Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Übernahme des sich im Miteigentum des Kantons Solothurn befindlichen Teils des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein | |
| vom: | 6. November 2001 | |
| Nr.: | 2001-264 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Erwerb
4. Erwerb von Miteigentumsanteilen
4.1 Grundstücke
Die Parzelle 2367 des Grundbuches Laufen mit einer Fläche von 30'674 m 2 ist im Eigentum der Einwohnergemeinde Laufen und ist im Zonenplan der Gemeinde Laufen der Zone öN für öffentliche Nutzungen zugeteilt. Auf Teilen dieser Parzelle wurden am 4. Juli 1978 die beiden Parzellen 2678 und 2679, GB, Laufen, für den Bau des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein ausgeschieden und als selbstständige und dauernde Baurechte im Sinne von Art. 779 ZGB auf die Dauer von 100 Jahren ins Grundbuch Laufen aufgenommen.
Die Baurechtsparzelle 2679 mit einer Fläche von 13'216 m 2 ist zu je 1/2 im Miteigentum des Kantons Solothurn und des Kantons Basel-Landschaft. Auf diesem Grundstück befinden sich das Schulhaus, beinhaltend den Klassen- und den Abwarttrakt, sowie die Aussenanlagen, umfassend Verkehrsflächen, Grünanlagen sowie eine Weitsprunganlage und ein Hartplatz.
Die Baurechtsparzelle 2678 mit einer Fläche von 2'581 m 2 ist zu je 1/3 im Miteigentum der Einwohnergemeinde Laufen, des Kantons Solothurn und des Kantons Basel-Landschaft. Auf diesem Grundstück befindet sich die Sporthalle. (siehe beiliegende Situation)
Auf Grund der obigen Überlegungen ist der Kanton Basel-Landschaft daran interessiert, 100% der Schulanlagen inkl. Abwarttrakt in sein Eigentum zu übernehmen und erwirbt daher den Miteigentumsanteil des Kantons Solothurn von Parzelle 2679.
Von der Baurechtsparzelle 2678 (Dreifachsporthalle) erwirbt der Kanton Basel-Landschaft den 1/3 Miteigentumsanteil des Kantons Solothurn und besitzt danach 2/3 Miteigentum und die Einwohnergemeinde Laufen das restliche Drittel.
Auf die durch den Kanton Basel-Landschaft zu bezahlenden Baurechtszinsen von zur Zeit Fr. 166'207.-- pro Jahr hat dieser Erwerb keinen Einfluss, da gemäss Baurechtsvertrag bzw. dem Nachtrag vom 23. Oktober 1995 der Baurechtszinsanteil des Kantons Solothurn schon bisher durch den Kanton Basel-Landschaft bezahlt wurde.
4.2 Immobilien
Es ist beabsichtigt, dass der Kanton Basel-Landschaft alle Bauten und Anlagen auf der Parzelle 2679 ins alleinige Eigentum übernimmt und gleichzeitig den Anteil des Kantons Solothurn auf der Partelle 2678 übernimmt. Deshalb wurden zwischen Vertretern des Kantons Solothurn und des Kantons Basel-Landschaft gemeinsam Bewertungen der Gebäude vorgenommen, die den Abschluss eines Kaufvertrages ermöglichen.
Der zu erwerbende 1/2 Miteigentumsanteil des Kanton Solothurn an Parzelle 2679 umfasst anteilsmässig die folgenden Gebäude:
Schulhaus, Baujahr 1979, Umbauter Raum 33'832 m 3 .
Raumbeschrieb Abwarttrakt :
| UG: | Heizzentrale, Lüftungszentrale, Wasch- und Trockenraum, Werkstatt, Kellerräume; |
| EG: | Vorhalle, Windfang, Halle, Garderoben, Aufenthaltsraum, Küche, Mediothekraum, Musikräume, Büros, Garage; |
| OG: | Zwei 4-Zimmer Wohnungen mit Dachterrasse; |
Raumbeschrieb Klassentrakt :
| UG: | Schutzräume, Installationshohlraum; |
| EG: | Halle, Aula, Garderoben, Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Büros, Materialräume, Informatikräume, Toilettenräume; |
| 1. OG: | Halle, Unterrichtsräume, Arbeitsräume, Materialraum, Toilettenräume; |
| 2. OG: | Halle, Unterrichtsräume, Arbeitsräume, Materialraum, Toilettenräume. |
Der zu erwerbende 1/3 Miteigentumsanteil des Kanton Solothurn an der Parzelle 2678 umfasst anteilmässig die Sporthalle, Baujahr 1979, Umbauter Raum: 20'128 m 3 .
Raumbeschrieb Turnhallentrakt :
| UG: | 3 Turnhallen, Geräteraum, Garderobenräume, Duschenräume, Toilettenräume, Fitnessraum, Sanitätsraum; |
| EG: | Eingangshalle, Zuschauergalerie, Anteile Lehrerzimmer, Magazin und Halle, Aussengeräteraum, Abwartraum. |
Der Gebäudeunterhalt wurde durch den Kanton Solothurn regelmässig durchgeführt. Die Gebäude befinden sich in einem guten Zustand. Die Wärmeversorgung der Bauten erfolgt mittels Heizöl. Die Heizzentrale muss relativ kurzfristig erneuert werden. Die Energiekennzahl liegt in einem guten Bereich. Grössere werterhaltende Sanierungsmassnahmen (z.B. Aussenhülle) müssen erst langfristig (10-Jahresplan) in das Investitionsprogramm aufgenommen werden.
Alle Gebäude wurden in Massivbauweise auf Stahlstützen mit Flachdach erstellt (Hallendach auf Stahlträgern).
Der Gebäudeversicherungsneuwert (Basis 2001) der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung beträgt für alle Gebäude Fr. 21'156'000.--. Die Bewertung durch die Experten der beiden Kantone ergab eine Entwertung der Bauten von 31 % des Neuwertes von 25.8 Mio. Daraus resultiert folgender Kaufpreis:
| Objekt: | Verkehrswert: | Vom Kanton SO durch den Kanton BL zu erwerben: | |
| Schulanlage | Fr. 12'000'000 | 1/2 - Miteigentum | Fr. 6'000'000.-- |
| Sporthalle | Fr. 6'000'000 | 1/3 - Miteigentum | Fr. 2'000'000.-- |
| Kaufpreis zugunsten des Kantons Solothurn | Fr. 8'000'000.-- =========== |
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Die Zugehör nach Art. 644 ZGB und die Mobilien sind im Kaufpreis inbegriffen.
Der Heimfall ist im Baurechtsvertrag wie folgt festgelegt: Drei Jahre vor Ablauf der Baurechtsdauer von 100 Jahren treten die Parteien in Verhandlungen über eine Verlängerung oder eine Erneuerung des Baurechtsvertrages. Können sich die Parteien bis zu dessen Ablauf über eine Verlängerung oder eine Erneuerung nicht einigen, so gehen die in diesem Zeitpunkt auf dem Baurechtsareal stehenden Gebäude und Anlagen in das Eigentum der Grundeigentümerin über, und zwar zum dannzumaligen Zustandswert (Art. 779 c ZGB).
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