Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft basiert auf einem Konkordat aller 26 Kantone und des Fürstentums Lichtenstein. Sie bildet Berufsleute zu Ingenieur-Agronomen FH aus.


In den Jahren 1995 und 1996 erliess der Bund das Fachhochschulgesetz und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Gestützt darauf verlieh der Bundesrat 1998 der Schweizerischen Ingenieurschule für Landwirtschaft den Status der Fachhochschule als Teil der Bernischen Fachhochschule. Der Vertrag mit dem Kanton Bern wurde im selben Jahr abgeschlossen.


Der Konkordatstext muss nun den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die wesentlichen Änderungen sind:




Abkürzungen


Im Text werden die folgenden Abkürzungen verwendet:


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