Vorlage an den Landrat


6 ERZIEHUNGS- UND KULTURDIREKTION


Generelle Absichtserklärung

Die beiden wichtigsten Vorhaben sind: Die Bildungsgesetzgebung soll auf den Beginn des Schuljahres 2003/2004 in Kraft treten. Wegen der Grösse ihres Regelungsbereiches bedingt sie sorgfältige Vor- und Begleitarbeiten. Ferner harrt die Frage der Fachhochschulen (Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz) weiterer, intensiver Beschäftigung auf verschiedenen Ebenen der Politik und der Verwaltung.












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