Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gemeinde Grellingen: Projektierung der Korrektion Baselstrasse und Delsbergstrasse; Kreditvorlage | |
| vom: | 18. Dezember 2001 | |
| Nr.: | 2001-310 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Termine
Nach dem Beschaffungsverfahren für die Ingenieurarbeiten ist für die Ausarbeitung des Gestaltungskonzeptes, die Projektierung der einzelnen Abschnitte und das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren für die Betroffenen mit einem Zeitbedarf von etwa zwei Jahren zu rechnen. Danach können die Baukreditvorlage an den Landrat ausgearbeitet und das Planauflageverfahren bis zur Rechtskraftbescheinigung durchgeführt werden.
5.1 Investitionskosten
Für die Umgestaltung der gesamten Ortsdurchfahrt ist mit Gesamtkosten in der Grössenordnung von rund 12 - 15 Millionen Franken zu rechnen. Der detaillierte Kostenvoranschlag wird zusammen mit dem Bauprojekt ausgearbeitet. Gestützt auf das Bauprojekt und den Kostenvoranschlag wird dem Landrat zum gegebenen Zeitpunkt eine entsprechende Kreditvorlage unterbreitet. Dabei soll - je nach Dringlichkeit der Sanierung - auch eine etappen- oder teilweise Umgestaltung der Ortsdurchfahrt mit geringeren Baukosten ermöglicht werden.
5.2 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter
Damit die Ingenieurarbeiten für das Gestaltungskonzept und das Bauprojekt ausgeschrieben werden können, ist ein Projektierungskredit von 650'000.- Franken erforderlich. In diesem Betrag enthalten sind die Projektierungsarbeiten, die Nebenkosten für Pläne und Dokumente sowie die Mehrwertsteuer.
Gemäss Wegleitung des Bundesamtes für Strassen betreffend Bundesbeiträge an Schweizerische Hauptstrassen sind Rückbau-, Wiederinstandstellungs- und flankierende Massnahmen an Strecken, die durch einen Hauptstrassenneubau ersetzt wurden, nicht beitragsberechtigt. Demzufolge sind keine Beiträge an die Projektierungs- und späteren Realisierungskosten zu erwarten.
5.3 Jährlich wiederkehrende Folgekosten
Nach der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt beschränken sich die Folgekosten auf den üblichen, jährlich zu budgetierenden betrieblichen und baulichen Unterhalt der Strassenanlage. Dazu kommen die Kapitalkosten aufgrund der getätigten Investitionen.
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