Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Hochwasserschutz Dorf und Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil | |
| vom: | 17. Dezember 2002 | |
| Nr.: | 2002-337 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Amphibienschutz Mülitäli (Ersatzmassnahmen Ziegelei)
Das Ziegeleiareal in Allschwil soll überbaut werden. Unter anderem sind 500 - 600 Wohneinheiten vorgesehen. Der Quartierplan für die Überbauung wurde vom Allschwiler Einwohnerrat und vom Gemeinderat gutgeheissen und liegt gegenwärtig beim Kanton zur Genehmigung. Weil das Ziegeleiareal ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung ist, kann es nur unter strengen Rahmenbedingungen überbaut werden. Gleichzeitig verlangt die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung für die als Folge der Überbauung entstehenden Flächenverluste einen angemessenen Ersatz. Die Ersatzmassnahmen werden im "Mülitäli" stattfinden; darauf haben sich alle Beteiligten geeinigt. Realisierung und Kostenteiler sind im "Beschluss über die Schaffung von Amphibienlaichgebieten in Allschwil" vom 27. April 2000 festgehalten. Es handelt sich um eine Vereinbarung, welche der Kanton Basel-Landschaft, die Einwohnergemeinde Allschwil, die Passavant-Iselin AG, die AZA Immobilien AG und die Kaminwerke AG gemeinsam unterzeichnet haben.
Gemäss Vereinbarung wird im Mülitäli auf einer Fläche von 9 Hektaren ein neues Amphibienlaichgebiet geschaffen, welches die Kriterien der nationalen Bedeutung erfüllt. Der in der Vereinbarung enthaltene Kostenteiler sieht vor, dass die Ziegeleien Land abtreten und damit ihrer Verpflichtung nachkommen. Seitens der Einwohnergemeinde wurden bereits Vorleistungen im errechneten Umfang erbracht. Bund und Kanton Basel-Landschaft ihrerseits teilen sich die Aufwendungen aus den Bau- und Gestaltungsmassnahmen (einmalig).
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Für die Schaffung des Amphibienlaichgebiets im hinteren Mülitäli wurde im Jahr 1999 von Fachleuten im Auftrag des Kantons das Konzept "Renaturierung Mülitäli Allschwil" erarbeitet. Parallel dazu wurde nach den Überschwemmungen im Dorf Allschwil ein Projekt zum Hochwasserschutz erstellt, welches ein Rückhaltebecken mit Damm im Gebiet "Plumpi" vorsah. Nach dem Scheitern des Projekts in der Volksabstimmung haben sich die betroffenen Stellen und die Interessengruppen auf den neuen Dammstandort "Isigs Brüggli" geeinigt. Er kommt innerhalb des Perimeters des geplanten neuen Amphibienlaichgebietes zu liegen und ist im Konzept "Renaturierung Mülitäli Allschwil" berücksichtigt. |
Durch die geplante Überbauung des Ziegeleiareals wird dort der Lebensraum der gefährdeten Arten Berg-, Faden- und Kammmolch, Wasserfrosch sowie Erd- und Kreuzkröte in seiner Fläche erheblich reduziert. Da der Verlust dauerhaft ist und sich auch durch Schutzmassnahmen beim Bau nicht verhindern lässt, verlangt der Gesetzgeber angemessenen Ersatz. Im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz und im Natur- und Landschaftsschutzgesetz des Kantons Basel-Landschaft sind dazu folgende Bestimmungen enthalten:
| - | Dem Aussterben der einheimischen Tier- und Pflanzenarten ist durch das Ausscheiden genügend grosser Lebensräume und durch andere Massnahmen entgegenzuwirken (Art. 18 Abs. 1 NHG); |
| - | Lässt sich die Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Lebensraums unter Abwägung aller Interessen nicht verhindern, hat der Verursacher zumindest für angemessenen Ersatz zu sorgen (Art. 18 Abs. 1ter NHG; §14 Natur- und Landschaftsschutzgesetz Kt. BL). |
| Die geplanten Ersatzbiotope im Mülitäli erfüllen nicht nur die gesetzlichen Forderungen, sondern stehen auch mit der kantonalen Naturschutzstrategie in Übereinstimmung. Erwähnt sei der Landratsbeschluss Nr. 2012 vom 24. Juni 1999 betreffend den Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzepts. Integriert in den Beschluss Nr. 2012 hat der Landrat auch dem Massnahmenpaket 2000 - 2004 zugestimmt. Das Massnahmenpaket sieht insbesondere vor: | |
| - | die Schutzobjekte von nationaler und regionaler Bedeutung zu bezeichnen; |
| - | die Pflege und den Unterhalt der Schutzobjekte sicherzustellen; |
| - | Artenförderung zu betreiben, vor allem für Amphibien- , Reptilien- und Vogelarten. |
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Per 30. Oktober 2001 wurde die Planung auf Stufe Detailprojekt fertiggestellt. Die Projektziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
| - | Schaffen eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung mit grossen Beständen verschiedener Amphibienarten; |
| - | Fördern weiterer für die Allschwiler Landschaft typischer Tiere und Pflanzen, indem das Mülitäli naturfreundlich gestaltet und extensiv landwirtschaftlich genutzt wird; |
| - | Schaffen einer reizvollen Landschaft. |
Aus verschiedenen Gründen, insbesondere aber wegen der Ablehnung des Hochwasserschutzprojekts mit Dammstandort "Plumpi", konnten die Ersatzbiotope bis anhin nicht erstellt werden. Inzwischen sind Hochwasserschutz- und Amphibienschutzmassnahmen im Mülitäli aufeinander abgestimmt. Das Schaffen eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung ist auch mit dem Hochwasserschutzdamm am Standort "Isigs Brüggli" möglich.
Zum Erreichen der Projektziele sind verschiedene Landschaftselemente und Gestaltungsmassnahmen vorgesehen. Im Vordergrund stehen:
| - | Stehgewässer / Weiher (0.5 Hektaren) |
| Weiher mit unterschiedlicher Grösse und Tiefe sind als Laichgewässer eine zentrale |
Voraussetzung für den Aufbau grosser Amphibienpopulationen mit Berg-, Faden- und Kammmolch, Erdkröte, Grasfrosch und Wasserfrosch . Gleichzeitig bieten sie zahlreichen anderen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.
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| - | Aufwerten des Mülibaches und seiner Ufer (0.5 Hektaren) |
| Mit Bachbetterweiterungen werden gerade verlaufende Bachabschnitte strukturell aufgewertet. Von der Neugestaltung profitieren diverse Tierarten. Hervorgehoben sei die Geburtshelferkröte, für die geeignete Lebensräume entstehen. | |
| - | Bachufergehölze und lichter Waldrand (1.5 Hektaren) |
| Die Ufergehölze und Waldränder werden ausgelichtet und stufig gestaltet. Breite Übergangsbereiche zwischen Wald und Offenland bieten Nahrung, Verstecke, Nist- und Brutplätze für viele Kleintiere, Insekten und Vögel. Der Waldrandgestaltung kommt besondere Bedeutung zu, denn die Laubwälder in Allschwil stellen an sich einen besonderen Naturwert dar. Sie haben kantonale Bedeutung. | |
| - | Feucht- und Nasswiesen (3 Hektaren) |
| Im Umkreis der Weiher werden ausgedehnte für das Sundgau typische Kohldiestelwiesen, Schlankseggenrieder und Schilfbestände angelegt bzw. von selbst aufkommen. Sie sind die Lebensräume mehrerer Amphibienarten ausserhalb der Laichzeit. Auch Insekten, Libellen (z.B. Azurjungfernarten), Kleinsäuger und Vögel (z.B. Storch) finden in den Feucht- und Nasswiesen Nahrung und Lebensraum. Die Wiesen und Rieder werden einmal pro Jahr geschnitten. | |
| - | Naturnahe Wiesen (3.5 Hektaren) |
| Naturnahe Wiesen, z.B. feuchte Glatthaferwiesen sind infolge der Intensivierung der Landwirtschaft durch artenarme Kunstwiesen verdrängt worden. Die Glatthaferwiese, ein blumenreicher Wiesentyp, wird idealerweise zweischürig (Heuen und Emden) genutzt und nicht gedüngt. Von den naturnahen Wiesen profitieren beispielsweise Schmetterlinge. |
4.4 Stand Raumplanung und Überbauungsprojekt Ziegelei
Für die Überbauung des Ziegeleiareals liegt ein Quartierplan vor. Er wurde vom Allschwiler Gemeinderat und vom Einwohnerrat gutgeheissen und im April 2002 vom Regierungsrat genehmigt. Im Rahmen der damit zusammenhängenden Zonenplanmutation im Mülitäli wurden auf den 9 Hektaren des geplanten Amphibienschutzgebiets die Offenlandparzellen und Waldrandbereiche in eine Naturschutzzone mutiert. Im Februar 2001 hat der Einwohnerrat dieser Umzonung zugestimmt.
Die Überbauung auf dem Ziegeleiareal wird von der AZA Immobilien AG, der Kaminwerk AG, der Prefab AG und der Passavant-Iselin AG in Etappen realisiert unter der Auflage, dass während der Bauarbeiten Rücksicht auf Flora und Fauna zu nehmen ist. Der Quartierplan sieht auf dem 36 Hektaren umfassenden Ziegeleiareal drei grosse Bebauungsinseln in etwa quadratischer Form vor. Im mittleren Teil des Areals bleiben zwischen den Bebauungsinseln das geologische Denkmal sowie eine Natur- und Erholungszone mit Weihern, Tümpeln und Gehölzen erhalten.
Fortsetzung >>>
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