Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Neugliederung der Friedensrichterkreise (Änderung von §18 des Gerichtsorganisationsgesetzes, GOG) | |
| vom: | 17. Dezember 2002 | |
| Nr.: | 2002-338 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
E. Finanzielle Auswirkungen
Gemäss § 19 Absatz 1 des Gerichtsorganisationsgesetzes werden für jeden Friedensrichterkreis zwei Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt, wobei die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts die Wahl weiterer Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber anordnen kann. Mit Ausnahme des Kreises Aesch, in dem heute wegen des grossen Arbeitsanfalls drei Friedensrichterinnen und Friedensrichter ihr Amt ausüben, verfügen alle übrigen Kreise über deren zwei.
Unter Berücksichtigung der in den vergangenen vier Jahren bei den Friedensrichterämtern insgesamt anhängig gemachten Fälle (19) und ausgehend von der mit der vorliegenden Neueinteilung der Kreise angestrebten Richtzahl von ca. 50 Fällen pro FriedensrichterIn und Jahr darf davon ausgegangen werden, dass sich die bisherige Zahl von 47 AmtsinhaberInnen deutlich vermindern wird. (20) Da die Friedensrichterinnen und Friedensrichter nebst der Fallentschädigung auch eine Jahresvergütung von Fr. 500.- erhalten (21) , wird die vorgeschlagene Neugliederung der Friedensrichterkreise und die damit verbundene Verringerung der Friedensrichterzahl keine Mehrausgaben, sondern Minderausgaben zur Folge haben.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Beilage 1) zuzustimmen.
Das Obergericht (heute Kantonsgericht) und insbesondere auch die Friedensrichterinnen und Friedensrichter selbst als direkt Betroffene stehen voll und ganz hinter diesem Antrag. Sie ersuchen darum, die Neugliederung der Friedensrichterkreise im Hinblick auf die Neuwahlen (22) für die nächste Amtsperiode der Gerichte per 1. April 2006 in Kraft zu setzen.
Liestal, 17. Dezember 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann
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Fussnoten:
19 Zwischen 1372 und 1578 Fälle, vgl. die Amtsberichte des Obergerichts der Jahre 1998 - 2001
20 Bei durchschnittlich 1500 Fällen pro Jahr und der erwähnten Richtzahl von jährlich 50 Fällen pro Friedensrichter/in sollten insgesamt ca. 30 Friedensrichterinnen und Friedensrichter ausreichen, um die eingehenden Fälle bewältigen zu können.
21 Vgl. § 39 resp. Anhang III des Personaldekrets (SGS 150.1)
22 Diese finden regelmässig im Herbst des Vorjahres statt.