Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal | |
| vom: | 27. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-288 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3 Ausgangslage
3.1 Das Fernheizkraftwerk (FHKW) heute
Das Fernheizkraftwerk (FHKW) Liestal erfüllt folgende Funktionen:
| - | Wärmeerzeugung für Spitäler, Zentralwäscherei, Verwaltung und Private (Fernwärmenetz Liestal), insgesamt 123 Liegenschaften; |
| - | Verwertung des in der Deponie Elbisgraben anfallenden Gases; |
| - | optimale Stromproduktion; |
| - | Stützen der Notstromversorgung des Kantonsspitals. |
Die Wärmeversorgung erfolgt in den Medien Dampf (nur Zentralwäscherei), Heisswasser (Prozessenergie) und Warmwasser (Raumheizung, Lüftung/Klima, Warmwasseraufbereitung).
Folgende Primärenergien werden eingesetzt (1) ):
| - | Erdgas (67 %) |
| - | Deponiegas (27 %) (Grundlast-Abdeckung) |
| - | Heizöl extraleicht (6 %) |
Das Fernheizkraftwerk liefert - neben dem Eigengebrauch - die produzierte elektrische Energie an das Kantonsspital, die Zentralwäscherei und speist den Überschuss in das Netz der Elektra Baselland (EBL) ein.
Die Energieerzeugung des Fernheizkraftwerkes besteht aus vier Kesselanlagen und drei Blockheizkraftwerk-Einheiten.
3.2 Stand Ausbau Fernwärmenetz
Mit Beschluss Nr. 93/238 vom 10. Januar 1994 hat der Landrat dem Projekt für die Erweiterung der Fernwärme Liestal mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtungen im bestehenden Fernwärmegebiet zugestimmt. Für die Realisierung des Projektes wurde ein Verpflichtungskredit von 15 Millionen Franken gesprochen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass dem Landrat im Jahre 1996 über den Stand der Ausbauarbeiten, die bisher getätigten Investitionen für die Netzausbauten, die noch erforderlichen Investitionen für den Endausbau und über die Betriebsergebnisse der Fernwärme Liestal Bericht zu erstatten ist.
Mit Beschluss Nr. 1562 vom 17. September 1998 hat der Landrat von diesem Zwischenbericht zustimmend Kenntnis genommen.
In der erwähnten Vorlage wurde davon ausgegangen, dass die erwähnten Investitionen bis 2000 abgeschlossen sind. Der eigentliche Netzausbau Nord wurde bereits 1997 abgeschlossen. Die Netzverdichtung durch zusätzliche Hausanschlüsse (gemäss erwähnter Vorlage) ist jedoch noch im Gange und dürfte bis etwa 2005 abgeschlossen sein. Der Bau weiterer Hausanschlüsse nach 2005 bedingt dannzumal eine weitere Vorlage.
Zwischen 1994 und 2000 haben die Fernwärmeanschlüsse von 40 auf 123 und die bezogene Jahreswärmemenge von 26 000 MWh auf 45 000 MWh zugenommen.
3.3 Pendenzen aus der Landratsvorlage 11/176 vom 27. August 1991
(LRB vom 13. Februar 1992) für den Ausbau des Fernheizkraftwerkes
Die 1. Phase des Ausbaus des Fernheizwerkes Liestal wurde am 13. Februar 1992 vom Landrat beschlossen. Sie umfasste im Wesentlichen die Installation von 3 BHKW-Einheiten. Diese Arbeiten wurden 1995 abgeschlossen.
In der erwähnten Landratsvorlage wurde die zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis einer weiteren Landratsvorlage zu realisierende 2. Phase wie folgt aufgezeigt:
| - | Nachrüstung von zwei bestehenden BHKW-Einheiten mit einer Abgasreinigungsanlage; |
| - | Einbau der 4. und 5. BHKW-Einheit inkl. Abgasreinigungsanlage; |
| - | Einbau einer Wärmepumpe zur Nutzung der im Fernheizkraftwerk anfallenden Abwärme; |
| - | Stromverbund zwischen dem Fernheizkraftwerk und dem Kantonsspital Liestal. |
Für alle aufgezählten Vorhaben wurden im Rahmen der Realisierung von Phase 1 die nötigen Vorkehrungen für eine spätere reibungslose Abwicklung von Phase 2 getroffen.
Aktuelle Lage bezüglich dieser Pendenzen:
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Abgasreinigungsanlage BHKW-Einheiten
Da zum Zeitpunkt der Realisierung der 1. Phase noch keine Erfahrungen bezüglich Katalysatoren zu dieser Art Blockheizkraftwerk-Einheiten (Magermotoren bei Einsatz von Erdgas
und
Deponiegas) vorlagen, wurde im Hinblick auf ein Unterschreiten der Stickoxidgrenzwerte gemäss Luftreinhalteplan beider Basel in Absprache mit dem Lufthygieneamt beider Basel versuchsweise vorerst lediglich eine BHKW-Einheit mit einem Harnstoff-Katalysator ausgerüstet. Positive Ergebnisse vorausgesetzt war vorgesehen, die restlichen Einheiten nachzurüsten. Die in der Zwischenzeit mit dem Katalysator gemachten Erfahrungen (ausschliesslich Einsatz von Erdgas) sind positiv; der geforderte Grenzwert kann problemlos eingehalten werden.
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BHKW-Einheiten 4 und 5
Aufgrund der Zunahme des Wärmebedarfs wurde 1999 ein Bauprojekt für den Einbau der BHKW-Einheiten 4 und 5 (Phase 2) in Auftrag gegeben. In der Bestvariante ist der Einbau von 2 Blockheizkraftwerk-Einheiten mit je einer thermischen Leistung von 1.3 MW und einer elektrischen Leistung von 1.0 MW vorgesehen. Dazu wären Investitionen von 2.7 Mio. Franken nötig.
Beim heutigen Strom-Rückliefertarif und dem aktuell geltenden Gaspreis würde diese Investition zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Fernheizkraftwerkes um ca. CHF 400'000.-- (Saldo zwischen Aufwand und Ertrag) jährlich führen. Wegen der Unsicherheit bezüglich der Entwicklung des Strom-Rückliefertarifs wurde die Investition vorerst zurück gestellt.
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Wärmepumpe
Bei den Verbrennungsmotoren der heutigen BHKW-Einheiten 1 - 3 fallen ca. 4 - 5 % der eingesetzten Brennstoffmenge als Strahlungswärme an. Diese Wärme muss aus dem Motorenraum abgeführt werden, da sonst einzelne Anlagenkomponenten durch die hohe Umgebungstemperatur Schaden nehmen würden. Diese Wärme wird heute ungenutzt abgeführt. Die Wärmepumpe ist zweckmässigerweise für die Rückgewinnung der Abwärme der bestehenden BHKW-Einheiten 1 bis 3 sowie der geplanten Einheiten 4 und 5 zu dimensionieren. Aus diesem Grunde erfolgt die Realisierung der Wärmepumpe erst zusammen mit der Realisierung der BHKW-Einheiten 4 und 5.
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Stromverbund mit Kantonsspital
Der Stromverbund zwischen dem Fernheizkraftwerk und dem Kantonsspital wurde 1999/2000 im Rahmen des Kredites der Vorlage 93/238 aus wirtschaftlichen Ueberlegungen vorzeitig realisiert. Zahlen über die Stromlieferung liegen erst über das erste Betriebsjahr vor.
3.4 Dringliches Postulat M. Ritter: Nachhaltige Energienutzung von Sturmholz
In der Folge der grossen Waldschäden, welche Ende 1999 durch den Lothar-Sturm entstanden, reichte Landrat M. Ritter am 13. Januar 2000 ein dringliches Postulat betreffend " Nachhaltiger Energienutzung von Sturmholz" ein. Darin fragt er unter anderem die Regierung an, ob der gas-/oelbefeuerte vierzigjährige Heizkessel im FHKW durch eine Holzschnitzelfeuerung ersetzt werden kann.
In ihrer Antwort sieht die Regierung keinen Anlass, den vierzigjährigen, sich in einem ausgezeichneten Zustand befindenden Kessel bereits heute zu ersetzen. Dies aus ökonomischen Überlegungen. Aus ökologischer Sicht kann der Einsatz von Holzenergie im FHKW jedoch lohnend sein, weshalb die Regierung bereit war, neue Abklärungen in diese Richtung zu veranlassen.
Der Landrat sprach sich am 27. Januar 2000 für die Überweisung des Postulats (2000/03) aus und schrieb dieses gleichzeitig ab.
3.5 Folgerungen
Aus der Beurteilung der aktuellen Lage, der Abschätzung der künftigen Entwicklung im Einzugsgebiet der Fernwärme Liestal, aber vor allem vor dem Hintergrund einer konsequent nachhaltigen Energiepolitik unseres Kantons soll das Projekt Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal weiterverfolgt werden. Die geplante Anlage trägt nicht nur dazu bei, das aus den aufgrund der Schäden des Lothar-Sturms getätigten Aufforstungen anfallende Holz energetisch zu nutzen, sondern sie sorgt auch langfristig für eine sinnvolle Nutzung des in den Wäldern unserer Region allgemein anfallenden Schnitzelholzes.
Fortsetzung >>>
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Fussnote: