Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Neue Informatikanwendungen für die kantonale Steuerverwaltung | |
| vom: | 18. Juni 2002 | |
| Nr.: | 2002-153 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Das Projekt Census
4.1. Projektrahmen
Die Ablösung der heutigen Informatikprogramme, die Datenmigration und die schrittweise Einführung der NEST-Module erfolgt im Rahmen des Projektes Census. Die geplante Umstellung von den heutigen Eigenentwicklungen auf eine Standardsoftware ist im Ergebnis und in den Auswirkungen weitaus mehr als nur ein Ersatz von alten EDV-Programmen durch neue:
| - | Mit Einführung der neuen Software können bei der kantonalen Steuerverwaltung die meisten betrieblichen Abläufe hinterfragt, optimiert und dokumentiert werden. |
| - | Die Datenerfassung und Veranlagung bei den natürlichen und juristischen Personen muss organisatorisch auf die NEST-Module ausgerichtet werden. |
| - | Der Betrieb von NEST muss evaluiert, aufgebaut und sichergestellt werden. |
| - | Die Ablösung des Grundstückinformationssystems GRIS (Host-Applikation) bietet die Möglichkeit, die für die Steuern relevante Parzellenverwaltung in den GIS (1) -Applikationen durchzuführen. |
| - | Der Bezug von Staats- und Gemeindesteuer mit einer Rechnung wird viele Gemeinden veranlassen, die Organisation ihres Steuerbezuges zu überprüfen. Dazu benötigen sie Planungs- und Entscheidungsgrundlagen, und die Ablauforganisation für den gemeinsamen Steuerbezug muss vorbereitet werden. |
| - | Insbesondere mit der Ablösung des Veranlagungsprogramms für natürliche Personen Covela ergibt sich ein Kommunikations- und Schulungsbedarf bei den Gemeindesteuerämtern und bei der kantonalen Steuerverwaltung. |
| - | Die heute für die Aufrechterhaltung des Betriebes benötigten internen Personalressourcen können für die konkrete Vorbereitung und Umsetzung neuer Projekte (z.B. elektronische Archivierung und Veranlagung) eingesetzt werden. |
Der Aufgabenbereich des Projektes Census stellt somit eine Neuausrichtung fast der gesamten kantonalen Steuerverwaltung dar. Diese Neuausrichtung erfolgt im Rahmen der im nächsten Kapitel dargestellten Zielsetzungen.
4.2. Zielsetzungen
Aufgrund des Projektrahmens sind für Census die folgenden Ziele abgeleitet worden:
| - | Standardsoftware und Ablösung des Host: Mit der beantragten Standardsoftware, die in mehreren Kantonen im Einsatz ist, wird der zur Zeit bestmögliche Investitionsschutz erreicht. Nach Abschluss des Projektes kann auf den Betrieb des Host verzichtet werden. |
| - | Gesamtsystem: Einsatz eines integrierten Systems mit dem alle Arbeitsprozesse und alle Steuerarten abgedeckt werden können; damit Ablösung aller Host-Programme (Steuerregister und Steuerbezug, Grundstückinformationssystem, AHV-Meldewesen und Repartitionen) und Verzicht auf weitere Eigenentwicklungen. |
| - | Gemeinsamer Steuerbezug: Verarbeitung des neuen Steuerbezuges von Staats- und Gemeindesteuer mit einer Rechnung und Bezugsadministration bei der kantonalen Steuerverwaltung oder den Gemeinden. |
| - | Betriebssicherheit: Entlastung vom Aufwand und den Unsicherheiten im Betrieb der heutigen Programme, wobei dies mit einer Standardsoftware im Verbund mit anderen Kantonen am besten gewährleistet werden kann. |
| - | Auswertungen und Simulationen: Einsatz von modernen und leistungsfähigen Auswertungs- und Simulationsprogrammen auf einer modernen Plattform (relationale Datenbank). |
| - | Arbeitsqualität: Elimination der Unsicherheiten und der zu vielen manuellen Kontrollen beim Arbeiten mit den heutigen Programmen, speziell beim Steuerbezug. |
| - | Arbeitsproduktivität: Beibehaltung der Arbeitsproduktivität bei der Veranlagung der natürlichen Personen (heute Covela und Covela-Allegro (2) ) trotz Einsatz von Standardsoftware als Mindestanforderung; Verbesserung der Arbeitsproduktivität beim Steuerbezug und der Veranlagung juristischer Personen. |
| - | Ablauforganisation: Überprüfung, Optimierung und Dokumentation der Arbeitsabläufe |
| - | Zukunft: Kostengünstige Realisation von Folgeprojekten im Verbund mit anderen Kantonen. |
| - | Projektmanagement: Erfüllung hoher Ansprüche beim Projektmanagement, insbesondere bezüglich Information und Controlling. |
4.3. Vorgehen und Meilensteine
Nach dem Projektstart werden zuerst die Adressdatenbanken für das Steuerregister und danach die Daten für den Steuerbezug in das neue System überführt. Damit kann der Steuerbezug mit NEST erfolgen. In einem weiteren Schritt werden die Veranlagung der juristischen Personen und der Ersatz des Grundstückinformationssystems sichergestellt. Von diesem Moment an wird der Host nur noch eingeschränkt für die Veranlagungsverfügungen benötigt. Der Parallelbetrieb von Host und NEST erfolgt über eine Schnittstelle. Nach einer Konsolidierungsphase werden auch Covela und Covela-Allegro abgelöst, so dass NEST als Gesamtsystem eingeführt und der Host abgelöst ist.
Aufgrund dieses Vorgehens sind folgende zwei Meilensteine definiert worden:
| 1. Produktiv ab 1. Januar 2005: | |
| - | Personenverwaltung |
| - | Steuerregister |
| - | Steuerbezug |
| - | Veranlagung juristischer Personen |
| 2. Produktiv ab 1. Januar 2006: | |
| - | Veranlagung natürlicher Personen |
| - | Neues Grundstückinformationssystem |
Weitere Zwischenziele werden im Projektplan festgelegt.
In den Vorstudien wurde auch diskutiert, ob nicht eine gleichzeitige Ablösung von Host und Covela durch NEST zweckmässiger wäre, da dadurch allfällige Schnittstellenprobleme vermieden werden könnten. Die organisatorischen und logistischen Aufgaben einer solchen gleichzeitigen Umstellung sind jedoch kaum zu bewältigen. Involviert wären neben der kantonalen Steuerverwaltung auch 41 Gemeindesteuerämter, mit dem entsprechenden Schulungs- und Organisationsbedarf für die Umstellung beim Veranlagungsprogramm und der gleichzeitigen Einführung eines neuen Steuerbezuges.
4.4. Termine
| 2002 | Beratung der Vorlage im Regierungsrat und Landrat Projektvorbereitung: - Detaillierung der Projektorganisation mit Pflichtenheften - Evaluation der externen Mitarbeiter und Formulierung der Aufträge - Erstellen eines Projektplanes - Einrichten des Projektcontrollings - Ausbildung aller Beteiligten im Projektmanagement - Erstellen einer Vorstudie für die Ablösung des Grundstückinformationssystems GRIS Projektstart nach der Behandlung der Vorlage im Landrat und der Projektfreigabe |
| 2003 | - Einrichtung eines Testsystems - Beginn der Datenmigration mit einer Testdatenbank - Vorbereitung der Abläufe beim Register und beim Steuerbezug und bei der Veranlagung der juristischen Personen |
| 2004 | - Steuerregister ist migriert - Erste Bezugshandlungen mit NEST - Erstellen einer Schnittstelle NEST-Covela |
| 2005 | - Steuerregister, Steuerbezug und Veranlagung juristische Personen erfolgen mit NEST - Eingeschränkter Host Betrieb (Veranlagungsverfügungen, Abweichungsbegründungen, Meldewesen AHV, Repartitionen) |
| 2006 | - Veranlagung natürliche Personen erfolgt mit NEST (Ablösung Covela und Covela- Allegro) - Die Funktionen des Grundstückinformationssystems GRIS werden entweder durch GIS oder durch eine Standardsoftware einer Drittfirma wahrgenommen - Keine steuerlichen Applikationen auf dem Host Projektende |
Fortsetzung >>> zu Punkt 4.5 Projektorganisation
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Fussnoten:
1 Geographisches Informations-System
2 Expertensystem für die Veranlagung