Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gewährung eines einmaligen Kantonsbeitrages an die Zertifizierung der Wälder im Kanton Basel-Landschaft | |
| vom: | 5. Februar 2002 | |
| Nr.: | 2002-026 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Die Zertifizierung von Prozessen und Produkten hat in den letzten Jahren in Europa und in der Schweiz auch in der Waldwirtschaft an Bedeutung gewonnen. Das vom Waldwirtschaftsverband beider Basel (WbB) geleitete Projekt zur Doppelzertifizierung der Wälder im Kanton Basel-Landschaft bezweckt, den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern den Zugang zum nationalen und internationalen Holzmarkt und die aktive Teilnahme mit zertifizierten Produkten zu ermöglichen. Die Zertifizierung nach anerkannten Standards durch unabhängige Stellen gibt der Waldeigentümerschaft und dem Forstdienst die Möglichkeit, das hohe Niveau der Waldpflege im Kanton Basel-Landschaft und die Naturnähe der Wälder gegenüber Holzkäufern, Umweltorganisationen und Bevölkerung zu belegen. Das Projekt sieht vor, in den nächsten fünf Jahren mindestens 75 Prozent der Waldbestände im Kantonsgebiet zu zertifizieren. Mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von Fr. 105'000.-- beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft an den Kosten für die Errichtung des Zertifizierungssystems. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag an eine nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der regionalen Wälder im Sinne des Regierungsprogrammpunktes 3.05. Zusätzlich werden positive Impulse für die Erhaltung von dezentralen, oft in den ländlichen Regionen liegenden Arbeitsplätzen geleistet.
2.1 Ausgangslage, Organisation und Ziele
Die Art und Weise, wie Wälder bewirtschaftet werden, beschäftigt weite Bevölkerungskreise und verschiedene Organisationen. In zunehmendem Mass wird der Nachweis gefordert, dass Waldbewirtschafter Sozial- und Umweltaspekte angemessen und über den gesetzlichen Rahmen hinaus berücksichtigen. Dieser Nachweis kann durch die unabhängige Begutachtung und Zertifizierung der Waldbewirtschaftungspraktiken erbracht werden. Neben der aus anderen Wirtschaftssektoren bekannten ISO 9001- und ISO 14001-Zertifizierung gibt es heute zwei spezielle Label für die Waldwirtschaft:
| - | Q-Label: Das Q-Label ist ein Produktezertifikat der Holzwirtschaftskonferenz (HWK). Das Q- Label stellt Qualitätsziele in Bezug auf die erstellten Holzprodukte in den Vordergrund. Durch das Q-Label wird der Herkunftsnachweis "Schweizer Holz" gesichert, für die Konsumentinnen und Konsumenten wird ersichtlich, dass das zertifizierte Holz aus der Schweiz stammt. Das Q- Label ist in der Zwischenzeit mit dem PEFC (Europäisches Holzvermarktungslabel) zusammengeführt worden und daher auf dem europäischen Markt (insbesondere Deutschland und Skandinavien) von grosser Bedeutung. |
| - | FSC-Label: Beim FSC-System handelt es sich um eine kombinierte Zertifizierung von Wald und Waldprodukten. Das Label wurde von Natur- und Umweltschutzorganisationen im Hinblick auf die Bedrohung tropischer und subtropischer Regenwälder entwickelt. Daher spielen beim FSC-Label zusätzlich ökologische Zielsetzungen eine zentrale Rolle. Dieses Label ist weltweit anerkannt. |
Es ist gegenwärtig nicht abschätzbar, ob sich ein oder beide Label im Markt etablieren werden. Die angestrebte Doppelzertifizierung vereinigt die Vorteile beider Zertifikate. Nur sie ermöglicht, die Holzverarbeiter in das System einzubinden und damit die gesamte Holzkette zu zertifizieren. Mit dem Einbezug der Umwelt- und Sozialinteressen gemäss FSC-Label werden alle Waldfunktionen gleichwertig berücksichtigt.
Initiant und Träger des Projekts ist der Waldwirtschaftsverband beider Basel. Dessen Mitglieder haben an einer ausserordentlichen Generalversammlung am 14. August 2001 mit grossem Mehr beschlossen, die Zertifizierung der Forstbetriebe zügig voranzutreiben. Sie haben dem vom Vorstand vorgelegten Vorgehens- und Finanzierungskonzept zugestimmt und diesen beauftragt, beim Kanton um einen Unterstützungsbeitrag für den Aufbau des Zertifizierungssystems nachzusuchen. Das Projekt wird in Absprache und in enger Zusammenarbeit mit dem kantonalen Forstdienst bearbeitet. Dessen Vorgabe war unter anderem, sich beim Zertifizierungsprozess eng am erfolgreichen Vorgehen im Kanton Aargau zu orientieren, um das Projektrisiko zu minimieren und Aufwand und Kosten zu senken. Eine der wesentlichen Investitionen ist die Anschaffung und Überarbeitung des Managementhandbuches. Dieses Handbuch legt unter anderem die Verantwortlichkeiten der einzelnen Gremien, den Ablauf der Zertifizierung und die Zusammenarbeit mit dem kantonalen Forstdienst fest.
Die Zertifizierung ist freiwillig. Als Zielgrösse wird die Zertifizierung von mindestens 75% der Waldfläche des Verbandsgebietes in den nächsten 5 Jahren angestrebt. Der Waldwirtschaftsverband beider Basel hat für den Aufbau und die Durchführung der Zertifizierungen einen geschäftsführenden Zertifizierungsausschuss eingesetzt. Er strebt beim FSC-Label eine Gruppenzertifizierung an. Diese ermöglicht allen Waldeigentümern und Forstbetrieben unabhängig ihrer Grösse und Struktur eine Zertifizierung. Im Vergleich zur Einzelbetriebszertifizierung ist sie arbeitsmässig einfacher und wesentlich kostengünstiger. Das Q-Label kann nur durch eine Einzelzertifizierung an die Betriebe verliehen werden. Insgesamt beträgt der Mehraufwand einer gleichzeitigen Doppelzertifizierung gegenüber einer Einzelzertifizierung rund 20%. Im Vergleich zu einer sequentiellen Doppelzertifizierung resuliert jedoch eine Kostenersparnis von gegen 80%.
Mit dem Projekt zur Doppelzertifizierung der Wälder beider Basel nach dem FSC- und dem Q-Label werden folgende Ziele verfolgt:
| - | Über den Zertifizierungsprozess sollen die Bemühungen und Tätigkeiten für einen mit standortgerechten Baumarten bestockten Wald und eine auf die nachhaltige Erfüllung aller Waldfunktionen ausgerichtete Waldpflege unterstützt und kommuniziert werden. |
| - | Den Mitgliedern des Waldwirtschaftsverbandes soll ermöglicht werden, mit zertifizierten Produkten aktiv im aktuellen und zukünftigen Holzmarkt mitzumachen, allfällige Marktvorteile zu nutzen und Schwachstellen im betrieblichen Ablauf zu erkennen und zu beheben. |
| - | Dezentrale, oft in Randregionen liegende Arbeitsplätze sollen erhalten und gefördert werden. |
| - | Die Zertifizierung unterstützt die Behörden bei der kantonalen Forstpolitik und der raschen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. |
2.2 Gesetzliche Grundlagen
Es gibt keine eigentliche gesetzliche Vorgabe, die eine Zertifizierung der Wälder vorschreibt. Die Zertifizierung der Wälder erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie unterstützt Kanton und Bund in der Erreichung der Zielvorgaben aus der Bundes- und Kantonsgesetzgebungen. Laut Art. 20 des eidgenössischen Waldgesetzes (1) muss der Wald so bewirtschaftet werden, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). § 14 des kantonalen Waldgesetzes (2) verlangt eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Besonders positive Impulse sind aus der Zertifizierung für den Vollzug der forstlichen Planung (§ 15-21 kWaG) und die Förderung der umfassenden Nachhaltigkeitsbestrebungen des Kantons zu erwarten. Zusätzliche Synergien ergeben sich für die Umsetzung der Natur- und Heimatschutz- sowie der Umweltschutzgesetzgebung.
Gesetzliche Grundlage für den Kantonsbeitrag an die Zertifizierung bildet § 27 kWaG, der ermöglicht, Beiträge an kantonale und regionale Verbände zu gewähren.
Mit der vorliegenden Vorlage kommt der Regierungsrat einem Auftrag des Landrats nach. Dieser hat mit Beschluss vom 24. Juni 1999 der Landratsvorlage 1999/092 vom 20. April 1999 betreffend den Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes des Kantons Basel-Landschaft 1990 sowie betreffend das Massnahmenpaket 2000-2004 zustimmend Kenntnis genommen. Der Regierungsrat wird darin beauftragt, die Aktivitäten der kantonalen Verwaltung an den im Katalog flankierender Massnahmen genannten Zielsetzungen zu orientieren. Eine dieser Zielsetzungen stellt die Zertifizierung der Baselbieter Wälder dar.
Am 14. Dezember 2000 hat der Landrat zudem das Postulat 2000/170 von Maya Graf diskussionslos überwiesen. Im Postulat wird der Regierungsrat ersucht, geeignete Massnahmen zu prüfen, mit welchen der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Waldwirtschaftsverband beider Basel die Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen im Kanton unterstützen kann, damit eine breite FSC-Zertifizierung des Baselbieter Waldes möglich wird. Mit vorliegender Vorlage kommt der Regierungsrat dem Auftrag des Landrats nach.
2.3 Erläuterungen zur Vorlage
Die Zertifizierung von Prozessen und Produkten im Bereich der Wald- und Holzwirtschaft hat in den letzten Jahren in Europa und in der Schweiz an Bedeutung gewonnen. In Europa sind bereits einige Millionen Hektaren Wald zertifiziert. In der Schweiz findet man zertifizierte Betriebe in den Kantonen Aargau, Solothurn, Graubünden, Zürich, Neuenburg und Schwyz. Verschiedene Gemeinden und ganze Kantone treiben gegenwärtig die Zertifizierung der Produkte und Wälder voran und unterstützen die Zertifizierung mit Beiträgen. Dies führt mittelfristig zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Holzmarkt und beim Ausbleiben des Beitrages zu einem Wettbewerbsnachteil für die regionalen Forstbetriebe.
Die Nachfrage nach zertifiziertem Holz nimmt zu. Einerseits werden die Konsumenten umweltbewusster, andererseits werden Zertifikate für den Ausweise der Unbedenklichkeit der Produkte auf internationalen Märkten wichtiger. Insbesondere die exportorientierten Industrien, also die regionale Papier-, Platten- und Holzindustrie werden sich darauf stützen. Ohne Zertifikate läuft die einheimische Waldwirtschaft Gefahr, mittel- und unmittelbar von den internationalen Märkten verdrängt zu werden. Im Sinn einer Werbung für das einheimische Produkt Holz kann die Zertifizierung die wirtschaftlichen Möglichkeiten der regionalen Forstbetriebe fördern.
Die Zertifizierung der Wälder ist ein dynamischer Prozess im Sinne einer rollenden Planung und Qualitätsbeurteilung. Die Stetigkeit der Qualitätsbestrebungen wird durch interne und externe Überwachungen gewährleistet. Die Zertifizierung gibt die Möglichkeit, das hohe Niveau der Waldpflege im Kanton Basel-Landschaft und die Naturnähe der Wälder mit einer neutralen Beurteilung gegenüber den Holzkäufern, den Umweltorganisationen und der Bevölkerung bestätigen zu lassen. Die angestrebte Gruppenzertifizierung ermöglicht es allen Waldeigentümern und Waldeigentümerinnen unabhängig davon, ob privates oder öffentliches Waldeigentum betroffen ist, zertifiziert zu werden.
Es ist nicht Aufgabe des Kantons die Zertifizierung durchzuführen. Für finanzielle Beteiligung des Kantons an den Kosten der Waldzertifizierung besteht jedoch ein erhebliches öffentliches Interesse. Mit einem vergleichsweise bescheidenen Beitrag an die Zertifizierung stärkt der Kanton die Forstbetriebe und den Holzabsatz. Er sichert damit eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, zu der heute die Sicherung und Förderung der Artenvielfalt gehört. Der Zertifizierungsprozess überprüft und garantiert eine natur- und sozialgerechte Waldbewirtschaftung auf betrieblicher und damit weitgehend freiwilliger Basis. In den nationalen Standards wird unter anderem verlangt, dass sich die Waldeigentümer an den Bemühungen des Kantons zur Ausscheidung von Waldreservaten beteiligen. Die Zertifizierung unterstützt also auch hier die kantonale Waldpolitik. Die für die Zertifizierung massgebenden Standards entsprechen in weiten Teilen den Ansprüchen der breiten Bevölkerung an den Wald und auch den forstpolitischen Zielsetzungen des Kantons (Walderhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Förderung effizienter Forstbetriebe).
2.4 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Das Projekt des Waldwirtschaftsverbandes beider Basel weist für die Zertifierung von 3/4 der kantonalen Waldfläche Gesamtkosten von Fr. 325'000.-- aus. Diese setzen sich aus fixen, einmaligen Investitionskosten von 105'000.-- und variablen Kosten von 220'000 Franken zusammen.
| Externe Kostenstellen |
Selbstkosten der Waldeigentümer in SFr. |
Externe Variable Kosten der Waldeigentümer in SFr. |
Externe Fixe Kosten (einmalige Investition) in SFr. |
Vollkosten über 5 Jahre in SFr. |
| Q-Label | 20'000.-- | 20'000.-- | 40'000.-- | |
| FSC-Label | 29'600.-- | 23'400.-- | 53'000.-- | |
| Handbuch | 0.-- | 16'000.-- | 16'000.-- | |
| Geschäftsstelle Waldwirtschaftsverband |
6'000.-- | 10'000.-- | 20'000.-- | |
| Zertifizierungsausschuss | 6'000.-- | 10'000.-- | 20'000.-- | |
| Auditoren intern und extern | 8'000.-- | 11'000.-- | 20'000.-- | |
| Spesen, Reserve | 9'400.-- | 7'600.-- | 17'000.-- | |
| MwSt. | 7'000.-- | 7'000.-- | 14'000.-- | |
| Gesamtkosten | 134'000.-- | 86'000.-- | 105'000.-- | 325'000.-- |
| Beitrag BL | 105'000.-- |
Es wird vorgeschlagen, dass der Kanton die Kosten für die Einrichtung des Zertifizierungssystems ( einmalige Investition ), der Waldwirtschaftsverband und die Waldeigentümer die jährlich anfallenden Zertifizierungskosten und die laufenden administrativen Arbeiten übernehmen. Bei der periodischen Überprüfung (Nachzertifizierung) wird sich der Kanton finanziell nicht mehr beteiligen. Der Bund gewährt keine Beiträge an die Kosten der Zertifizierung.
Beim gewählten Finanzierungsmodell fallen für den Kanton einmalige Investitionskosten an. Es entstehen keine laufenden, jährlich wiederkehrenden Kosten für den Kanton. Da die Trägerschaft des Projektes beim Waldwirtschaftsverband beider Basel liegt, sind keine personellen Auswirkungen zu erwarten.
2.5 Verhältnis zum Regierungsprogramm
Das Regierungsprogramm 1999-2003 sieht im Programmpunkt Nr. 3.05 "Wald" die Erhaltung und Verbesserung einer qualitativ und quantitativ nachhaltigen Entwicklung des Waldes vor. Die Forstbetriebe als Garanten einer qualitativ guten und nachhaltigen Waldpflege sollen durch das Sicherstellen der Marktfähigkeit des einheimischen Rohstoffes Holz gestärkt werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, dem Landrat: gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, den 5. Februar 2002
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin
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Fussnoten:
1 Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG, SR 921.0).
2 Kantonales Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570).