | 15'807'400 |
| Finanzausgleich per 01.08.03 | ||
| 2527 | Sekundarschulen | - 26'249'600 |
| Finanzausgleich per 01.08.03 | ||
| 2538 | Fachhochschulen | 137'000 |
| Antrag Finanzkommission STEP NWCH | ||
| Total | Saldoveränderung Budget Aufwandvermehrung |
9'160'500 |
Diese Änderungen sind zurückzuführen auf
| - | die erfolgte Ablehnung der Steuergesetzrevision in der Volksabstimmung vom 24.11.02. |
| - | die neu voraussichtlich auf den 01.08.2003 statt 01.01.2003 fallende Inkraftsetzung des revidierten Finanzausgleichsgesetzes. |
| - | eine aktualisierte Schätzung der Aufwendungen betreffend Prämienverbilligung KVG. |
| - | den Antrag der Finanzkommission betreffend den Sonderkredit für die FHBB. |
Die vorzunehmenden Korrekturen führen insgesamt pro Saldo zu einer Aufwandvermehrung von CHF 9.2 Mio, was zu einem negativen Saldo in der Laufenden Rechnung von CHF 44 Mio (ursprüngliche Vorlage CHF 34.7 Mio) führt.
5.2 Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9 : 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Voranschlag 2003 gemäss
Beschluss-Entwurf
zu genehmigen.
Namens der Finanzkommission
Der Präsident
Roland Plattner-Steinmann
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