Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen
(Partnerschaftliches Geschäft) |
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| vom: | 10. September 2002 | |
| Nr.: | 2002-213 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Dekret über die Kinderzulagen - ENTWURF
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 8 Absatz 3 des Kinderzulagengesetzes vom 5. Juni 1978
(1)
, beschliesst:
§ 1
1
Die Kinderzulage gemäss § 8 Absatz 2 des Kinderzulagengesetztes wird auf 170 Fr. pro Monat festgesetzt.
2
Für Kinder nach vollendetem 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die in Ausbildung begriffen sind, erhöht sich die monatliche Zulage auf 190 Fr. (§ 8 Absatz 2 des Kinderzulagengesetzes).
§ 2
1
Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2003 in Kraft, es ersetzt jenes vom 10. Dezember 1997
(2)
.
2
Anerkannte gesamtarbeitsvertragliche Regelungen und Kassenstatuten bzw. Reglemente, welche diesem Dekret widersprechen, sind bis zum 1. Januar 2003 anzupassen. Anderenfalls widerruft die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion die Anerkennung. Die erhöhten Zulagen sind in jedem Falle ab 1. Januar 2003 auszurichten.
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Fussnoten: