Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonsspital Bruderholz (KSB) - Aufstockung offenes Parkdeck Baukreditvorlage | |
| vom: | 9. Juli 2002 | |
| Nr.: | 2002-174 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Termine
Ab dem Zeitpunkt des landrätlichen Beschlusses wird die Ausführungsvorbereitung und Realisierung rund zehn Monate in Anspruch nehmen.
6.1. Investitionskosten
Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag für die Aufstockung des Parkings KSB wurden folgende Kosten als Kostendach kalkuliert (Kostengenauigkeit +0 / -10%).
Preisbasis für den Kostenvoranschlag: April 2002, 100 %
| BKP 2 | Gebäude (bauliche Massnahmen Parkdeck) | Fr. | 1'585'000.-- |
| BKP 4 | Umgebung | Fr. | 140'000.-- |
| BKP 5 | Baunebenkosten | Fr. | 40'000.-- |
| Reserven | Fr. | 80'000.-- | |
| Subtotal | Fr. | 1'845'000.-- | |
| Mehrwertsteuer 7,6 % | Fr. | 140'000.-- | |
| TOTAL | Fr. | 1'985'000.-- |
Im Investitionsprogramm 2000-2009 sind die notwendigen Mittel für die Realisierung dieses Projektes vorgesehen.
Kostenvergleich
Mit einem Investitionsvolumen von Fr. 1'985'000.-- werden 116 neue Parkplätze geschaffen. Dies ergibt pro Einstellhallenplatz einen Betrag von Fr. 17'000.-- pro Parkplatz. In diesen Zahlen sind auch die Nachrüstung des Parkhauses mit einem rollstuhlgängigen Lift und die Überdachung der beiden Treppenhäuser enthalten. Der Kostenvergleich zu anderen oberirdischen Parkhäusern (Messe Zürich 1500 P, Baujahr 1997, Fr. 22'000.--; Flughafen Zürich, Parkhaus C 2700 P, Baujahr 1997, Fr. 33'000.--) zeigt für die Parkingerweiterung KSB günstige Werte.
6.2. Erträge und jährlich wiederkehrende Folgekosten
Betriebliche Folgekosten
Erträge
Gemäss Regierungsratsverordnung vom 10. November 1992 sind die öffentlichen Parkplätze kostenpflichtig. Das KSB erhebt, gestützt auf diesen Beschluss, während 24h/Tag entsprechende Gebühren. Dabei werden folgende Tarifgruppen unterschieden:
Kategorie 1: reservierte, ungedeckte Parkplätze für das Personal
Kategorie 2: reservierte, gedeckte Parkplätze für das Personal
Kategorie 3: Nicht reservierte, ungedeckte Parkplätze für das Personal
Kategorie 4: Besucherparkplätze
Wird von einer gemischten Belegung der zusätzlichen Parkplätze ausgegangen, ist mit zusätzlichen Erträgen in folgender Höhe zu rechnen (Basis 2000):
| Parkinggebühren | Mittlere Einnahmen / P |
116 P gemischte Belegung |
| Kategorie 1 | 429.00 | |
| Kategorie 2 | 444.43 | 28 x 444.- |
| Kategorie 3 | 284.30 | 28 x 284.- |
| Kategorie 4 | 1'594.78 | 60 x 1'595.- |
| Durchschnittsertrag | 627.88 | |
| Total Ertrag / Jahr | ||
| Mehrertrag / Jahr | 116'084.- |
Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte ergibt sich eine nachhaltige Rückfinanzierung der beantragten Erweiterung der bestehenden Parkierungsanlage.
Die zu erwartenden Folgekosten fallen vor allem in den Bereichen Schneeräumung und Reinigung an. Da mit der Aufstockung eine Überdachung eines bereits bestehenden Parkdecks erfolgt, kann dieser Mehraufwand als gering bezeichnet werden und somit mit dem bestehenden Personal und den vorhandenen Hilfsmitteln geleistet werden.
Bauliche Folgekosten
| - Abschreibung (60 Jahre) 2 | Fr. | 33'000.-- |
| - Verzinsung (5% von 0.5 x Investitionskosten) | Fr. | 49'600.-- |
| - Unterhalt (0.5% p. A. Investitionskosten) | Fr. | 9'900.-- |
| - Gebäudenebenkosten (Annahme) 3 | Fr. | 10'500.-- |
| Jährlich wiederkehrende bauliche Folgekosten | Fr. | 103'000.-- |
| Total jährlich wiederkehrende Folgekosten | Fr. | 103'000.-- |
Einnahmen
| - Jährlicher Mehrertrag gemischte Belegung Parkplätze | rund | Fr. | 116'000.-- |
Jährliche Gesamtbilanz
| Total jährliche Einnahmen | Fr. | 116'000.-- | |
| Total jährlich wiederkehrende Folgekosten | - Fr. | 103'000.-- | |
| Jährlicher Einnahmenüberschuss | Fr. | 13'000.-- |
Finanzierungszahlen zur Aufstockung offenes Parkdeck
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Ent-wurf zu beschliessen.
Liestal, 9. Juli 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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Fussnoten:
2 ) Um einen kontinuierlichen jährlichen Wert zu erhalten, wird mit den betriebswirtschaftlichen Abschreibungen, basierend auf der angenommenen technischen Nutzungsdauer gerechnet. Nach FHG § 16, Abschreibungen, ist das Verwaltungsvermögen jährlich mit 10% des Restbuchwertes des Vorjahres abzuschreiben. Auf diese Weise erhält man die budgetrelevanten Abschreibemittel, welche für die ersten fünf Jahre wie folgt aussehen: Anlagewert 1.98 Mio. Franken; Abschreibungen, Jahr 1: 0,20 Mio. Franken; Jahr 2: 0,18 Mio. Franken; Jahr 3: 0,16 Mio. Franken; Jahr 4: 0,15 Mio. Franken; Jahr 5: 0,13 Mio. Franken.
3 ) Als Gebäudenebenkosten fallen Kosten für Versicherungen und Elektrisch, nicht aber für Wärme und Wasser an.