Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Mutation 2000/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)) Festlegung eines Standortes für eine zukünftige Inertstoffdeponie in der Region Gelterkinden |
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| vom: | 5. Februar 2002 | |
| Nr.: | 2002-028 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Das vom Regierungsrat am 18. August 1998 verabschiedete Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft rechnet für die Teilregion 5 (Region Sissach-Gelterkinden) mit einem jährlichen Aufkommen von rund 42'000 m 3 Aushub- und Abbruchmaterial, welches ordnungsgemäss entsorgt werden muss. Der Kanton hat die gesetzliche Pflicht, im Sinne der Vorsorge sicherzustellen, dass diese Materialmengen auf Kantonsgebiet sicher und umweltgerecht in sogenannten Inertstoffdeponien abgelagert werden können. Die Festsetzung von Inertstoffdeponie-Standorten im Koordinationsplan (= Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung) bildet dazu die erste Voraussetzung.
Die Auswahl des vorgeschlagenen Standortes in der Region Gelterkinden erfolgte im Rahmen eines systematischen Evaluationsverfahrens. In diesen Prozess eingebunden waren neben verschiedenen Verwaltungsstellen von Anfang an auch die interessierten Gemeinden, deren Vorschläge und Einwände so weit als möglich in die Beurteilung einflossen. Dieses Verfahren bietet Gewähr für eine transparente und möglichst objektive Beurteilung der Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte. Da zudem mit der raumplanerischen Festsetzung im Koordinationsplan der Standort nur grob umrissen wird, bleibt bei der späteren Fortführung der Projektierung noch Spielraum, um die Anliegen der direkt Betroffenen möglichst optimal zu berücksichtigen.
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