Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton | |
| vom: | 30. April 2002 | |
| Nr.: | 2002-113 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Übernahmeverfahren
4.1 Projektorganisation
Der Regierungsrat hat für die Ermittlung des Übernahmepreises, für die Erhebung des voraussichtlichen Unterhaltsaufwandes und die Erarbeitung eines Investitionsprogramms eine Projektorganisation festgelegt.
Als Projektleitung wurden ein Vertreter der Erziehungs- und Kulturdirektion (Herr Urs Burkhart) und eine Vertreterin der Bau- und Umweltschutzdirektion (Frau Marie-Theres Caratsch) eingesetzt. Ersterer steht dem beratenden Fachausschuss Schulbetriebliche Fragen vor, letztere dem Fachausschuss Bau. In beiden Gremien ist die Schulbaukommission direkt vertreten. Die Schulbaukommission mit ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer profunden Kenntnis der einzelnen Sekundarschulbauten und -anlagen steht überdies als Gesamtgremium dem Fachausschuss Bau beratend zur Seite.
Die Projektleitung mit ihren Fachausschüssen hat insbesondere folgende Aufgaben:
| a. | sie führt Verhandlungen mit den Standortgemeinden über den Übernahmepreis für deren Sekundarschulbauten und -anlagen; |
| b. | sie schlägt dem Regierungsrat den Übernahmepreis für die einzelnen Sekundarschulbauten und -anlagen vor; |
| c. | sie schätzt aufgrund einheitlicher Kriterien den voraussichtlichen Unterhaltsaufwand der einzelnen Sekundarschulbauten und -anlagen für 5 Jahre und beziffert die entsprechenden Aufwendungen für die Planung und Budgetierung des Kantons; |
| d. | sie erarbeitet auf grund einer Schulraumplanung den voraussichtlichen Investitionsbedarf der einzelnen Sekundarschulbauten und -anlagen und führt diesen zu einem nach Prioritäten geordneten Investitionsprogramm für die Jahr 2003 bis 2013 zusammen. |
4.2 Auftrag an Externe
Die Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen bedingt umfangreiche baufachfachliche Vorarbeiten. Diese können nicht alle direkt durch die Projektleitung und die Fachausschüsse erbracht werden. Es werden deshalb von der Projektleitung Aufträge an externe Fachleute vergeben werden müssen.
Die externen Kosten für die fachgerechte Ermittlung der Übernahmepreise, die Erhebung des voraussichtlichen Unterhaltsaufwandes der einzelnen Sekundarschulbauten und -anlagen für 5 Jahre und die Ausarbeitung eines Investitionsprogramms werden auf approximativ 750'000 Franken beziffert. Die finanziellen Mittel werden aus dem Schulbautenfonds (8030) finanziert.
4.3 Aktuariat der Projektleitung/Koordinationsstelle Hochbauamt
Die Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen bringt zahlreiche neue Aufgaben mit sich. Aufgrund dieser erheblichen Aufgabenerweiterung fallen auch zusätzliche Aufgaben an wie z.B. die Koordination zwischen Projektleitung, Fachausschüssen und Gemeinden, die Begleitung und Protokollierung der Verhandlungen mit den Gemeinden, die Vorbereitung der Baurechtsverträge, die Abklärung verschiedenster Sach- und Rechtsfragen und das Abfassen der Regierungsratsbeschlüsse. Daher hat der Regierungsrat beschlossen, der Projektleitung ein zeitlich befristetes Aktuariat mit 50 Stellenprozenten zu bewilligen.
Dem Hochbauamt kommt nicht nur nach der Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen eine Schlüsselfunktion zu, sondern insbesondere auch bei den Vorbereitungsarbeiten für die Übernahme. Die zusätzlich von dieser Dienststelle zu erbringenden baufachlichen Aufgaben sind sehr umfangreich und können mit dem personell zur Verfügung stehenden Sollbestand keinesfalls zeitgerecht erbracht werden. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dem Hochbauamt eine zusätzliche Stelle bereits für die Vorbereitung der Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen zu bewilligen.
Der finanzielle Aufwand für diese personellen Massnahmen beträgt für die Dauer von rund 1 1/2 Jahren approximativ 350'000.--Franken. Dieser Betrag geht zulasten des Schulbautenfonds (Rubrik 8030).
4.4 Schiedsgericht
Im weiteren schlägt der Regierungsrat im Einvernehmen mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden vor, für Streitfälle bei der Bestimmung des Übernahmepreises ein Schiedsgericht, zusammengesetzt aus ausserkantonalen Fachpersonen, vorzusehen.
4.5 Ausblick Realschulbauten
Bereits in den Erläuterungen zu den Grundsatzabstimmungen vom 28. September 1997 über die Trägerschaft der Sekundarschule und das Eigentum an den Schulbauten hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass die heutigen Realschulbauten vom Kanton entweder zu übernehmen sind, oder er darin die für die zukünftige Sekundarschule benötigten Räume von den Gemeinden mietet.
Wo durch den Kanton Realschulbauten zu kaufen oder zu mieten sind, kann erst abschliessend gesagt werden, wenn diese Frage im Rahmen der Übernahmeverhandlungen über die Sekundarschulanlagen mit den betroffenen Gemeinden geklärt werden konnte.
Dort, wo gemäss Landratsbeschluss zum Bildungsgesetz keine 2 Anforderungsniveaus der Sekundarschule geführt werden können, steht nach dem Auslaufen der heutigen Realklassen der Gemeinde frei, wie sie den entsprechenden Schulraum weiter nutzen will.
Dort, wo die heutigen Realschulen zu Nebenschulorten der Sekundarschule werden und in der entsprechenden Schulanlage auch die Primarschule der Gemeinde untergebracht ist, wird es in der Regel zu einer Einmietung durch den Kanton kommen.
Dort, wo heute die Realschule über ein eigenes Schulhaus verfügt, in dem nach Einführung des Bildungsgesetzes alle 3 Anforderungsniveaus der Sekundarschule untergebracht werden könnten, wird seitens des Kantons über einen Kauf oder eine längerfristige Einmietung zu verhandeln sein.
Um bei den genannten Verhandlungen diese Optionen offen zu halten, wurde deshalb bei den Kostenfolgen des Bildungsgesetzes (Seite 116 der Regierungsvorlage) ein Betrag von ca. 2 Mio Franken jährlich für die Miete und Kaufpreisverzinsung von Realschulbauten eingesetzt. Gleichzeitig wurde festgehalten, "dass bei einer schrittweisen Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen weniger Klassen mit kleinen Schülerzahlen gebildet werden müssen als dies heute der Fall ist, was Kosten einspart."
Fortsetzung >>>
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