Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Übernahme des sich im Miteigentum des Kantons Solothurn befindlichen Teils des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein | |
| vom: | 6. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-264 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Pläne
Der beiliegende Situationsplan 1:1000 vom Oktober 2001 zeigt die Stamm- und Baurechts-Parzellen auf.
Sofern der Landrat im 1. Quartal 2002 dieser Vorlage zustimmt, übernimmt die Bau- und Umweltschutzdirektion rückwirkend per 1. Januar 2002 die Verantwortung für die Bereitstellung und die Bewirtschaftung obiger Bauten und Anlagen.
8.1 Investitionskosten
Anhand der Bewertung durch die Experten der beiden Kantone Solothurn und Basel-Landschaft und die Entwertung der Bauten resultiert folgender Kaufpreis:
Total Investitionskosten (inkl. MWSt) Fr. 8'000'000.-- (Preisbasis: 31.12.2001)
Die notwendigen Mittel für den Erwerb werden im Investitionsbudget des Hochbauamtes aufaddiert.
8.2 Investitorische Folgekosten pro Jahr
| - Lohnkosten baulicher und betrieblicher Unterhalt/Overhead | Fr. 300'000.-- |
| - Abschreibung (Fr. 8'000'000.-- auf 50 Jahre) (1) | Fr. 160'000.-- |
| - Verzinsung (5 % von 0,5 x Investition) | Fr. 200'000.-- |
| - Unterhalt (0,5 % der Investition) | Fr. 40'000.-- |
| - Gebäudenebenkosten (1 % der Investition) (Heizung, Wasser, Strom etc.) |
Fr. 80'000.-- |
| Total jährlich wiederkehrende Folgekosten | Fr. 780'000.-- ========== |
8.3 Beiträge des Kantons Solothurn
Zusätzlich zur ordentlichen Schülerpauschale entrichtet der Kanton Solothurn einen Investitionsbeitrag von 1'500 Franken pro Schüler. Bei 240 SchülerInnen ergibt dies einen Betrag von 360'000 Franken pro Jahr.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 6. November 2001
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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Fussnote:
1 Um einen kontinuierlichen jährlichen Wert zu erhalten, rechnen wir mit den betriebswirtschaftlichen Abschreibungen, basierend auf der angenommenen technischen Nutzungsdauer. Nach FHG § 16, Abschreibungen, ist das Verwaltungsvermögen jährlich mit 10% des Restbuchwertes des Vorjahres abzuschreiben. Auf diese Weise erhält man die budgetrelevanten Abschreibemittel, welche für die ersten fünf Jahre wie folgt aussehen: Anlagewert 8 Mio. Franken; Abschreibungen, Jahr 1: 08, Mio. Franken; Jahr 2: 0.72 Mio. Franken; Jahr 3: 0.65 Mio. Franken; Jahr 4: 0.58 Mio. Franken; Jahr 5: 0.52 Mio. Franken.