Vorlage an den Landrat


D. Finanzielle Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Änderungen des Landratsgesetzes und des Dekrets zum Landratsgesetz (Geschäftsordnung des Landrates) haben keine finanziellen Auswirkungen. Es handelt sich lediglich um eine zusätzliche Möglichkeit, die Wahrnehmung der bundesrechtlichen Mitwirkungsrechte durch den Landrat zu initiieren.




E. Vernehmlassungsverfahren


Sämtliche Adressaten, die eine Vernehmlassung einreichten (namentlich CVP, FDP, SP, SVP, Jungfreisinnige Baselland, Regierungsrat und Rechtsdienst des Regierungsrates) befürworten vorbehaltlos, dass dem Landrat neu ermöglicht werden soll, auch direkt - ohne Vermittlung des Regierungsrates - mit einer parlamentarischen Initiative eine Kantonsinitiative oder ein Kantonsreferendum zu lancieren.




F. Anträge an den Landrat


Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen


Liestal, 13. Dezember 2001
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin



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