Vorlage an den Landrat


Übersicht

Am 2. September 1999 haben Landrat Bruno Krähenbühl und 20 mitunterzeichnende Landrätinnen und Landräte die parlamentarische Initiative betreffend Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung eingereicht. Mit dieser wird verlangt, dass das Einreichen einer Kantonsinitiative (1) sowie das Ergreifen eines Kantonsreferendums (2) nicht nur wie heute mit einer Motion oder einem Postulat, sondern neu auch mit einer parlamentarischen Initiative lanciert werden können.


Die Justiz- und Polizeikommission setzte für die Bearbeitung des Vorstosses eine vorberatende Arbeitsgruppe ein. Diese gelangte zum Schluss, dass die parlamentarische Initiative zu unterstützen sei. Die Justiz- und Polizeikommission schloss sich dieser Auffassung an. Daher wird dem Landrat mit der hier unterbreiteten Vorlage beantragt, der parlamentarischen Initiative Krähenbühl betreffend Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe c KV Folge zu leisten und die entsprechenden Änderungen des Landratsgesetzes sowie des Dekrets zum Landratsgesetz (Geschäftsordnung des Landrates) zu beschliessen.



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Fussnoten:


1 Artikel 160 der Bundesverfassung


2 Artikel 141 der Bundesverfassung