Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | "Einführung von Sportklassen auf der Sekundarstufe II (Diplom- und Maturabteilung des Gymnasiums)" | |
| vom: | 18. Dezember 2001 | |
| Nr.: | 2001-313 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Konzept für Sportklassen auf der Sekundarstufe II
4.1. Zielsetzungen
Eine Sportklasse bietet optimale Rahmenbedingungen für junge Leute, die Schule und Leistungssport vereinen und somit eine Matur resp. ein Diplom der DMS-3 erlangen möchten. Der Stundenplan und der Trainingsplan sollen nach Möglichkeit so aufeinander abgestimmt werden, dass Sport und Schule gut miteinander verknüpft, die rein schulische Belastung vorübergehend abgebaut und die Entwicklung im Leistungssport zielgerichtet ermöglicht werden können. Eine Sportklasse ist eine massgeschneiderte Schule für junge Leute mit sportlichen Ambitionen und bringt genügend Regenerations- und Sozialzeit, was in einer Regelklasse nicht im gleichen Umfang möglich ist.
Ab Schuljahr 2002/2003 soll aufsteigend je eine Sportklasse in der Matur- und in der Diplomabteilung mit Schulzeitverlängerung um je ein Jahr geführt werden. Als Standort wird ein Gymnasium in der Nähe der Haupttrainingszentren der Schülerinnen und Schüler der Sportklasse gewählt.
Verlagern sich die Haupttrainingszentren in einen anderen Raum, so kann der Standort der Sportklassen zum gegebenen Zeitpunkt auch in ein anderes Gymnasium des Kantons verlegt werden.
Die Sportklassen werden nur in einem Gymnasium gebildet, welches über genügend Schulraum verfügt. Der Regierungsrat wird auf keine Raumbegehren eintreten, welche alleine auf Grund der Sportklassen gestellt werden.
Parallel zur Sportklasse sind weiterhin dezentrale Individuallösungen nötig, damit weiterhin auf die individuellen Bedürfnisse von bewegungs- und sportbegabten Schülerinnen und Schülern eingegangen werden kann.
Wenn sportbegabte Schülerinnen und Schüler weder in die Sportklasse eintreten können noch von einer Individuallösung profitieren, so kann der Kanton wie bis anhin für den Besuch einer Privatschule Anteile des Schulgeldes im Rahmen von "Sonderschulung im Einzelfall" ganz oder teilweise übernehmen.
4.2. Rechtliche Grundlagen
Gemäss § 58 des gültigen Schulgesetzes (1) dauert der Unterricht am Gymnasium 3.5 Jahre und an den Diplomschulen mindestens zwei Jahre. Das Dekret kann eine längere Unterrichtsdauer am Gymnasium festlegen. Die Verlängerung der Schulzeit für die Sportklasse von 3.5 auf 4.5 Jahre in der Maturabteilung und von 3 auf 4 Jahre in der Diplomabteilung bedarf daher einer Aufnahme ins Dekret zum Schulgesetz.
Im Entwurf zum neuen Bildungsgesetz ist eine Rechtsgrundlage für Sportklassen vorgesehen.
4.3. Klassengrösse
Die Klassengrösse bei Beginn in einer 1. Klasse beträgt mindestens 12 und höchstens 16 Schülerinnen und Schüler. Die Erfahrungen in der Sportklasse an der Sekundarschule Pratteln haben deutlich gezeigt, dass diese Klassengrösse geeignet ist, und zwar aus pädagogischen Überlegungen und damit eine optimale Betreuung gewährleistet ist.
Bei weniger als zwölf Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern wird keine Klasse gebildet, sondern mit den betroffenen Jugendlichen Individuallösungen vereinbart. Dies bedeutet, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass jedes Jahr automatisch je eine 1. Klasse gebildet wird.
Verändert sich die Schülerinnen- und Schülerzahl während der Ausbildungszeit innerhalb einer Klasse unter 8 Schülerinnen und Schüler, wird eine Klasse aufgelöst. In diesem Fall werden mit den verbleibenden Schülerinnen und Schülern Individuallösungen getroffen.
4.3.1. Aufnahmekriterien für die Sportklasse
Die Aufnahmekriterien entsprechen den Kriterien für eine Individuallösung in der Begabtenförderung Sport:
Sportliche Kriterien:
| - | Sportniveau: mindestens regionale Spitze in der betreffenden Sportart, Mitglied eines regionalen oder nationalen Nachwuchskaders (sofern möglich) und Perspektiven für mindestens eine nationale Laufbahn; |
| - | Empfehlung durch den jeweiligen Verband/Verein sowie Trainerin und Trainer; |
| - | Durchschnittlicher wöchentlicher Belastungsumfang im Sport: Mindestens 10 Stunden; |
| - | Belastungsumfang im Sport (Anzahl der Trainings/Trainingsart/Trainingszeit) verunmöglicht oder erschwert den Besuch des gesamten Schulpensums in einer Regelklasse; |
| - | Leistungsbereitschaft/Zielsetzung und Eignung für Leistungssport; |
| - | Qualifizierte Trainerinnen und Trainer, klar strukturierte und langfristig angelegte Trainings- und Wettkampfplanung, Führen eines Trainingstagebuches mit Kontrolle. |
Schulische Kriterien:
| - | Erfüllung der Aufnahmekriterien für die Maturabteilung respektive DMS-3. |
Fortsetzung >>>
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Fussnote: