Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft zur Einführung einer Grundgebühr in der kommunalen Abfallfinanzierung | |
| vom: | 11. Juni 2002 | |
| Nr.: | 2002-152 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Parlamentarische Vorstösse
5.1 Motion 94/258 "Kostendeckung Siedlungsabfälle" (FDP-Fraktion/P. Tobler)
Die Landratsfraktion der FDP hat am 21. November 1994 die Motion 94/258 eingereicht, in der eine Änderung des § 21 des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft verlangt wurde, welche den Gemeinden die Einführung einer Grundgebühr erlauben sollte. Begründet wurde der Antrag mit der befürchteten Kostensteigerung in allen Bereichen des Abfallwesens, welche die Gemeinden zur laufenden Erhöhung der Sackgebühren auf Beträge von Fr. 5 und mehr pro 35-Liter-Sack zwingen würden.
Die Regierung hat sich bereit erklärt, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, um vorerst die weitere Entwicklung der ganzen Abfallbewirtschaftung (Abfallmengen, Verbrennungskosten, vorgezogene Entsorgungsgebühren, etc.) beobachten zu können. Auch wurde den Gemeinden in dieser Konsolidierungsphase ausdrücklich die Möglichkeit einer nicht vollumfänglichen Kostendeckung in der Abfallrechnung eingeräumt, um die Sackgebühren nicht übermässig anheben zu müssen.
In seiner Sitzung vom 16.2.1995 folgte der Landrat dieser Empfehlung und überwies die Motion 94/258 als Postulat. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat entsprechend diesem Auftrag die Entwicklung der Kostensituation im Abfallwesen laufend beobachtet und sich auch verschiedentlich für eine Entlastung der Gemeinden (vorgezogene Entsorgungsgebühren, etc.) eingesetzt. Der Landrat wurde im Rahmen der Behandlung unerledigter Vorstösse jeweils über die Beurteilung der Situation durch die Bau- und Umweltschutzdirektion informiert.
Mit der nun beantragten Gesetzesänderung wird das Postulat 94/258 auch materiell erfüllt und kann als erledigt abgeschrieben werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen,
| 1. | die Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen; |
| 2. | das Postulat 94/258 der FDP-Fraktion vom 21. November 1994 betreffend Änderung von § 21 des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft als erledigt abzuschreiben. |
Liestal, 11. Juni 2002
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin
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