Landratsbeschluss über den Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL betreffend Sicherheitsmassnahmen zur Risikoreduktion - ENTWURF
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. |
Der Landrat nimmt Kenntnis, dass mit dem "Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL" Sicherheitsmassnahmen aufgezeigt werden, mit deren Realisierung die nicht tragbaren Risiken durch den Transport gefährlicher Güter auf den Strassen tragbar werden. Der Auftrag im Landratsbeschluss Punkt 2 der Vorlage 98/64 ist somit erfüllt. |
| 2. |
Die Realisation der empfohlenen Massnahmen für das Tiefbauamt werden gemäss ihrer Priorität im Rahmen des "Mehrjahresprogrammes Erneuerungen" des Tiefbauamtes projektiert und umgesetzt. |
| 3. |
Die geschätzten Kosten von Fr. 17'300'000.- sind anteilmässig in das Mehrjahresprogramm der Investitionen der verantwortlichen Stellen aufzunehmen. |
| 4. |
Es werden folgende Rahmenkredite zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt: |
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Tiefbauamt: |
Fr. 16'390'000.- zu Lasten Konto |
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Nr. 2312.501.20.150 |
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Amt für Umweltschutz und Energie: |
Fr. 870'000.- zu Lasten Konto Nr. 2337.501.90-003 (Ölwehrmassnahmen auf Fliessgewässern) |
| 5. |
Von den Folgekosten, welche sich jährlich in der laufenden Rechnung auswirken werden, wird wie folgt Kenntnis genommen: |
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Tiefbauamt |
Fr. 760'000.- |
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Polizei BL |
Fr. 600'000.- |
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Amt für Umweltschutz und Energie |
Fr. 50'000.- |
| 6. |
Die Budgetierung für die empfohlenen Sicherheitsmassnahmen erfolgt durch die verantwortlichen Stellen. |
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