Vorlage an den Landrat


7. Kosten

7.1. Investitionskosten


Gemäss Kostenvoranschlag vom 26. Juli 2000 sind folgende Kosten kalkuliert worden.


Grundlagen: Baukostenindex 1.4.1999, (Mehrwertsteuer 7.6% eingerechnet).




7.2. Jährlich wiederkehrende Folgekosten


Beim Vergleich "alter Polizeiposten an der Hauptstrasse" und "Miteigentum im Neubau" kann folgendes festgehalten werden:


Eine umfassende Renovation am alten Ort hätte Kosten in der Grössenordnung von 400'000 - 500'000 Fr. zur Folge gehabt, mit gleichzeitigen konzeptionellen Einschränkungen, wie im Kapitel 3.1 bereits festgehalten.


Der Restbuchwert der Liegenschaft Hauptstrasse 92 beträgt 2001 Fr. 11'580.--.




Folgekosten Miteigentum Verwaltungsneubau Hauptstrasse 25




Jährliche Raumkosten alter Polizeiposten Hauptstrasse 92




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 23. April 2002


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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Fussnote:


1 Um einen kontinuierlichen jährliche Wert zu erhalten, wird mit den betriebswirtschaftlichen Abschreibungen, basierend auf der angenommenen technischen Nutzungsdauer gerechnet. Nach FHG § 16, Abschreibungen, ist das Verwaltungsvermögen jährlich mit 10 % des Restbuchwertes des Vorjahres abzuschreiben. Auf diese Weise erhält man die budgetrelevanten Abschreibemittel für die nächsten Jahre.