Vorlage an den Landrat


4. Amphibienschutz Mülitäli (Ersatzmassnahmen Ziegelei)

4.1 Vorgeschichte


Das Ziegeleiareal in Allschwil soll überbaut werden. Unter anderem sind 500 - 600 Wohneinheiten vorgesehen. Der Quartierplan für die Überbauung wurde vom Allschwiler Einwohnerrat und vom Gemeinderat gutgeheissen und liegt gegenwärtig beim Kanton zur Genehmigung. Weil das Ziegeleiareal ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung ist, kann es nur unter strengen Rahmenbedingungen überbaut werden. Gleichzeitig verlangt die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung für die als Folge der Überbauung entstehenden Flächenverluste einen angemessenen Ersatz. Die Ersatzmassnahmen werden im "Mülitäli" stattfinden; darauf haben sich alle Beteiligten geeinigt. Realisierung und Kostenteiler sind im "Beschluss über die Schaffung von Amphibienlaichgebieten in Allschwil" vom 27. April 2000 festgehalten. Es handelt sich um eine Vereinbarung, welche der Kanton Basel-Landschaft, die Einwohnergemeinde Allschwil, die Passavant-Iselin AG, die AZA Immobilien AG und die Kaminwerke AG gemeinsam unterzeichnet haben.


Gemäss Vereinbarung wird im Mülitäli auf einer Fläche von 9 Hektaren ein neues Amphibienlaichgebiet geschaffen, welches die Kriterien der nationalen Bedeutung erfüllt. Der in der Vereinbarung enthaltene Kostenteiler sieht vor, dass die Ziegeleien Land abtreten und damit ihrer Verpflichtung nachkommen. Seitens der Einwohnergemeinde wurden bereits Vorleistungen im errechneten Umfang erbracht. Bund und Kanton Basel-Landschaft ihrerseits teilen sich die Aufwendungen aus den Bau- und Gestaltungsmassnahmen (einmalig).



4.2 Rechtliche Grundlagen


Durch die geplante Überbauung des Ziegeleiareals wird dort der Lebensraum der gefährdeten Arten Berg-, Faden- und Kammmolch, Wasserfrosch sowie Erd- und Kreuzkröte in seiner Fläche erheblich reduziert. Da der Verlust dauerhaft ist und sich auch durch Schutzmassnahmen beim Bau nicht verhindern lässt, verlangt der Gesetzgeber angemessenen Ersatz. Im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz und im Natur- und Landschaftsschutzgesetz des Kantons Basel-Landschaft sind dazu folgende Bestimmungen enthalten:



4.3 Projektbeschrieb


Mit der Planung der Ersatzbiotope im Mülitäli wurde im Juli 1998 begonnen. In einem ersten Schritt hat das Amt für Raumplanung BL externe Fachleute beauftragt, zwei mögliche Varianten als Vorstudie auszuarbeiten. Kanton, Gemeinde Allschwil, Umweltverbände und die Ersatzleistungspflichtigen haben sich damals für das Grobkonzept "Traditionelle Kulturlandschaft" entschieden. Dieses sieht vor, die für das Sundgau typische Kulturlandschaft mit Feuchtwiesen, Gehölzen, Stehgewässern und periodisch vernässten Flächen wiederherzustellen. Damit entsteht Lebensraum für grosse Amphibienbestände. Zugleich profitieren auch andere Arten wie Storch und Teichrohrsänger , die grosse Königslibelle und Reptilien wie die Ringelnatter.

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Per 30. Oktober 2001 wurde die Planung auf Stufe Detailprojekt fertiggestellt. Die Projektziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:


Aus verschiedenen Gründen, insbesondere aber wegen der Ablehnung des Hochwasserschutzprojekts mit Dammstandort "Plumpi", konnten die Ersatzbiotope bis anhin nicht erstellt werden. Inzwischen sind Hochwasserschutz- und Amphibienschutzmassnahmen im Mülitäli aufeinander abgestimmt. Das Schaffen eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung ist auch mit dem Hochwasserschutzdamm am Standort "Isigs Brüggli" möglich.


Zum Erreichen der Projektziele sind verschiedene Landschaftselemente und Gestaltungsmassnahmen vorgesehen. Im Vordergrund stehen:


Voraussetzung für den Aufbau grosser Amphibienpopulationen mit Berg-, Faden- und Kammmolch, Erdkröte, Grasfrosch und Wasserfrosch . Gleichzeitig bieten sie zahlreichen anderen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.


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4.4 Stand Raumplanung und Überbauungsprojekt Ziegelei


Für die Überbauung des Ziegeleiareals liegt ein Quartierplan vor. Er wurde vom Allschwiler Gemeinderat und vom Einwohnerrat gutgeheissen und im April 2002 vom Regierungsrat genehmigt. Im Rahmen der damit zusammenhängenden Zonenplanmutation im Mülitäli wurden auf den 9 Hektaren des geplanten Amphibienschutzgebiets die Offenlandparzellen und Waldrandbereiche in eine Naturschutzzone mutiert. Im Februar 2001 hat der Einwohnerrat dieser Umzonung zugestimmt.


Die Überbauung auf dem Ziegeleiareal wird von der AZA Immobilien AG, der Kaminwerk AG, der Prefab AG und der Passavant-Iselin AG in Etappen realisiert unter der Auflage, dass während der Bauarbeiten Rücksicht auf Flora und Fauna zu nehmen ist. Der Quartierplan sieht auf dem 36 Hektaren umfassenden Ziegeleiareal drei grosse Bebauungsinseln in etwa quadratischer Form vor. Im mittleren Teil des Areals bleiben zwischen den Bebauungsinseln das geologische Denkmal sowie eine Natur- und Erholungszone mit Weihern, Tümpeln und Gehölzen erhalten.



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