Vorlage an den Landrat


5. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Der Regierungsrat beauftragte die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens. Von den eingetroffenen Vernehmlassungen äussert sich die überwiegende Mehrheit zustimmend. Zwei der Vernehmlassenden drücken sich kritisch zur bestehenden Bestimmung im Rheinhafengesetz betreffend den Naturschutz aus. Dazu ist festzustellen, dass der entsprechende Paragraph 7 sehr allgemein gehalten ist und dem anlässlich der Gesetzesrevision im Jahre 1992 getroffenen politischen Kompromiss entspricht. Er lässt vertretbare Lösungen zu und kann im Rahmen der zur Zeit ebenfalls noch hängigen Vorlage "Nutzungsplan Rheinhäfen" allenfalls nochmals diskutiert werden. Im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision besteht dazu kein Handlungsbedarf.


Eine der Vernehmlassungen bemängelt das Fehlen weiterer Korrekturen zu Schwachstellen des Gesetzes. Hierzu ist zu bemerken, dass ausser den hier vorgeschlagenen Änderungen zur Beseitigung der Schwachstelle im Abwasserbereich und zur Verbesserung der geforderten Wettbewerbsneutralität trotz eingehender Bearbeitung keine weiteren akuten Schwachstellen eruiert werden konnten. Auch aus den Debatten der landrätlichen Kommission, welche mit ihrem Postulat die vorliegende Gesetzesänderung ausgelöst hat, sind keine weiteren konkreten Hinweise ersichtlich. Es darf festgestellt werden, dass sich das Rheinhafengesetz in der vorliegenden Form bewährt hat und zur Zeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht.




6. Antrag an den Landrat


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:


Liestal, 30. April 2002


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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