Vorlage an den Landrat


6. Strukturelles

Heute ist die Sportklasse auf der Sekundarstufe I einer eigenen Aufsichtskommission unterstellt. Mit der Einrichtung von Sportklassen auf der Sekundarstufe II soll diese Kommission in eine Aufsichtskommission Sportklassen mit zusätzlichem Aufgabengebiet erweitert werden. Die Aufsichtskommission Sportklassen bleibt Anstellungsbehörde für die Lehrpersonen der Sportklasse auf Sekundarstufe I. Die Aufsichtskommission Sportklassen koordiniert die Sportklassen beider Sekundarstufen I und II auf der strategischen Ebene. In ihr sind neu auch je ein Mitglied der Aufsichtskommission und der Schulleitung des Gymnasiums vertreten.


Die Aufsichtskommission des Gymnasiums bleibt Anstellungsbehörde für die Lehrpersonen, Prüfungskommission sowie pädagogische und fachliche Aufsichtsbehörde der Sportklasse auf der Sekundarstufe II.


Für die Umsetzung des Sportklassenkonzeptes auf Sekundarstufe II ist die Schulleitung verantwortlich.


Der Aufgabenbereich der Aufsichtskommission Sportklassen beinhaltet:

Aus der Aufsichtskommission Sportklassen wird als Arbeitsgruppe ein Begleitteam rekrutiert. Dieses beschäftigt sich primär mit aktuellen Fragen in Zusammenhang mit der Sportklasse der Sekundarstufe II und ist zuständig für die Auswahl der Schülerinnen und Schüler.




6.1. Personelles


Bedingt durch das besondere Profil der Sportklasse ist eine gewisse Nähe zum Sport bei den unterrichtenden Lehrpersonen wünschenswert. Im weiteren ist bei der Stundenzuteilung anzustreben, dass die Zahl der Unterrichtenden und somit die Lehrperson-Teamgrösse möglichst klein gehalten wird, damit die notwendige Zusammenarbeit unter den Lehrpersonen erleichtert wird.


Die Koordination der sportlichen und schulischen Belastungen sowie der Kontakt mit Eltern, Trainerinnen und Trainern wird eine wichtige Aufgabe der verantwortlichen Klassenlehrperson sein. Diese hat auch die Aufgabe, die schulischen Leistungskontrollen mit der sportbezogenen Zeitplanung (Absenzen infolge Trainingslager und Wettkämpfe) sinnvoll in Übereinstimmung zu bringen.


Die Klassenlehrperson ist in regelmässigem und engem Kontakt mit dem Begleitteam, den zuständigen Trainerinnen und Trainern sowie den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler. Für diese Tätigkeit erhält die Klassenlehrperson eine Entlastungslektion. Können die Lehrziele im ordentlichen Schulunterricht nicht erreicht werden, kann die Klassenlehrperson in den Schulferien Stütz- oder Nachhilfeunterricht anordnen. Lehrpersonen, die in der Ferienzeit Unterricht erteilen, werden dafür zusätzlich entschädigt.




7. Evaluation


Der erste Klassenzug der Sportklassen wird einer Evaluation unterzogen. Die Zuständigkeit liegt beim Begleitteam der Sportklassen Gymnasium. Mit Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes unterliegen die Sportklassen den dann gültigen Evaluationsmodellen.



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