Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Ergänzungsvorlage zur Vorlage 2001/309 vom 18. Dezember 2001 betreffend Genehmigung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) Partnerschaftliches Geschäft |
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| vom: | 25. Februar 2003 | |
| Nr.: | 2001-309a | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) - Entwurf
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) vom 25. Februar 2003 wird genehmigt. |
| 2. | Die Änderung des Gesetzes vom 23. Juni 1982 über die Aufgaben- und Lastenverteilung und über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden (Gesetz über die Aufgabenverteilung) wird genehmigt. |
| 3. | Die Änderung des Dekrets vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird genehmigt. |
| 4. | Die Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2001 zum Personalgesetz (Personaldekret) wird genehmigt. |
| 5. | Die Änderung des Kirchengesetzes vom 3. April 1950 wird genehmigt. |
| 6. | Der globale Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die HPSA-BB beträgt für die Jahre 2003 (pro rata) und 2004 13.61 Millionen Franken. Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus einem Beitrag an die HPSA-BB in der Höhe von 13.46 Millionen Franken und den Kosten für den Hochschulrat (Honorarpauschalen, Sitzungsgelder, Spesen usw.) in der Höhe von 150'000.-- Franken. |
| 7. | Die Kosten für den Hochschulrat trägt der Kanton Basel-Landschaft als federführender Kanton allein. |
| 8. | Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wird beauftragt, auf das Schuljahr 2004/05 zehn zusätzliche Klassenzimmer in Liestal als Provisorium für die Übergangszeit bis zur Erstellung des Neubaus zu mieten und die entsprechenden Kosten im Budget einzustellen. |
| 9. | Der Kanton Basel-Landschaft überträgt die im Zeitpunkt der Gründung der HPSA-BB bestehenden Garantieverpflichtungen gegenüber der BLPK für die Mitarbeitenden des Lehrerseminars auf die HPSA-BB. |
| 10. | Die BLPK wird ermächtigt, eine Anschlussvereinbarung mit der HPSA-BB abzuschliessen und von der Regierung genehmigen zu lassen. |
| 11. | Ziffer 6 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
| 12. | Dieser Beschluss gilt unter Vorbehalt entsprechender Beschlüsse des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt. |
| 13. | Das Postulat Nr. 99/111 für eine Pädagogische Fachhochschule Nordwestschweiz mit europatauglicher Lehrkräfteausbildung wird abgeschrieben. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
Die Präsidentin:
Der Landschreiber:
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