Vorlage an den Landrat


8. Stellungnahme des Initiativkomitees "Baselbieter Energieinitiativen"

Das Initiativkomitee "Baselbieter Energieinitiativen" hat auf das Schreiben vom 11. Juni 2002 der BUD, in welchem ein Gegenvorschlag zur Solarinitiative angekündigt wurde, wie folgt geantwortet.


"Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie sich intern mit einem Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative für kostengerechte Vergütung von Solarstrom beschäftigen. Wie wir in verschiedenen Diskussionen festgestellt haben, befürchten Sie insbesondere einen zu raschen Ausbau der Solarenergie in unserem Kanton und damit ein zu rasches Erreichen der in der Gesetzesinitiative formulierten Belastungsgrenze von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde des durchschnittlichen Konsumentenpreises. Diese Befürchtung teilen wir nicht, sind aber gerne bereit, über eine jährlich festgelegte Zubaugrenze (z.B. 300 kW p ) zu diskutieren. Langfristig und im Interesse der Nachhaltigkeit sollte der Gegenvorschlag daher unseres Erachtens nur die Zubaugeschwindigkeit berücksichtigen und nicht die Gesamtmenge des langfristig umweltverträglichen und nachhaltigen Solarstroms beschränken.


Wie wir bereits am 24. Oktober 2001 in unserer Medienmitteilung kundgetan haben, werden wir ein kantonales Förderprogramm oder einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative nur unterstützen, wenn wesentliche Mengen und langfristige Rahmenbedingungen im Sinne der Volksinitiative resultieren. Unsere detaillierten Überlegungen haben wir bereits mehrfach der kantonalen Energiefachstelle mitgeteilt. Gerne stehen wir für eine allfällige weitere Diskussion zur Verfügung."




9. Verhältnis von § 13 des kantonalen Energiegesetzes vom 4. Februar 1991 zum Gegenvorschlag




10. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen,


Liestal, 10. September 2002


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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