Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal | |
| vom: | 27. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-288 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Realisierung
| Bauprojekt abgeschlossen (sofern Landratsbeschluss bis Frühjahr 2002 rechtskräftig) |
Sommer 2002 |
| Bau | Herbst 2002 - Herbst 2003 |
| Inbetriebnahme abgeschlossen | Ende 2003 |
8.1 Investitionskosten
| Investitionen | Bauarbeiten (CHF) |
Maschinelle Ausrüstung plus Elektro-, Mess- und Regeltechnik (CHF) |
Projekt und Bauleitung (CHF) |
Unvorher- gesehenes (CHF) |
Total exkl. MWST. (CHF) |
Total inkl. MWST. (gerundet) (CHF) |
| Holzschnitzelfeuerung | 1'970'000.-- | 3'210'000.-- | 800'000.-- | 620'000.-- | 6'600'000.-- | 7'100'000.-- |
| Abgasreinigung für 2 bestehende BHKW's | -- | 240'000.-- | 30'000.-- | 30'000.-- | 300'000.-- | 320'000.-- |
| Total netto (Preisbasis 1.4.01) | 1'970'000.-- | 3'450'000.-- | 830'000.-- | 650'000.-- | 6'900'000.-- | 7'420'000.-- |
8.2 Jahreskosten
8.2.1 Holzschnitzelfeuerung
Um einen aussagekräftigenVergleich anstellen zu können, werden die Jahreskosten der Holzschnitzelfeuerung denen eines Gas-/Öl-Kessels mit gleicher Wärmeleistung gegenübergestellt. Zur Berechnung der Kapitaldienstkosten wird von einem Ersatz des ältesten (vierzigjährig) der vier Kessel im bestehenden Fernheizwerk ausgegangen. Der Ersatz dieses Kessels würde zu Investitionskosten von 1,6 Millionen Franken führen.
Jahreskostenvergleich
| Kostenart | Einheit | Holzschnitzelfeuerung | Gas-/Ölkessel |
| Kapitaldienstkosten 1) | CHF/a | 468'286 3) | 113'524 4) |
| Primärenergiekosten | CHF/a | 600'000 | 791'000 |
| Betriebskosten | CHF/a | 230'000 | 44'000 |
| Total Jahreskosten | CHF/a | 1'298'286 | 948'524 |
| Differenz Jahreskosten | CHF/a | 349'762 | |
| Spez. Wärmegestehungskosten ohne Berücksichtigung externer Kosten | Rp./kWh | 6.49 | 4.79 |
| Energiepreiszuschläge für externe Kosten 2) | CHF/a | 353'000 | 706'000 |
| Total Jahreskosten inkl. externe Kosten | CHF/a | 1'651'286 | 1'654'524 |
| Spez. Wärmegestehungskosten mit Berücksichtigung externer Kosten |
Rp./kWh | 8.26 | 8.27 |
1)
Abschreibungsdauer 25 Jahre, 5% Zins, Annuität 0,07095
2)
Gemäss Empfehlung des Bundesamtes für Energiewirtschaft sind bei energetischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Berücksichtigung der externen Kosten (für Umweltschäden, Gesundheit usw.) auf die aktuellen Primärenergiepreise folgende Zuschläge zu addieren:
| Erdöl | 4,5 Rp./kWh |
| Erdgas | 3,0 Rp./kWh |
| Holz | 1,5 Rp./kWh |
| Elektrizität | 5,0 Rp./kWh |
(Die "Empfehlungen für energetische Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit Einbezug der externen Kosten" kann beim Amt für Umweltschutz und Energie, Fachstelle Energie, bezogen werden.)
3)
Gebäudeerweiterung nötig
4)
im bestehenden Gebäude realisierbar
Unter Berücksichtigung der externen Kosten sind die Wärmegestehungskosten bei beiden Varianten in etwa gleich. Werden die externen Kosten vernachlässigt, so ist mit der Holzschnitzelfeuerung im Vergleich zum Gas-/Oelkessel mit ca. CHF 350'000.-- höheren Jahreskosten zu rechnen. Die Betriebskosten sind inkl. Primärenergiekosten bei beiden Varianten gleich.
8.2.2 Nachrüstung Abgasreinigung für zwei BHKW's
| Jahreskosten | CHF |
| Kapitaldienstkosten 1) | 39'000.-- |
| Betriebskosten | 6'000.-- |
| Total | 45'000.-- |
1) Abschreibungsdauer 10 Jahre, 5 % Zins, Annuität 0,1295
8.3 Beiträge Dritter
Im Rahmen des Massnahmepaketes zur Bewältigung der Lothar-Waldschäden hat der Bundesrat am 16.Februar 2000 für die energetische Verwertung des Sturmholzes 45 Mio. Franken beschlossen.
Das Gesuch für einen Beitrag an die Holzschnitzelheizung im FHKW Liestal wurde frühzeitig eingereicht. Die technischen Bedingungen für einen Beitrag sind erfüllt.
Die Summe der beantragten Beiträge liegt jedoch höher als die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes.
Zur Zeit ist noch nicht bekannt ob überhaupt und falls ja in welcher Höhe ein Beitrag an das Projekt Holzschnitzelfeuerung im FHKW Liestal ausgerichtet wird.
8.4 Projektfinanzierung
Die Betriebskosten und ein Teil der Kapitaldienstkosten der um die Holzschnitzelfeuerung ergänzten Fernwärme Liestal werden auch künftig durch die Erträge aus dem Energieverkauf finanziert. Der Rest der Kapitaldienstkosten wird aus dem Staatshaushalt gedeckt.
8.5 Kosten- und Ertragsentwicklung
Bis 1995 waren Betriebsaufwand und Ertrag identisch. Dies kam davon, dass der den kantonalen Bauten in Rechnung gestellte Aufwand so angesetzt war, dass insgesamt ein ausgeglichenes Betriebsergebnis (ohne Kapitaldienst) erzielt werden konnte. Nach 1995, also nach der Integration der Fernwärme Liestal ins AIB, haben zum einen beim Betriebsaufwand Verbesserungen zu einer abgeschwächten Zunahme trotz Netzerweiterungen geführt, und zum andern hat dank dieser Netzerweiterungen und dank Gebührenanpassungen bei den kantonalen Bauten (marktübliche Preise) der Ertrag erheblich gesteigert werden können. Dies führte dazu, dass im Laufe der letzten drei Jahre zwischen 600'000 und 700'000 Franken pro Jahr mehr erwirtschaftet werden konnten. Dieser Zusatzertrag diente dazu, einen - im Vergleich zu früher - entsprechend höheren Anteil an die jährlich zirka zwei Millionen Franken betragenden Kapitaldienstkosten zu leisten.
8.6 Finanzielle Auswirkungen
Im Laufe der nächsten Jahre dürfte die unter Ziffer 8.5 erwähnte positive Differenz zwischen Ertrag und Betriebsaufwand (ohne Kapitaldienst) dank des Skaleneffektes auch mit der Holzschnitzelfeuerung sogar noch weiter anwachsen, denn der Betriebsertrag wird leicht überproportional zum Betriebsaufwand ansteigen (beispielsweise bleiben die Personalkosten trotz weiterer Verdichtung des Fernwärmenetzes und dem damit verbundenen Zusatzertrag gleich hoch und die Betriebskosten der Holzschnitzelfeuerung sind nicht höher als die einer Gas-/ölfeuerung). Mit der Realisierung einer Holzschnitzelfeuerung im Vergleich zur Realisierung einer Gasfeuerung fallen die jährlichen Kapitaldienstkosten um rund 350'000 Franken höher aus. Die der Fernwärme Liestal seit jeher zu Grunde gelegten ökonomischen Ziele - Volldeckung der Betriebskosten, Teildeckung der Kapitaldienstkosten - können grundsätzlich auch künftig erreicht werden. Die Tarife werden sich zufolge Realisierung der Holzschnitzelfeuerung nicht verändern.
9. Mitbericht- und Vernehmlassungsverfahren
Im August 2001 wurde der Entwurf der Landratsvorlage den Einwohner- und Bürgergemeinden des Einzugsgebiets der Fernwärme Liestal (Liestal, Frenkendorf und Füllinsdorf) und verschiedenen Amtsstellen zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vorschläge der Amtsstellen wurden in der Vorlage berücksichtigt. Die 3 mal 2 Gemeinden (jeweils Einwohner- und Bürgergemeinden) sind in der Projektbegleitkommission Holzschnitzelfeuerung Fernheizkraftwerk Liestal vertreten. Dadurch konnten deren Anliegen im Rahmen der Projekterarbeitung grösstenteils berücksichtigt werden.
Die Einwohner- und Bürgergemeinden von Liestal, Frenkendorf und Füllinsdorf begrüssen die Realisierung einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk.
Die Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf erachten es als unerlässlich, dass die im Entwurf der Vorlage festgelegten Emissionszielwerte eingehalten werden. Im weiteren weisen sie darauf hin, dass der zusätzliche Verkehr (durch den Holzschnitzeltransport) durch die Beschaffung von Holz aus der Region möglichst tief gehalten werden soll. Es wird auch gefordert (wie in der Vorlage unter Kapitel 8.6 festgehalten), dass die Realisierung zu keiner Erhöhung des Fernwärmetarifs führen darf.
10. Gesetzmässigkeit, Finanzreferendum
Die Realisierung der geplanten Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal hat Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Aus diesem Grund wird ein Verpflichtungskredit beantragt. Dieser übersteigt die referendumspflichtige Limite von CHF 500 000.--. Der Kredit untersteht daher gemäss § 31 Ziffer 1b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
11. Parlamentarische Vorstösse
Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit dieser Vorlage abzuschreiben wären.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 27. November 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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