Vorlage an den Landrat


6. Pläne

Der beiliegende Situationsplan 1:1000 vom Oktober 2001 zeigt die Stamm- und Baurechts-Parzellen auf.




7. Termine


Sofern der Landrat im 1. Quartal 2002 dieser Vorlage zustimmt, übernimmt die Bau- und Umweltschutzdirektion rückwirkend per 1. Januar 2002 die Verantwortung für die Bereitstellung und die Bewirtschaftung obiger Bauten und Anlagen.




8. Kosten


8.1 Investitionskosten


Anhand der Bewertung durch die Experten der beiden Kantone Solothurn und Basel-Landschaft und die Entwertung der Bauten resultiert folgender Kaufpreis:


Total Investitionskosten (inkl. MWSt) Fr. 8'000'000.-- (Preisbasis: 31.12.2001)


Die notwendigen Mittel für den Erwerb werden im Investitionsbudget des Hochbauamtes aufaddiert.




8.2 Investitorische Folgekosten pro Jahr




8.3 Beiträge des Kantons Solothurn


Zusätzlich zur ordentlichen Schülerpauschale entrichtet der Kanton Solothurn einen Investitionsbeitrag von 1'500 Franken pro Schüler. Bei 240 SchülerInnen ergibt dies einen Betrag von 360'000 Franken pro Jahr.




9. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 6. November 2001


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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Fussnote:


1 Um einen kontinuierlichen jährlichen Wert zu erhalten, rechnen wir mit den betriebswirtschaftlichen Abschreibungen, basierend auf der angenommenen technischen Nutzungsdauer. Nach FHG § 16, Abschreibungen, ist das Verwaltungsvermögen jährlich mit 10% des Restbuchwertes des Vorjahres abzuschreiben. Auf diese Weise erhält man die budgetrelevanten Abschreibemittel, welche für die ersten fünf Jahre wie folgt aussehen: Anlagewert 8 Mio. Franken; Abschreibungen, Jahr 1: 08, Mio. Franken; Jahr 2: 0.72 Mio. Franken; Jahr 3: 0.65 Mio. Franken; Jahr 4: 0.58 Mio. Franken; Jahr 5: 0.52 Mio. Franken.