Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL | |
| vom: | 16. Juli 2002 | |
| Nr.: | 2002-176 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Rechtliche Grundlagen
| - | Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 |
| - | Verordnung über den Schutz vor Störfällen vom 27. Februar 1991 |
| - | Vorlage an den Landrat 93/29 vom 2. Februar 1993 "Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken" |
| - | Vorlage an den Landrat 98/64 vom 31. März 1998 "Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft |
Mit der Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft (TRA) wurden 1994 die Wahrscheinlichkeiten und die Auswirkungen eines Unfalles mit gefährlichen Stoffen auf den Strassen im Kanton Basel-Landschaft ermittelt. Der Untersuchungsperimeter umfasste National- und Durchgangsstrassen, sowie weitere Strassen mit relevantem Gefahrgutverkehr. Die TRA wurde 1998 vom Landrat zur Kenntnis genommen.
Für die Durchgangsstrassen resultierten aus der TRA bei 64 Strassensegmenten ein hohes Risiko für die Umweltbereiche Luft, Wasser oder Boden. Hohe Risiken sind nach den Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken nicht tragbar. Es sind risikomindernde Massnahmen zu ergreifen. Wenn keine derartigen Massnahmen möglich sind, muss auf politischer Ebene entschieden werden, ob der Transport gefährlicher Güter zu reduzieren oder einzustellen ist, oder ob trotz der hohen Risiken weiterhin solche Transporte ausgeführt werden dürfen.
Der Regierungsrat wurde 1998 vom Landrat beauftragt, für die Segmente mit einem hohen Risiko mögliche Massnahmen zu erarbeiten, wozu das Sicherheitsinspektorat Basel-Landschaft einen Grundlagenbericht von GRUNER AG, Ingenieure und Planer, Basel erstellen liess. Dieser Bericht bildet eine der Grundlagen für die vorliegende Landratsvorlage. Bei der Erarbeitung des Berichtes haben innerhalb einer Arbeitsgruppe Vertreter folgender Stellen mitgewirkt: Tiefbauamt, Polizei BL, Amt für Bevölkerungsschutz, Amt für Raumplanung, Amt für Umweltschutz und Energie, Feuerwehrinspektorat BL, Kantonales Laboratorium und Sanität Liestal.
Der vorliegende Massnahmenbericht Durchgangsstrassen zeigt eine Palette von Massnahmen auf, mit welcher die Risiken bei 56 Strassensegmenten in einen akzeptablen Bereich gebracht werden können. Bei den restlichen 8 Strassensegmenten konnte das Risiko in den letzten Jahren bereits reduziert werden. Es werden die Durchgangsstrassen des Kantons BaselLandschaft ohne Autobahnen (gesamtschweizerische Koordination), ohne neu erstellte Strassenabschnitte (Grellinger-Tunnel) oder gegenwärtig bearbeitete Strassen (J2) einbezogen.
3.1 Konzept
Die Evaluation der Massnahmen erfolgt anhand der ermittelten Risiken in der TRA. Basierend auf der Methodik der TRA wurde die Wirkung der verschiedenen Massnahmen bewertet und anschliessend für einzelne charakteristische Streckensegmente berechnet.
Es werden sowohl die Reduktion des Ausmasses (^A), als auch der Eintretenswahrscheinlichkeit (^W) und damit des Risikos (^R), welche die entsprechenden Massnahmen bewirken, quantifiziert und in die weiteren Überlegungen einbezogen.
Dabei hat sich gezeigt, dass Einzelmassnahmen nicht zur notwendigen Risikoreduktion führen. Deshalb wurden Massnahmenkombinationen mit Einzelmassnahmen erarbeitet, mit denen die hohen Risiken in einen tragbaren Bereich gebracht werden können.
Es wurden folgende Kategorien von Massnahmenkombinationen gebildet:
| - | Massnahmenkombination 1: Herabsetzung des Gefahrenpotenzials |
| Mit einer Beschränkung der transportierten Mengen gefährlicher Stoffe auf dem Strassensegment können die Risiken reduziert werden. Im Extremfall kann ein Transportverbot auf den Strecken erlassen werden. | |
| - | Massnahmenkombination 2: Prävention |
| Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen können generell bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen sein, die dem sicheren Transport gefährlicher Güter dienen. Insbesondere eine durch verschiedene Massnahmen realisierbare reduzierte Unfallrate wird hier einbezogen. Die baulichen Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen werden in dieser Massnahmenkombination nicht einbezogen, da sie allgemein grosse Kosten verursachen und separat in der Massnahmenkombination 4: Bauliche Massnahmen berücksichtigt werden. | |
| - | Massnahmenkombination 3: Bewältigung |
| Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen dienen zur Reduktion der Auswirkungen, nachdem eine Stofffreisetzung bereits stattgefunden hat. Dazu dienen Massnahmen für eine schnelle Erkennung von Unfällen mit gefährlichen Gütern. Zudem sind der Einsatz und die dazugehörigen Vorbereitungen der Ereignisdienste diesen Massnahmen zuzurechnen. Die baulichen Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkung von Störfällen werden wiederum in der Massnahmekombination 4 einbezogen. 3a: Segmente mit Entwässerung in Vorfluter 3b: Segmente mit Entwässerung in Ölabscheider |
|
| - | Massnahmenkombination 4: Bauliche Massnahmen |
| Die baulichen Massnahmen können sowohl zur Verhinderung als auch zur Bewältigung von Störfällen dienen. Generell sind solche Massnahmen mit hohen Kostenfolgen verbunden. Aus diesem Grund werden sie separat behandelt. 4a: vor Vorfluter 4b: in Vorfluter, inkl. Ölsperren |
|
| - | Massnahmenkombination 5: 2 + 3 + 4 |
| Für diese Massnahmenkombination wird für jedes Segment in Abhängigkeit des ausge wiesenen Risikos das optimale Massnahmenpaket
zusammengestellt. Für die Segmente mitRisiko "Hoch" Wasser werden zusätzliche Abklärungen vor Ort durchgeführt (vgl. Anhang G des Berichtes).
5a: 2+3a+4a für Segmente mit Entwässerung in Rhein 5b: 2+3a+4b für Segmente mit Entwässerung in Birs, Ergolz, Frenke 5c: 2+3b für Segmente mit Entwässerung in vorhandenen Ölabscheider |
Grobe Kosten/Nutzen-Überlegungen ermöglichen die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit und damit die Zuordnung von Prioritäten. Der Nutzen der Massnahmen wird bezüglich ihrer Wirksamkeit sowohl für die Reduktion des Ausmasses als auch der Eintretenswahrscheinlichkeit zumindest grob abgeschätzt.
Für jede vorgeschlagene Massnahme werden grobe Kosten ermittelt. Anlässlich der Einzelbesprechungen mit den betroffenen Instanzen wurden Kosten für organisatorische Massnahmen zusammengestellt. Diese Angaben erfolgen in der Regel ortsunabhängig.
In einer Gesamtübersicht im Kapitel 7 werden die Kosten für die vorgeschlagenen Massnahmen zusammengestellt. Neben baulichen und technischen Massnahmen werden insbesondere organisatorische Vorbereitungen der Ereignisdienste einbezogen.
3.2 Heutige Situation
3.2.1 Durchgangsstrassen BL
Von den mit der TRA analysierten Strassen befinden sich 56 Strassensegmente im Bereich Risiko "Hoch" (Anhang 1). Nach den Richtlinien zur Beurteilung von Risikoermittlungen (LRV 1993-029) sind hohe Risiken nicht tragbar. Für diese Segmente sind Massnahmen zur Risikoreduktion zu treffen oder es muss auf politischer Ebene entschieden und begründet werden, dass diese hohen Risiken, wie sie heute vorhanden sind, trotzdem akzeptiert werden.
3.2.2 Andere Kantone
Der Stand des Vollzugs der StFV im Bereich mobile Risiken ist in der Schweiz sehr unterschiedlich. Viele Kantone haben anstelle unserer Risikoanalyse Strasse BL für die übrigen Durchgangsstrassen Kurzberichte erstellt. Der Vollzug läuft vielfach im Rahmen von Neubau- und Sanierungsprojekten.
Risikoermittlungen wurden vor allem für Neubauten erstellt und Sicherheitsmassnahmen bei der Realisierung umgesetzt.
3.2.3 Schiene
Die SBB haben bereits vor Jahren Kurzberichte aufgrund der Störfallverordnung, so auch über das Schienenetz des Kantons Basel-Landschaft erstellt. Das Bundsamt für Verkehr als zuständige Vollzugsbehörde hat die Kurzberichte wegen der fehlenden Beurteilungskriterien nie beurteilt. Ab 1. August 2001 sind diese Beurteilungskriterien für mobile Risiken nun vom Bundsrat in Kraft gesetzt worden.
Die SBB haben in diesem Jahr nach einer Screening Methode die Personenrisiken durch den Gefahrguttransport auf ihrem gesamten Netz abgeschätzt und anhand der Beurteilungskriterien bewertet. Als Leitstoffe wurden Benzin, Propan und Chlor eingesetzt. Die Transportmengen der drei Leitstoffe und die Lage der Summenkurve wurden mit Hilfe eines geografischen Informationssystems für jedes Streckenelement dargestellt.
Bei einer Normierungslänge von 100 m liegen 64% der totalen Streckenlänge im akzeptablen Bereich, 32% im Übergangsbereich und 4% im nicht akzeptablen Bereich.
Mit der Risikoabschätzungen wurde eine Palette von Sicherheitsmassnahmen untersucht und deren Wirkung und Kosten ermittelt.
Zur Zeit prüft eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der schweizerischen Gesellschaft für chemische Industrie und den SBB diese Massnahmen und beurteilt ein sinnvolles weiteres Vorgehen, damit die nicht akzeptablen Risiken in den Übergangs- oder den akzeptablen Bereich reduziert werden. Resultate werden im Verlaufe des Jahres 2002 vorliegen.
3.3 Künftige Situation und Ziele
Die folgenden Zielsetzungen sind mit der Massnahmenplanung Durchgangsstrassen zu erfüllen:
| - | Die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Transporte gefährlicher Güter (TgG) für die Umweltbereiche "Luft", "'Wasser" und "Boden" wird auf den Strassensegmenten mit hohen Risiken kurz- und mittelfristig auf ein akzeptierbares Mass reduziert. Aus verschiedenen Gründen wird der Umweltbereich "Boden" nicht näher einbezogen, seine wichtigen Aspekte sind jedoch mit dem Umweltbereich '"Wasser" abgedeckt. |
| - | Die vorzuschlagenden Massnahmen sind bezüglich ihres Kosten/Nutzen-Verhältnisses optimiert. Die ortspezifischen Randbedingungen sind berücksichtigt. Die Kosten der Sicherheitsmassnahmen sind grob bekannt und ihr Nutzen im Sinne der Wirksamkeit der Massnahmen, sowohl bezüglich der Reduktion der Eintretenswahrscheinlichkeit als auch des Ausmasses grob bestimmt. |
| - | Die Risikoreduktion erfolgt nach einem vorzuschlagenden Realisierungsplan. Dabei werden den Massnahmen Prioritäten aufgrund verschiedener Kriterien wie Kosten/ Nutzen-Verhältnis und verfügbare Finanzmittel zugeordnet. Es wird angegeben, ob die Massnahmen im Rahmen einer Erneuerung realisiert werden können oder ob eine separate Planung erforderlich ist. |
| - | Die zu realisierenden Massnahmen werden von den zuständigen Instanzen als sinnvolles und realistisches Vorgehen zur Reduktion der TgG-Risiken erachtet Die Machbarkeit der einzelnen Massnahmen ist nicht im Detail abgeklärt. Zur Weiterbearbeitung empfohlene Massnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen sein, um die damit verfolgte Zielsetzung zu erreichen. |
3.4. Evaluation von Massnahmen
Die nachfolgend erwähnten Massnahmen wurden zur Risikoreduktion erwogen und bezüglich Kosten/Nutzen geprüft . Die effektiv zur Realisierung empfohlenen Massnahmen sind im Kapitel 4 aufgelistet.
3.4.1 Massnahmen zur Herabsetzung des Gefahrenpotenzials
Sowohl ein Transportverbot als auch eine Mengenbegrenzung für bestimmte Strecken ist nur sinnvoll, falls die Transporte über sicherere Strassen umgeleitet werden können. Die Massnahmen bedingen zur Durchsetzung zudem eine intensive Polizeikontrolle. Sie werden weiterverfolgt, falls andere Massnahmen die angestrebte Risikoreduktion nicht ermöglichen.
3.4.2 Massnahmen zur Prävention von Unfällen mit gefährlichen Gütern
Folgende Massnahmen werden zur Prävention von Unfällen mit gefährlichen Gütern erwogen:
| - | Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Schwerverkehr |
| Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Schwerverkehr bedingen entsprechende aufwändige Polizeikontrollen zur Durchsetzung und sind zudem eine Behinderung des restlichen Verkehrs. Aus diesen Gründen wird diese Massnahmen nicht weiterverfolgt. | |
| - | Personalschulung |
| Personalselektion, -schulung der Fahrzeugführer der Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern liegen nicht im Kompetenzbereich der Behörden des Kantons Basel-Landschaft. Auf Bundesebene sollte dies jedoch angeregt werden. | |
| - | TgG-Kontrollen |
| Kontrollen des Transportes gefährlicher Güter (TgG) durch verstärkte Präsenz der Polizei und Einbezug eines Chemiespezialisten. Diese Massnahme dürfte zu einer Reduktion der Unfallrate und damit einer Wahrscheinlichkeitsreduktion von 5 bis 20 % zur Folge haben. | |
| - | Winterdienst |
| Intensiverer Winterdienst. Zum heutigen Zeitpunkt wird der Winterdienst nach dem Grundsatz "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" durchgeführt. Eine Änderung wird nicht als sinnvoll erachtet. | |
| - | Technische Massnahmen bei Fahrzeugen |
| Wartung der Fahrzeuge, Verstärkung der Tanks oder andere technischen Verbesserungen könnten die Eintretenswahrscheinlichkeit von Unfällen und deren Ausmass reduzieren. Sie können aber nicht vom Kanton Basel-Landschaft angeordnet, jedoch bei den eidgenössischen und international zuständigen Instanzen angeregt werden. | |
| - | Unfallauswertungen |
| Unfallanalysen werden bereits laufend durchgeführt und entsprechende Unfallschwerpunkte vom Tiefbauamt saniert. | |
| - | Verkehrsleitsystem |
| Mit einem Verkehrsleitsystem auf Kantonsstrassen können Transporte mit gefährlichen Gütern schneller und sicherer an ihren Zielort geleitet werden. Die damit verbundene Risikoreduktion wird jedoch als klein und der finanzielle Aufwand als unverhältnismässig hoch erachtet. | |
Für die Massnahmen zur Prävention ergibt sich mit der Bewertungsmethode der TRA eine kleine Risikoreduktion. Die Risiken "hoch" werden nicht eliminiert; das Kostenwirksamkeitsverhältnis ist klein. Unter Einbezug folgender übergeordneter Zielsetzungen wird von den oben erwähnten Massnahmen eine verstärkte Polizeikontrolle des Transportes gefährlicher Güter als begleitende Massnahme sehr empfohlen:
| - | Prävention ist der Bewältigung vorzuziehen. |
| - | Die TgG-Kontrolle ist eine generelle Aufgabe der Polizei. |
Die finanziellen Aufwendungen für diese Massnahme betragen Fr. 200'000.-/Jahr, um mit einer entsprechenden personellen Verstärkung die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können.
3.4.3 Massnahmen zur Bewältigung von Unfällen mit gefährlichen Gütern
Folgende Massnahmen zur Bewältigung von Unfällen mit gefährlichen Gütern werden einbezogen, welche sowohl für den Umweltbereich "Luft" als auch "Wasser" relevant sind:
| - | Raumplanerische Massnahmen |
| Raumplanerische Massnahmen wie die Rückzonung überbauter Siedlungsgebiete, oder eine weniger dichte Bebauung im Strassennahbereich, oder die Aufhebung von Schutzzonen um grosse und wichtige Grundwasserpumpwerke, könnten das Risiko reduzieren, sind aber alle nicht sinnvoll und dürfen nicht weiter erwogen werden. | |
| - | Verbesserung der Ereignisbeurteilung, Optimierung der Alarmierung |
| Eine intensivere Schulung der zuerst auf dem Schadenplatz eintreffenden Polizeipatrouillen sowie der Mitarbeitenden der Alarmzentrale Gutsmatte bewirkt eine effizientere, schnellere Erstalarmierung der Ereignisdienste, womit eine zielgerichtetere und insgesamt optimalere Bewältigung eines Unfalls mit gefährlichen Gütern eingeleitet werden kann. Dazu ist aber eine entsprechende personelle Verstärkung sowohl der Patrouillen als auch der Alarmzentrale notwendig. Nur mit einer solchen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt Zusatzaufgaben übernommen und zuverlässig ausgeführt werden. Die Übermittlungsmittel der Sanitätsdienste sollten verbessert werden. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine gesamtschweizerische Lösung absehbar ist, sollten diese Aspekte im Rahmen eines Übermittlungskonzeptes unter Einbezug der kantonsspezifischen Randbedingungen abgeklärt werden. |
|
| - | Verbesserte Alarmierungsmittel auf Fahrzeugen |
| Mit technischen Verbesserungen kann das Risiko des Transportes gefährlicher Güter vermindert werden. Diese Massnahmen liegen aber nicht im Kompetenzbereich des Kantons Basel-Landschaft und müssten auf eidgenössischer Ebene weiterverfolgt werden. | |
| - | Einsatzplanung, Mittel der Ereignisdienste, Schulung, Übungen der Ereignisdienste |
| Bei der Bearbeitung der Transportrisikoanalyse TRA wurden die Möglichkeiten der Ereignisdienste zur Bewältigung von Störfällen gem. Störfallverordnung nicht einbezogen. Zum heutigen Zeitpunkt verfügen die Ereignisdienste über umfangreiche Mittel zur Bewältigung von Unfällen mit gefährlichen Gütern. Mit noch zu erarbeitenden Einsatzplänen sollen Detailkenntnisse über die Verhältnisse auf den Durchgangsstrassen jederzeit bereitstehen. Die Einsatzplanung muss mit Schulungen und Übungen trainiert werden. Die auf den Durchgangsstrassen, insbesondere in Tunnels zum Einsatz kommenden Stützpunktfeuerwehren sollen mit einem Standard-Materialsatz gemäss den Vorgaben des Amts für Strassen (ASTRA) ausgerüstet werden. Verbesserungen der Übermittlungsmittel des Sanitätsdienstes sollen im Rahmen eines kantonalen Konzeptes aufgezeigt werden. Mit einfachen Mitteln können die Möglichkeiten der Sanität verbessert werden. Dazu wird ein vereinfachter Einsatz des Sanitätsanhängers, sowie zusätzliche Beatmungsmittel für vergiftete Personen vorgeschlagen. Diese Massnahmen werden im Rahmen eines Rettungskonzeptes untersucht. Nach einer Beeinträchtigung eines Grundwasserpumpwerkes können mit Mitteln der vorbereiteten Notstandswasserversorgung und des Amts für Umweltschutz (AUE), sowie der Feuerwehren kurzfristig Ersatz geschaffen werden. |
Folgende Massnahmen der Umweltbereiche "Luft" und "Wasser" werden zur Weiterbearbeitung empfohlen:
| - | Verbesserung der Ereignisbeurteilung, Optimierung der Alarmierung |
| - | Bearbeitung und Schulung der Einsatzplanung (inkl. GIS-Anwendung) |
| - | Standardmaterialsatz für Feuerwehr-Stützpunkte |
| - | verbesserte Sanitätsmittel, Übermittlungskonzept |
Fortsetzung >>> (zu Punk 3.4.4)
Back to Top