Vorlage an den Landrat


1. Ausgangslage

1.1 Reform der Lehrkräfteausbildung


Seit 1991 durchläuft das Seminar in Liestal eine intensive Entwicklungsphase. Mit zwei Mandaten in den Jahren 1993 und 1994 erteilte die Regierung den Auftrag, Grundlagen für die Reform der Ausbildung von Lehrkräften auf der Kindergarten-, Primarschul- und Realschulstufe sowie für die Kooperation mit den Nachbarkantonen zu erstellen. Aufgrund der Ergebnisse der Mandate beschloss der Regierungsrat, die Seminarreform zeitlich und inhaltlich gestaffelt dem Landrat zu unterbreiten. Am 19. Juni 1996 genehmigte der Landrat Phase I der Seminarreform, deren Kernstück die Verlängerung der Primarlehrkräfte- und der Kindergärtner- und Kindergärtnerinnenausbildung war. Weitere Bereiche der Reform, insbesondere die Kooperation mit dem Kanton Basel-Stadt im Bereich Kindergarten- und Primarschullehrkräfte und die Umwandlung des Seminars in eine Pädagogische Fachhochschule, sollten dem Landrat in einer weiteren Vorlage unterbreitet werden.


Im Juli 1996 setzten die Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und des Erziehungsdepartements Basel-Stadt eine aus zehn Mitgliedern bestehende Arbeitsgruppe "Ausbildung der Lehrkräfte beider Basel" ein mit dem Auftrag, verschiedene Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Lehrer- und Lehrerinnenbildung zu prüfen. Insbesondere sollten mögliche Alternativen im Hinblick auf Zeitbedarf, Finanzielles, Akzeptanz durch die Betroffenen und die praktische Durchführbarkeit überprüft werden. Nach dem Vergleich verschiedener Modelle kam die Arbeitsgruppe Ende 1997 zum Schluss, dass der Gründung einer Hochschule für Pädagogik, später erweitert um den Bereich Soziale Arbeit, als eigenständiger Institution der Vorzug zu geben ist. Die von den Regierungen der beiden Kantone daraufhin eingesetzte Steuerungsgruppe erhielt im Januar 1999 den Auftrag, die Gründung der Pädagogischen Hochschule durch die Zusammenführung des Seminars Liestal und des Pädagogischen Instituts Basel (PI) vorzubereiten und den späteren Einbezug der Höheren Fachschule für Soziale Arbeit HFS vorzusehen.


Am 13. März 2001 hat die Regierung des Kantons Basel-Landschaft das Seminar Liestal rückwirkend ab Semesterbeginn 1996/97 und bis zur Gründung der HPSA-BB als kantonale Pädagogische Hochschule anerkannt, um damit die Voraussetzung zur gesamtschweizerischen Anerkennung der Diplome des Seminars bis zur Ausstellung der ersten HPSA-Diplome (im Jahr 2005) zu schaffen. Das parallel dazu eingeleitete Anerkennungsverfahren bei der EDK ist hängig.




1.2 Die heutige Situation der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in den beiden Basel


Basel-Landschaft: Das Seminar Liestal bietet dreijährige Ausbildungslehrgänge an, die zum Diplom als PrimarlehrerIn oder zum Diplom als KindergärtnerIn und Primar-UnterstufenlehrerIn führen. Zudem können am Seminar Liestal die berufsbegleitenden Nachdiplomausbildungen zur Lehrkraft an der Realschule und für Textiles Gestalten absolviert werden.


Grundlage für die Zulassung zur Ausbildung als Lehrperson bildet die Verordnung über die Zulassung zum Lehrerseminar vom 31.10.1995. Für die Zulassung zur Ausbildung als Lehrperson für Kindergarten und Primarstufe wird seit Inkrafttreten der Verordnung einheitlich ein Mittelschulabschluss (gymnasiale Matura, Berufsmatura, 3-jährige Diplommittelschule) vorausgesetzt. Die Studiengänge für das Doppeldiplom Kindergarten/Unterstufe und das Diplom Primarschule dauern drei Jahre und erfüllen bereits seit der letzten Reform (1996) die Anforderungen des Fachhochschulbereichs. Die ersten Absolventinnen und Absolventen der dreijährigen Studiengänge haben ihr Studium 1996 begonnen und sind im Juni 1999 diplomiert worden. Für Berufsleute, die sich umschulen wollen, steht weiterhin ein Zugangsweg offen. Die Ausbildung für Reallehrkräfte wurde neu konzipiert und 1997 auf einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang von vier Semestern umgestellt. In die Grundausbildungen sind die Fortbildungsangebote für Zusatzdiplome und Nachdiplome (z.Z. nur für Textiles Gestalten) integriert. Der seit langem geltende Numerus Clausus wurde auf die neuen Studiengänge übertragen.




Basel-Stadt: Das Pädagogische Institut Basel bietet Ausbildungslehrgänge für Lehrkräfte des Kindergartens, der Primarschule sowie der Sekundarstufen I und II an.


Die Studiengänge für Lehrkräfte im Kindergarten und in der Primarschule dauerten bisher zwei Jahre und setzten als Vorbildung einen Mittelschulabschluss (gymnasiale Matura, Berufsmatura, 3-jährige Diplommittelschulen) voraus. Im Hinblick auf die Gründung der HPSA-BB postulierte die Basler Regierung die Beibehaltung eines zweijährigen reinen Kindergartenausbildungslehrganges, verzichtete jedoch mit Beschluss vom 10. Juli 2001 mit Bedauern auf einen solchen gesonderten Studiengang, der die Anerkennungskriterien der EDK nicht erfüllen würde. Obwohl sich die bisher praktizierte zweijährige Ausbildung nach Auffassung des Regierungsrates bewährt hat, trägt der Regierungsrat mit dem Entscheid einem in Pädagogenkreisen breit abgestützten Begehren nach einer verbreiterten Ausbildungspalette für junge Leute Rechnung. Diese Haltung kam deutlich auch in den Vernehmlassungsantworten aller Ausbildungsinstitutionen des Kantons Basel-Stadt zum Ausdruck. Der neue Ausbildungsgang für die Kindergarten-/Unterstufe vermittelt auch pädagogische Kompetenz für die ersten beiden Primarschuljahre. Es wird deshalb erwartet, dass die neue Ausbildung wesentliche Kenntnisse für die neuerdings vermehrt geforderte Fähigkeit vermittelt, den Übertritt von Kindern mit ganz verschiedenen schulischen Voraussetzungen vom Kindergarten in die Schule zu begleiten. Eine Nachqualifikation der bisher im bewährten zweijährigen Studium ausgebildeten Kindergärtnerinnen und Kindergärtner ist gemäss Beschluss des Regierungsrates jedoch nicht erforderlich.


Der vierjährige Studiengang zum Sekundarlehramt, der den früheren "Mittellehrer" abgelöst hat, wird seit 1996 durchgeführt. Die Neukonzipierungsarbeiten erfolgten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den Kantonen BL und BS. Die ersten Diplome wurden im Juni 2000 erteilt.


Der einjährige Studiengang zur Lehrkraft für die Sekundarstufe II, der nach bestandenem fachwissenschaftlichem Examen an der Universität bzw. an Fachhochschulen (Musikakademie, Schule für Gestaltung) und nach dem Besuch der berufsvorbereitenden Lehrveranstaltungen während der Fachausbildung absolviert werden kann, verläuft z.Z. im bisherigen Rahmen. Im Zusammenhang mit dem Projekt Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit wird auch dieser Studiengang überprüft und reformiert. Diese Reform bringt im Vergleich zur Ausbildung für die Vorschschul- und Primarstufe allerdings bescheidenere Veränderungen.




1.3 Die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplome


Gestützt auf die seit dem 1.1.1995 in Kraft stehende "Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen" (Diplomvereinbarung) hat die schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) sich darauf geeinigt, Anerkennungsreglemente für die Lehrkräftebildung aller Stufen auszuarbeiten. Diese regeln insbesondere die Voraussetzungen der Anerkennung und die Anerkennungsverfahren.


Folgende Reglemente im Bereich der Lehrkräftebildung sind bisher in Kraft gesetzt worden:


In den kommenden Jahren werden alle Studiengänge, die die Kantone als Träger der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit zur Anerkennung anmelden, überprüft und zertifiziert. Den Kantonen ist es freigestellt, auch ausschliesslich kantonale Lehramtsstudiengänge anzubieten. Diese werden jedoch die Ausnahme bilden, da Ausbildungen ohne gesamtschweizerische Anerkennung zunehmend weniger nachgefragt werden.


Die Diplomstudiengänge an der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel werden in der Regel im Hinblick auf die eidgenössische Anerkennung, die eine dreijährige Ausbildungsdauer auf Tertiärstufe voraussetzt, konzipiert.




1.4 Reform der Ausbildungen in Sozialer Arbeit


Am 14. April 1997 gründeten die beiden Stiftungen "Höhere Fachschule im Sozialbereich HFS Basel" und "Berufsbegleitende Ausbildungen für Sozialpädagogik Basel BASBA" mit Zustimmung der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die neue Stiftung "Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel HFS-BB" und lösten sich auf. In der Folge legte die Stiftung die beiden bestehenden Schulen am gemeinsamen Standort an der Thiersteinerallee in Basel zusammen. Der Fusionsprozess zwischen HFS und BASBA hatte auch eine umfassende Reform der Ausbildungsgänge zur Folge.


Am 12./13. Januar 2000 genehmigten die beiden Kantonsparlamente den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (HFS-BB), der die gemeinsame Trägerschaft und die Finanzierung der HFS-BB regelt. Die Vorlage zum HFS-Vertrag weist auf den geplanten Zusammenschluss der HFS-BB mit der Hochschule für Pädagogik hin und deklariert den Vertrag als Übergangslösung bis zum definitiven Zusammenschluss. Zu Beginn des Jahres 2000 erweiterten die Erziehungsdirektoren den Auftrag an die Steuerungsgruppe für die Hochschule für Pädagogik und beauftragten diese, den Einbezug der HFS-BB in die HPSA-BB nach Ablauf des Vertrages über die HFS-BB einzuplanen.


Im August 2000 wurde die HFS-BB von einer Höheren Fachschule in eine Fachhochschule für Soziale Arbeit (FHS-BB) umgewandelt. Die Fachhochschulanerkennung durch die EDK wir mit der Erteilung der ersten FH-Diplome (2003) beantragt. Die Trägerschaft der FHS-BB hat sich in der Zwischenzeit in "Stiftung Fachhochschule für Soziale Arbeit beider Basel" umbenannt.


Um einer vom Zeitpunkt der Gründung der HPSA-BB an gleichberechtigten Partnerschaft zwischen den Bereichen Pädagogik und Sozialer Arbeit Rechnung zu tragen, berücksichtigen die Regierungen den berechtigten Wunsch der FHS-BB, die Eingliederung des Bereichs Soziale Arbeit auf die Gründung der HPSA-BB am 1.7.2002 und damit vor Ablauf der ersten, am 31.12.2002 endenden Vertragsperiode für die Führung der FHS-BB, vorzusehen.




1.5 Das heutige Angebot an Ausbildungen in Sozialer Arbeit an der FHS-BB


Die FHS-BB bietet zwei Diplomausbildungen in Sozialer Arbeit an, die Ausbildung in Sozialarbeit und diejenige in Sozialpädagogik. Beide Ausbildungen können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Studierenden ein Diplom in Sozialarbeit HFS respektive Sozialpädagogik HFS und ab Sommersemester 2003 in Sozialarbeit FH respektive Sozialpädagogik FH.


Neben den Diplomausbildungen können an der FHS-BB drei Nachdiplomstudien absolviert werden. In einer zweijährigen Vollzeitausbildung bietet die FHS-BB in Zusammenarbeit mit dem Institut für Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP der Universität Basel eine zweijährige Vollzeitausbildung für Heilpädagogische Früherziehung/ Heilpädagogik im Vorschulbereich an. Gemeinsam mit der Fachhochschule beider Basel FHBB bietet die FHS-BB eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung für betriebswirtschaftliches Management von Nonprofit-Organisationen an. Ein modularisiertes Nachdiplomstudium "Führen in sozialen Institutionen" bereitet Studierende auf entsprechende Positionen in ihrem Berufsfeld vor.


Im Bereich der Weiterbildung bietet die FHS-BB Nachdiplomkurse, Fachkurse und Tagungen an. Die FHS-BB führt Forschungsprojekte durch und bietet weitere Dienstleistungen (Beratungen etc.) an.


Da die FHS-BB bereits den Status einer Fachhochschule hat, erfüllt sie in Bezug auf die Zulassungsvoraussetzungen der Studierenden und die Ausbildungen die massgebenden Vorschriften für den Tertiärbereich.




1.6 Die künftige Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel


Die eidgenössische Gesetzgebung regelt die sog. BBT-Berufe auf der Sekundarstufe II sowie auf Hochschulstufe. Der kantonalen Hoheit obliegen zur Zeit die Studiengänge in Pädagogik, Musik, bildender und freier Kunst sowie im Sozial- und Pflegebereich. Es bleibt damit den Kantonen überlassen, welche Institutionen diese Studiengänge führen. Das neue Berufsbildungsgesetz, das voraussichtlich im Jahr 2003 in Kraft tritt, sieht die Unterstellung der Ausbildungen in Sozialer Arbeit und anderer Ausbildungen unter Bundeshoheit vor. Auch wenn in Zukunft weitere Berufsausbildungen durch den Bund geregelt werden sollten, bleibt die Zuständigkeit für die Pädagogischen Berufe bis auf weiteres bei den Kantonen.


Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sich darauf verständigt, die Bereiche Pädagogik und Soziale Arbeit in einer gemeinsamen Fachhochschule zusammenzuführen. Die vorläufig getrennte Führung der FHBB und der HPSA-BB ergibt sich einerseits aus der Unterscheidung in BBT- und kantonale Berufe und andererseits aus der Komplexität des Fusionsprozesses und der notwendigen Zeitdauer für die Annäherung der verschiedenen Kulturen. Die Gründung von Hochschulen für Pädagogik und Soziale Arbeit entspricht auch der gesamtschweizerisch angestrebten Neuordnung der Ausbildung von Lehrpersonen und Fachleuten in Sozialer Arbeit. Die Anpassung an internationale Ausbildungsstandards und Abschlussbezeichnungen sowie der allgemeine Ausbau des tertiären Bildungswesens haben eine Anhebung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sowie der Ausbildung in Sozialer Arbeit auf Fachhochschulniveau zur Folge.


Bereits verständigt haben sich die Vorsteher der beiden Erziehungsdirektionen sowie das Rektorat der Universität Basel über die Integration des Instituts für Spezielle Pädagogik und Psychologie (ISP) in die HPSA-BB. Vorbereitungsarbeiten für die Ausgliederung des ISP aus der Universität und die spätere Eingliederung in die HPSA-BB sind unter der Leitung der Universität im Gang. Die Eingliederung des ISP in die HPSA-BB erfolgt unter der Voraussetzung, dass die ISP-Kosten dadurch nicht erhöht werden.


Bei der Planung der HPSA-BB gehen beide Kantone davon aus, dass mittelfristig die gleiche Anzahl Lehrkräfte und Fachleute in Sozialer Arbeit ausgebildet werden wie im Jahr 2000.




1.7 Bedarf an Absolventinnen und Absolventen der HPSA-BB


Gesicherte Bedarfsstatistiken für die Berufsfelder, in welchen die HPSA-BB ihre Ausbildungen anbietet, liegen nicht vor. Auf Bundesebene ist eine Angebots- und Bedarfsstatistik für Lehrkräfte in Vorbereitung. Zudem untersucht die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) mit einer Umfrage, wieviele der Lehrkräfte in der Schulstufe ihres Zieldiploms unterrichten. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden nicht vor der Gründung der HPSA-BB vorliegen.


Gemäss Aussagen der pädagogischen Fachstellen der beiden Kantone kann festgestellt werden, dass im Bereich der Sekundarstufe I und in der Heilpädagogik aller Stufen in der ganzen Schweiz akuter Mangel an qualifizieren Lehrkräften herrscht. An den Mittelschulen des Kantons Basel-Stadt und teilweise auch im Kanton Basel-Landschaft können Vakanzen derzeit nur durch die Beschäftigung ausländischer Lehrkräfte aus dem grenznahen Ausland besetzt werden, wobei sich dort die Anstellungsmöglichkeiten ebenfalls verbessern. In den anderen Bereichen (Sekundarstufe II und Primar-/Kinder-gartenstufe) besteht bei der jetzigen Ausbildungskapazität ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Abgängen an den Hochschulen und der Aufnahme an den Schulen. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass das Angebot an Lehrkräften der Stufen Kindergarten/Primar wegen der Verlängerung der Ausbildung in Basel im dritten Ausbildungsjahr eher knapp sein wird.


Für den Bereich Soziale Arbeit liegen weder kantonal noch bundesweit Bedarfsstatistiken vor.


Die Regierungen der beiden Kantone gehen vor diesem Hintergrund von einem mindestens gleichbleibenden Bedarf an Absolvierenden aus. Die Einschätzung beruht in erster Linie auf der Erfahrung der vergangenen Jahre und der Analyse der Arbeitslosenstatistik der betreffenden Berufsgruppen, die sich wie folgt präsentiert:


Anzahl Arbeitslose, Angaben des Bundesamtes für Statikstik, August 2001

Angesichts der tiefen Arbeitslosenzahlen kann nicht von einer eigentlichen Erwerbslosigkeit in den genannten Berufsgruppen gesprochen werden. Die Arbeitslosenzahl aller drei Berufsgruppen liegt im Bereich der sogenannten Sockelarbeitslosigkeit, d.h. in aller Regel sind nur Lehrkräfte, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen arbeitslos gemeldet, die sich beruflich umorientieren müssen. Angesichts der Tatsache, dass die Abgängerinnen und Abgänger des Pädagogischen Instituts, des Lehrerseminars und der FHS-BB während der vergangenen fünf Jahre alle vom Arbeitsmarkt aufgenommen wurden, wurde beschlossen, die Ausbildungskapazität der betreffenden Berufsgruppen auf dem Niveau des Vergleichsjahres 2000 zu belassen. Mit dem zunehmenden Lehrkräftemangel ist zu erwarten, dass sich in näherer Zukunft sogar die Frage der Erhöhung der Ausbildungskapazität, zumindest im Bereich Pädagogik, stellt. Entsprechende Beschlüsse werden jedoch erst nach einer ersten Konsolidierungsphase und einer sorgfältigen Analyse des Arbeitsmarkts und der Ausbildungskapazität der HPSA-BB gefällt werden.



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