Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss betreffend Statutenänderung der Basellandschaftlichen Pensionskasse - ENTWURF

Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 53 Abs. 2 des Personalgesetzes vom 25. September 1997 ( 1 ) beschliesst:



I.


Die Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse vom 20. Oktober 1994 ( 2 ) wird wie folgt geändert:


§ 35 Absatz 8
8 Die Amtsperiode des Verwaltungsrates wird einmalig der um zwei Jahre bis 31. März 2004 verlängert. Die anschliessenden Amtsperioden betragen 4 Jahre.


Anhang: Tabelle A




Anhang: Tabelle B


Diese Tabelle dient lediglich für Berechnungen im Sinne der Übergangsbestimmungen (§ 35) dieser Statuten, also für Mitglieder mit Geburtsjahr 1943 oder früher bzw. im Sinne von § 35 Absatz 6 für Frauen im Alter von mehr als 46 Jahren.


Die Berücksichtigung des genauen Alters und Rentenalters (Jahre, Monate) ergibt sich durch lineare Interpolation.


In der Tabelle A befinden sich die Werte betreffend das Rentenalter 64 sowie die Barwerte der sofort beginnenden Altersrente samt Anwartschaften.


Bei Mitgliedern, welche das Rentenalter überschritten haben, entspricht die erworbene Rente der sofort beginnenden Altersrente.



II.


Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.




Liestal,
IM NAMEN DES LANDRATES
der Präsident:
der Landschreiber:



Fussnoten:

1. GS 32.1008, SGS 150


2. GS 31.782, SGS 834.2



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