Vorlage an den Landrat


Beilage 2

Dekret zum Landratsgesetz - Entwurf (Von der Redaktionskommission bereinigt)


Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.
Das Dekret vom 21. November 1994 (1) zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrates) wird wie folgt geändert:


§ 13 Buchstabe e
Der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin hat folgende weitere Aufgaben:
e. er oder sie leitet die Beschlüsse über Kantonsreferenden und Kantonsinitiativen an die Bundesversammlung weiter.


II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.



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Fussnote:


1 GS 32.77, SGS 131.1