Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Genehmigung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB); Partnerschaftliches Geschäft) | |
| vom: | 18. Dezember 2001 | |
| Nr.: | 2001-309 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Forschung, Dienstleistung und Weiterbildung
Gemäss den Anerkennungsreglementen der EDK und in Analogie zum Fachhochschulgesetz gehören neben den zentralen Aufgaben der Berufsausbildung und Weiterbildung die Bereiche Forschung und Dienstleistungen zu den wichtigen Aufgaben der Fachhochschulen für pädagogische und soziale Berufe. Schon heute verfügt die FHS-BB über eine Forschungsabteilung und sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pädagogischen Instituts und des Seminars Liestal forschend tätig. Die drei Institutionen erbringen Dienstleistungen für Schulen, Erziehungsbehörden, Elternorganisationen, Heime, soziale Einrichtungen oder private Organisationen. Diese Aktivitäten werden an der HPSA-BB in eigenen Abteilungen gebündelt und verstärkt und durch eine gemeinsame Infrastruktur unterstützt. Dabei wird vor allem der Bereich Forschung ausgebaut. Ziel und Zweck des Forschungsauftrags ist zum einen eine Qualitätssteigerung der Berufsausbildung , zum andern eine Förderung der Arbeit in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen und im Bereich der Sozialen Arbeit. Forschung an Hochschulen für Pädagogik und Soziale Arbeit soll auf die Berufsfelder der Abnehmerinstitutionen ausgerichtet werden, indem sie einerseits Probleme und Fragestellungen aus der Praxis aufgreift und untersucht, und andererseits Ergebnisse der Forschung in die Ausbildung zukünftiger und in die Weiterbildung praktizierender Berufsleute einfliessen lässt. Forschung fördert die Kompetenz der beteiligten Dozentinnen und Dozenten und vertieft den Theorie-Praxis-Bezug.
Die HPSA-BB entwickelt ein Konzept für Forschung, Dienstleistung und Weiterbildung. Im Konzept werden unter anderem die Verfahren zur Vergabe von HPSA-BB-Mitteln festgelegt. Der Hochschulrat genehmigt auf Antrag der Direktion das Konzept sowie die einzelnen Projekte. Der Hochschulrat kann einen wissenschaftlichen Beirat als unabhängiges Beratungsgremium einsetzen.
Es ist davon auszugehen, dass sich nur ein Teil der Dozierenden der HPSA-BB an Forschungsprojekten beteiligen wird. Die Möglichkeit, sich über Forschungsprojekte weiter zu qualifizieren, ist im Sinne der Personalentwicklung ein wichtiges Anliegen der HPSA-BB. Zum Auftrag der Forschungsstelle gehört die Zusammenarbeit mit Forschungsstellen von Universitäten und anderen Fachhochschulen.
Die Forschungsstelle im Bereich Pädagogik umfasst in der Startphase zusätzliche 200 Stellenprozente als Ergänzung und zum Ausbau der bisherigen Tätigkeiten in diesem Bereich. Durch Synergiegewinne in anderen Bereichen können im Rahmen des Globalbudgets allenfalls zusätzliche Mittel für die Forschung freigestellt werden. Neben projektbezogener Forschung baut sie Auftragsforschung auf und unterstützt diese. Sie ist insbesondere besorgt für die administrative Betreuung der Forschungsprojekte, die Infrastruktur (wissenschaftliche Bibliothek, entsprechende Kommunikations- und Informationstechnologien), die Kontinuität in den Forschungsvorhaben, die Vernetzung mit anderen Hochschulen und die Akquisition von Forschungsaufträgen. Für die Grundkosten der Forschungsstelle erweitern die Trägerkantone das Budget der HPSA-BB um Fr. 280'000.-- pro Jahr. Nach Ablauf einer Pilotphase von vier Jahren entscheidet der Hochschulrat über die Ausgestaltung der Forschungsstelle und stellt bei finanziellen Auswirkungen Antrag an die Trägerkantone.
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