Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Die Gemeinde Allschwil ist mehrfach von ausgiebigen und starken Regenfällen heimgesucht worden. Die grössten Abflüsse ereigneten sich am 19. Mai 1994 und am 31. Mai / 1. Juni 1995. Die Bäche Mülibach und Lützelbach konnten die anfallenden Wassermassen nicht aufnehmen, traten über die Ufer und überschwemmten grosse Teile Allschwils. Massive Überschwemmungsschäden in Millionenhöhe im Dorfzentrum waren die Folge.


Auf Begehren des Gemeinderates Allschwil sind im Laufe der Jahre 1995/96 diverse Varianten eines Hochwasserschutzes für Allschwil geprüft worden. Diese Prüfungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit den Allschwiler Behörden. Das Resultat dieser Abklärungen gipfelte in einem Vorprojekt mit Kostenvoranschlag. Es sah u.a. vor, die Abflüsse des Einzugsgebietes des Lützelbaches und des Mülibaches mittels Hochwasserrückhalt soweit zu drosseln, dass im Dorf keine Überflutungen mehr stattfinden können. Im Jahre 1998 haben der Einwohnerrat Allschwil (Fr. 1'595'000.--) und im Jahre 1999 der Landrat (Fr. 5'320'000.--) die Kredite für den Hochwasserschutz Allschwil beschlossen. In der Folge ist gegen den Einwohnerratsbeschluss das Finanzreferendum ergriffen worden. An der kommunalen Volksabstimmung vom Juni 1999 ist der Kredit abgelehnt worden. Die Opposition hat sich mehrheitlich nicht gegen den Kredit, sondern gegen das Projekt eines Dammes in der "Plumpi" (unterer Teil des Mülitälis) gerichtet. Von den Kritikern wurde betont, dass Hochwasserschutzmassnahmen unumgänglich seien, aber an einem anderen Ort.


Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) hat sich verdankenswerterweise zur Verfügung gestellt, die Kritiker und Befürworter an einen Tisch zu bringen, um das Problem des dringenden Hochwasserschutzes einer von möglichst allen getragenen Lösung zuzuführen. Dieses Projekt mit dem Arbeitstitel "Accordo" hat das ganze Jahr 2000 beansprucht. Gemeinsam wurden ein Kriterienkatalog erstellt und 9 Varianten ausgearbeitet. Nach intensiven Diskussionen hat sich die Projektgruppe auf eine allseits anerkannte Lösung einigen können und ist einhellig zum Schluss gekommen, dass ein Ausbau des vorhandenen Abflusssystems im Baugebiet aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage kommen kann. Die Hochwasserfluten müssen vor dem Dorf zurückgehalten werden. Als beste Lösung befunden wurde wieder ein Rückhaltebecken mit einem Erddamm. Der neue Standort muss den Anforderungen an den Landschaftsschutz und den Hochwasserschutz gerecht werden. Ein Damm aus natürlichem Erdmaterial im Bereich des "Isige Brüggli" erfüllt diese Anforderungen. Der am intensivsten genutzte Teil des Naherholungsgebietes Mülibach bleibt von störenden Eingriffen verschont. Das ursprüngliche Projekt für den Hochwasserschutz (ebenfalls ein Rückhaltebecken) Lützelbach und die flankierenden Massnahmen waren unbestritten.


In der Folge haben die Bau- und Umweltschutzdirektion und der Gemeinderat Allschwil beschlossen, auf der Basis des Antrages der Gruppe Accordo neue Vorlagen an beide Parlamente auszuarbeiten. Der Antrag lautet im wesentlichen, den für den Hochwasserschutz Dorf und den Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil erforderliche Verpflichtungskredit von brutto rund 7,1 Mio. Franken zu bewilligen.


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1994 erschien das Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB). Darin aufgeführt war unter anderem auch die Ziegelei Allschwil (Objekt Nr. 3 BL). Gestützt auf diese rechtliche Vorgabe des Bundes zum Schutz der national bedeutsamen Amphibien-Laichgewässer, mussten Kanton und Gemeinde in der Folge eine Ersatzlösung suchen. Da sich das Areal der Ziegelei grösstenteils in der Bauzone befindet, wurde als Ersatzstandort für ein neues Amphibien-Biotop das Mülitäli ausgewählt. Die Modalitäten zu dessen Realisierung sind in der Vereinbarung vom 27. April 2000 zwischen Gemeinde Allschwil, Ziegeleibesitzern und Kanton geregelt. Die Vertragsbestimmungen regeln auch die Verteilung der Kosten auf die Beteiligten. Demnach stellen die Ziegeleien und die Gemeinde Allschwil das Land, während Bund und Kanton Basel-Landschaft die Planungs- und Baukosten tragen. Der Kanton übernimmt davon einen Anteil von 40%, der Bund einen Anteil von 60%. Die Planungs- und Baukosten belaufen sich auf CHF 970'000.-. Um mögliche Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden, wurde das Amphibienlaichgebiet im Mülitäli zusammen mit dem Hochwasserschutz-Projekt geplant. Zudem soll der Bauablauf der beiden Projekte so aufeinander abgestimmt werden, dass negative Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt minimal sind. Die geplanten Ersatzbiotope im Mülitäli erfüllen nicht nur die gesetzlichen Forderungen, sondern stehen auch mit der kantonalen Naturschutzstrategie in Übereinstimmung.


Im Zusammenhang mit dem Hochwasser- und Amphibienschutzprojekt ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob die Vorhaben nicht durch die Deponien Roemisloch und Hitzmatten im benachbarten Neuwiller gefährdet würden. Nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich aus den beiden Deponien weder für den Hochwasserschutz noch für den Amphibienstandort spezielle Risiken. Die von den französischen Behörden begleiteten Untersuchungen der Standorte werden aber unabhängig von den Projekten auf Allschwiler Boden gezielt weitergeführt und die darauf abgestützte Risikoanalyse wird zeigen, welche Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt gegebenenfalls erforderlich sind.



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