Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Parlamentarische Initiative von Bruno Krähenbühl vom 2. September 1999 betreffend Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung (Änderung des Landratsgesetzes und der Geschäftsordnung des Landrates) | |
| vom: | 13. Dezember 2001 | |
| Nr.: | 2001-295 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
D. Finanzielle Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Änderungen des Landratsgesetzes und des Dekrets zum Landratsgesetz (Geschäftsordnung des Landrates) haben keine finanziellen Auswirkungen. Es handelt sich lediglich um eine zusätzliche Möglichkeit, die Wahrnehmung der bundesrechtlichen Mitwirkungsrechte durch den Landrat zu initiieren.
Sämtliche Adressaten, die eine Vernehmlassung einreichten (namentlich CVP, FDP, SP, SVP, Jungfreisinnige Baselland, Regierungsrat und Rechtsdienst des Regierungsrates) befürworten vorbehaltlos, dass dem Landrat neu ermöglicht werden soll, auch direkt - ohne Vermittlung des Regierungsrates - mit einer parlamentarischen Initiative eine Kantonsinitiative oder ein Kantonsreferendum zu lancieren.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen
| 1. | Die parlamentarische Initiative 1999/166 betreffend Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe b KV anzunehmen. |
| 2. | Den Entwürfen einer Änderung des Landratsgesetzes (Beilage 1) sowie einer Änderung des Dekrets zum Landratsgesetz (Beilage 2) zuzustimmen. |
Liestal, 13. Dezember 2001
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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