Vorlage an den Landrat


7.5 Festsetzung des Budgets der HPSA-BB

Massgebend für die Festsetzung der finanziellen Basis der HPSA-BB war das Prinzip der Kostenneutralität. Die Kosten für die FHS-BB sind im Staatsvertrag vom 12./13. Januar 2000 festgelegt; sie bilden den Rahmen für das zukünftige Departement Soziale Arbeit. Für das Departement Pädagogik bilden die in den Rechnungen 2000 ausgewiesenen Kosten der beiden Institutionen Pädagogisches Institut Basel und Seminar Liestal die finanzielle Basis für den Zusammenschluss.


Die Verlängerung der bisherigen zweijährigen Ausbildungen auf drei Jahre und die Einführung neuer gemeinsamer Studiengänge im Bereich Pädagogik sowie die Reduktion der Pflichtstunden im Vergleich zum heutigen Seminar erfolgen unter der Auflage der Kostenneutralität. Die mit diesen Veränderungen zusätzlich anfallenden Kosten können durch die Reduktion der Gesamtlektionen pro Studentin bzw. Student bzw. durch eine Reduktion der Klassenzüge kompensiert werden. Andere - mit der Zusammenlegung der heute bestehenden Institutionen und deren Aufwertung zur Fachhochschule verbundene - Kosten gehen jedoch über den festgelegten Kostenrahmen hinaus und können durch eine Reduktion des Ausbildungsangebots nicht aufgefangen werden (s. unten).


Zusätzlich zu den für die Ermittlung des Kostendachs massgebenden Rechnungszahlen 2000 sind für die HPSA-BB bzw. für die Partnerkantone ab 1.7.2002 folgende Kosten zu budgetieren:


1. Die Löhne der heute am Seminar Liestal angestellten Dozierenden liegen im Durchschnitt tiefer als die vergleichbaren Löhne an der FHBB und am Pädagogischen Institut BS. Für die Anpassung dieser Löhne auf Fachhochschulniveau sind Fr. 1.38 Mio im Budget der HPSA-BB vorzusehen. Diese Anpassung der Löhne wurde sowohl bei der Seminarreform 1996 als auch bei der Lohnüberführung gemäss neuer Besoldungsordnung im August 2001 im Hinblick auf die HPSA-BB zurückgestellt. Ohne diese Zurückstellung wären die Mehrkosten in der Höhe von Fr. 1.38 Mio. pro Jahr gemäss neuer Besoldungsordnung bereits ab August 2001 angefallen.


2. Die Löhne der heute am Pädagogischen Institut angestellten Dozierenden liegen im Durchschnitt rund 3 % unter dem für die Fachhochschule massgebenden Niveau. Für die Anpassung der Löhne der Lehrkräfte am PI sind Fr. 0.28 Mio vorzusehen. Vereinzelten Lehrkräften, die durch die Neueinstufung eine Lohnreduktion erfahren würden, wird der Besitzstand garantiert. Die dadurch entstehenden Kosten von ca. Fr. 80'000.--sind im PI-Budget enthalten und werden auf die HPSA übertragen.


3. Basel-Stadt hat als befristete Sparmassnahme die wöchentlichen Pflichtstunden der Dozierenden am Pädagogischen Institut vorübergehend von 19 auf 20 erhöht. Diese Sparmassnahme senkt die Rechnung 1999 des PI um Fr. 190'000.--. Die Kompensation dieser Sparmassnahme ist im Budget der HPSA-BB ebenfalls zu berücksichtigen.


4. Wichtiges Merkmal einer Hochschule und Voraussetzung für die eidgenössische Anerkennung ist die Forschungstätigkeit. Die Etablierung von zwei neuen Forschungsstellen für die Betreuung der Forschungspojekte (s. Ziff. 6) bringt ab Mitte des Jahres 2002 jährliche Mehrausgaben in der Höhe von Fr. 280'000.--.


5. Die Arbeit der Hochschulräte wird mit einem Jahreshonorar und zusätzlichen Sitzungsgeldern abgegolten. Als federführender Kanton übernimmt der Kanton Basel-Landschaft analog zur FHBB diese Kosten bei der HPSA-BB voll, da der Partnerkanton Basel-Stadt die entsprechenden Kosten für den Universitätsrat trägt. Für die Arbeit des Hochschulrates sind analog zur FHBB Fr. 150'000.-- pro Jahr vorzusehen. Da der Hochschulrat seine Tätigkeit bereits zu Beginn des Gründungsjahres der HPSA-BB aufnehmen wird, fallen diese Kosten für BL bereits für das ganze Jahr 2002 an.


6. Für die Anpassung der Löhne der heute an der FHS-BB angestellten Dozierenden und Lehrbeauftragten auf Fachhochschulniveau sind im Budget der HPSA-BB Fr. 0.6 Mio. vorzusehen. Diese Mehrkosten können durch Mehreinnahmen und Kosteneinsparungen im Vergleich zum heutigen FHS-Budget kompensiert werden.


Tabelle 5a: Zusätzliche jährliche Kosten der HPSA-BB im Vergleich zum Kostendach 2000

1) Belastung der beiden Trägerkantone gemäss Schlüssel in Ziff. 7.4 (BL 63 %, BS 37 %)
2) zu Lasten Kanton BL




Tabelle 5b: Verteilung der Mehrkosten auf die Trägerkantone in Mio Fr. (Basis Kostendach 2000)

1) Belastung der beiden Trägerkantone gemäss Schlüssel in Ziff. 7.4 (BL 63 %, BS 37 %)
2 ) zu Lasten Kanton BL
3) keine Mehrkosten für das Departement Soziale Arbeit


Tabelle 6: Budget HPSA-BB 2003 - Departement Pädagogik


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