Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme | |
| vom: | 22. Januar 2002 | |
| Nr.: | 2002-011 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Standesinitiative "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" - ENTWURF
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere
| 1. | die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt, |
| 2. | die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt, |
| 3. | die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemeinbildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt, |
| 4. | die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet, |
| 5. | die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet, |
| 6. | die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt, |
| 7. | dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren. |
Die Standesinitiative wird wie folgt begründet
Gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung sind für das Schulwesen die Kantone zuständig. Mit dem Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 (Schulkonkordat) gaben sich die Kantone ein wichtiges Instrument zur Förderung des Schulwesens und zur Harmonisierung des entsprechenden kantonalen Rechts. Der Beitritt zum Schulkonkordat verpflichtet die Konkordatskantone, ihre Schulgesetzgebung im Bereich des Schuleintrittsalters, der Schulpflicht, der regulären Ausbildungszeit bis zur Matur und des Schuljahresbeginns anzugleichen. Für weitere Bereiche wurden und werden Empfehlungen zu Handen der Kantone ausgearbeitet. Die Konkordatskantone arbeiten zudem im Bereich der Bildungsplanung und -forschung sowie der Schulstatistik unter sich und mit dem Bund zusammen. Die Konkordatskantone übertrugen den Vollzug dieser Aufgaben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die EDK bereitete in der Folge wichtige ergänzende Abkommen insbesondere zur Gewährleistung des offenen interkantonalen Zugangs zu Ausbildungen und zum interkantonalen Lastenausgleich vor.
Angesichts der grossen Anforderungen für die weitere Entwicklung des Bildungswesens besteht die Gefahr, dass sich die kantonalen Bildungssysteme bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben weiter auseinander entwickeln. Im Bildungswesen besteht bereits heute eine Vielfalt, welche laufend neue strukturelle und organisatorische Widersprüche zwischen den Kantonen sowie zwischen den Bildungsstufen erzeugt und die Mobilität der Bevölkerung beeinträchtigt. Das Nicht-Zustandekommen der Empfehlungen der EDK zur Koordination des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule zeigt, dass in Anbetracht der laufenden und bevorstehenden kantonalen Schulreformen sogar das bisher erreichte Niveau der Schulkoordination nicht gehalten werden könnte. Realisieren insbesondere die grösseren Kantone eine Schulreform im Alleingang, können neue Mobilitätshindernisse entstehen, die zum Teil nur durch Nachvollzug anderer Kantone beseitigt werden können.
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die Bemühungen der EDK und der Regionalkonferenzen, das Schulkonkordat weiterzuentwickeln. Er möchte die Bürger/innennähe und die Rücksicht auf regionale Besonderheiten als positive Aspekte des Förderalismus unbedingt erhalten. Gleichzeitig möchte er, dass der Bund als starker Partner der Kantone einen kohärenten Rahmen für das gesamte Bildungswesen und dessen Weiterentwicklung zu schaffen hilft. Einzelne Forderungen der Standesinitiative sind bereits auf gutem Weg. Zu nennen sind das Berufsbildungsgesetz und der Hochschulartikel in der neuen Bundesverfassung. Es ist nun an der Zeit, dass die Bundesbehörden zusammen mit der EDK die Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen für eine Rahmen- und Regelungssetzungskompetenz ausarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, gemeinsam mit den Kantonen ein interkantonal koordiniertes und in sich kohärenteres schweizerisches Bildungswesen zu schaffen. Mit neu abgestimmten Rollen sollen die Herausforderungen der Bildungsentwicklung der Zukunft bewältigt werden. Die derzeitigen Arbeiten zum Bildungsrahmenartikel der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates gemäss der parlamentarischen Initiative Zbinden bieten in Abstimmung mit der laufenden Revision des Schulkonkordates dafür eine ausgezeichnete Gelegenheit.
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