Vorlage an den Landrat


Übersicht

Die Arbeitslast in den heute 23 Friedensrichterkreisen unseres Kantons mit insgesamt 47 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern ist teils recht ungleich verteilt. Dieser Umstand ist insbesondere auf die unterschiedliche Entwicklung der einzelnen Gemeinden während der letzten Jahre und Jahrzehnte zurückzuführen. Als Folge davon haben heute einige Friedensrichterinnen und Friedensrichter eine derart hohe Arbeitslast zu bewältigen, dass diese mit ihrer angestammten Berufstätigkeit kaum noch zu vereinbaren ist. Das birgt die Gefahr in sich, dass diese Amtsträgerinnen und Amtsträger ihre im Gefüge unserer Gerichtsbarkeit wichtige Funktion kaum mehr mit der nötigen Sorgfalt auszuüben in der Lage sind. Im Gegensatz dazu kommen etliche Friedensrichterinnen und Friedensrichter wegen sehr geringer Fallzahlen in ihrem Kreis nur sehr wenig zum Zug, so dass sie sich die unerlässliche Erfahrung und Routine kaum je aneignen können.


Dieser Zustand ist unbefriedigend und gefährdet die bislang hohe Qualität der friedensrichterlichen Tätigkeit. Daher wurde im Rahmen der Strukturanalyse Gerichte von 1993 eine Modifizierung der Kreiseinteilung vorgeschlagen. In der Folge setzte die Vereinigung Basellandschaftlicher Friedensrichterinnen und Friedensrichter eine Arbeitsgruppe ein, die sich der Thematik annahm. Die umfassenden Abklärungen der Arbeitsgruppe wurden vom damaligen Obergericht (heute Kantonsgericht) begleitet und mündeten in einen Vorschlag, der eine Neugliederung der heutigen Friedensrichterkreise vorsieht. Diesen Vorschlag hiess die Vollversammlung der FriedensrichterInnen-Vereinigung einstimmig gut und das Obergericht wurde ersucht, die notwendigen Schritte zur Neueinteilung der Friedensrichterkreise in die Wege zu leiten.


Im Oktober 2001 beantragte das damalige Obergericht dem Regierungsrat im Namen der Vereinigung Basellandschaftlicher Friedensrichterinnen und Friedensrichter, eine Vorlage zu Handen des Landrates über die Änderung von § 18 des Gerichtsorganisationsgesetzes im Sinne des Vorschlags der Arbeitsgruppe "Neue Friedensrichterkreise" auszuarbeiten. Da angesichts des Anliegens, eine Neugliederung der Friedensrichterkreise erst per 2006 in Kraft treten zu lassen, keine zeitliche Dringlichkeit bestand, sprach sich die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion mit dem Obergericht dahin gehend ab, dass vorerst das Inkrafttreten des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes per 1. April 2002 abgewartet wird. Im Anschluss daran wird nun dem Landrat eine entsprechende Vorlage unterbreitet.


Die vorgeschlagene Modifizierung der Friedensrichterkreise bezweckt eine bessere Verteilung der Fälle auf die verschiedenen Kreise und damit eine optimalere Auslastung der einzelnen Friedensrichterinnen und Friedensrichter.



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