Vorlage an den Landrat


4. Wirksamkeit und finanzielle Auswirkungen des revidierten EG KVG

Die Wirksamkeit und die finanziellen Auswirkungen des revidierten EG KVG werden wie bei der geltenden Regelung (s. 1.3 oben) ebenfalls anhand der wiederholt erwähnten Modellrechnungen beurteilt. Für die Modellrechnungen sind auch die gesetzlich verankerten 20 Prozent des steuerbaren Vermögens zum massgebenden Einkommen eines Haushalts dazu gezählt worden.


Die Modellrechnungen haben ergeben, dass das revidierte EG KVG den anderen Zielsetzungen (höhere Entlastung der tieferen Einkommen und Kostenneutralität) gerecht wird, wenn der Anteil am massgebenden Einkommen auf 6.25 Prozent angehoben, die Richtprämie für Erwachsene auf 175 Franken und diejenige für Kinder auf 70 Franken näher am Prämiendurchschnitt im Kanton festgelegt wird. Die Wirkungen dieser Eckwerte auf die KVPV beim revidierten EG KVG werden nachfolgend anhand der bekannten Indikatoren dargestellt.




4.1 Die Wirksamkeit des revidierten EG KVG


Die Auswirkungen des revidierten EG KVG und der veränderten Eckwerte (Prozentanteil, Erwachsenenrichtprämie) auf die Zahl der Bezugsberechtigten, die Höhe der individuellen Prämienverbilligung, die Entlastungswirkung und die Belastung der Einkommen mit Nettoprämien können im Detail der Beilage 2 entnommen werden. Vergleichsbasis ist das Übergangsjahr 2002. Aus der nachfolgenden Tabelle wird folgendes ersichtlich:


Tabelle: Vergleich des Ist-Zustandes mit dem revidierten EG KVG




4.2 Finanzielle Auswirkungen des revidierten EG KVG


Mit den Bestimmungen des revidierten EG KVG und den neuen Eckwerten der Prämienverbilligung - Anteil von 6.25 Prozent des massgebenden Einkommens, 175 Franken Erwachsenenrichtprämie und 70 Franken Kinderrichtprämie - wird mehr oder minder Kostenneutralität gegenüber dem Jahr 2002 gewahrt. Aufgrund der Modellrechnungen ist davon auszugehen, dass sich die Gesamtbeiträge des Bundes und des Kantons an die KVPV unter den neuen Eckwerten in der gleichen Grössenordnung wie bisher bewegen.


Dabei ist zu berücksichtigen, dass die neue Regelung für die Empfänger von Kinderalimenten als wesentliche Neuerungen der Teilrevision des EG KVG in die Modellrechnungen eingeflossen ist.


Die geschätzte Dimension der finanziellen Auswirkungen ist aus den folgenden Gründen mit gewissen Unschärfen behaftet, denen bei der Interpretation Rechnung zu tragen ist:


5. Synopsis der Änderung des EG KVG [PDF-Datei; 34 KB]


6. Entwurf des Dekrets [PDF-Datei; 7 KB]



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