Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Umwidmung und Ersatzbeschaffung für den Polizeiposten Aesch | |
| vom: | 22. April 2002 | |
| Nr.: | 2002-108 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Seit 1996 befasst sich die Einwohnergemeinde Aesch mit der Realisierung eines Verwaltungsneubaues im Schlossareal bei der heutigen Gemeindeverwaltung. Hauptgrund für dieses Projekt sind räumliche Engpässe bei der Gemeindeverwaltung sowie der vorliegende Quartierplan Hauptstrasse - Jurastrasse. Innerhalb dieses Quartierplan-Perimeters befinden sich eine gemeindeeigene Liegenschaft und auch der heutige Polizeiposten an der Ecke Hauptstrasse/Landjägergässlein. Die Umsetzung dieses Quartierplanes hat zur Folge, dass auch der Kan-tonspolizeiposten abgebrochen wird.
Eine Studienkomission - bestehend aus Vertretern der Gemeinde und des Kantons, sowie dem Architekturbüro Hansjörg Müller & Partner AG, Aesch erarbeitete erste Projektideen für einen neuen Verwaltungsneubau aufgrund des Raumprogramms der kommunalen Bereiche resp. der Kantonspolizei. Der Regierungsrat des Kantons Basel - Landschaft verabschiedete Ende 1999 den Grundsatz-Entscheid, für den Verkauf des heutigen Polizeipostens an der Hauptstrasse und die Weiterbearbeitung einer Miteigentumslösung für die Kantonspolizei im neuen Verwaltungsgebäude der Einwohnergemeinde Aesch.
In den weitergeführten Verhandlungen mit der Gemeinde wurde in der Folge neben der Variante Miteigentum auch eine mögliche Variante Miete (analog Polizeiposten Allchwil in neuem Zentrum) eingehend diskutiert. Der definitive Entscheid für die Variante Miteigentum wurde erst im 2. Quartal 2001 gefällt. Der Regierungsrat stimmte mit Beschluss Nr. 1524 am 25. September 2001 dem Tauschvertrag zu, auf dessen Basis im November 2001 der Tauschvertrag öffentlich beurkundet wurde, ausdrücklich unter dem Vorbehalt der landrätlichen Zustimmung zum Geschäft.
Der definitive Entscheid eines Miteigentums macht gemäss den Bestimmungen §§ 14, 19 sowie 34 des Finananzhaushaltgesetzes die formelle Zustimmung des Landrats notwendig. Infolge einer verzögerten Projektabwicklung liegt die Vorlage erst zum heutigen Zeitpunkt vor.
Für die kantonseigene Liegenschaft Hauptstrasse 92 mit Baujahr 1870 liegt eine Verkehrswertschätzung des Amtes für Liegenschaftsverkehr über 850'000 Franken vor. Die Einwohnergemeinde Aesch ist am Erwerb dieser Liegenschaft interessiert. Die Parteien haben sich einvernehmlich auf Fr. 800 000.-- geeinigt. Andererseits erwirbt der Kanton von der Einwohnergemeinde Aesch den durch diese zu bauenden Polizeiposten beim Schloss zum Preis von Fr. 1 400 000.-- im Miteigentum.
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